Gesam­te Zeit­dau­er

Damit eine der­ar­ti­ge Inves­ti­ti­on und Nut­zung ins­ge­samt für Sie sorg­los sein kann, muss dies auch für die recht­li­che Aus­ge­stal­tung gel­ten. Dafür müs­sen Sie in dem gesam­ten Zeit­raum von Inves­ti­ti­ons­be­ginn über die gemein­sa­me Nut­zungs­zeit bis zum Aus­stieg oder die Been­di­gung der Gesell­schaft eine Sie schüt­zen­de recht­li­che Posi­ti­on haben. Und dies muss für jeden die­ser Zeit­punk­te (Beginn-Nut­zungs­dau­er-Ende) gel­ten.

Ihre recht­li­che Posi­ti­on

Dafür ist von wesent­li­cher Bedeu­tung, wel­che Rechts­po­si­ti­on Sie im Zuge die­ses co-owner­ships erwer­ben. Die vor­ge­schla­ge­nen Kon­stel­la­tio­nen der ein­zel­nen Anbie­ter sind unter­schied­li­cher Art. Die Quint­essenz für alle Ange­bo­te ist, dass Sie als Erwer­ber Mit­ge­sell­schaf­ter der Feri­en­im­mo­bi­lie wer­den, die dann wie­der­um Eigen­tü­me­rin des Hau­ses ist.

Für die Fra­ge, ob sie aus­rei­chend recht­lich geschützt sind, ist somit der zu prü­fen­de Aus­gangs­punkt: Wel­che Gesell­schafts­form wird Ihnen vor­ge­schla­gen? Das Recht wel­chen Lan­des fin­det hier­auf Anwen­dung?

Und auf die­ser Grund­la­ge sind dann die für sie rele­van­ten Fra­gen, wie­der­um ori­en­tiert an dem bereits erwähn­ten Zeit­ab­lauf: Wel­che Rechts­po­si­ti­on und Sicher­heit haben Sie zu Beginn der Inves­ti­tio­nen, wenn von Ihnen Zah­lun­gen zu erbrin­gen sind? Wel­che Fol­gen hat es für Sie und die übri­gen Mit­ge­sell­schaf­ter, wenn einer aus der Grup­pe nicht zah­len kann oder nicht zah­len will? Wes­sen Zustim­mung benö­ti­gen Sie, wenn Sie Ihren Anteil ver­äu­ßern möch­ten? Wie ist Ihre Posi­ti­on aus­ge­stal­tet, wenn einer der Mit­ge­sell­schaf­ter ver­kau­fen möch­te?

Durch das Ange­bot eines co-owner­ships wird Ihnen vie­les in der lau­fen­den Nut­zung des Feri­en­hau­ses abge­nom­men. Sorg­los bleibt Ihre Mit­ge­sell­schaf­ter­stel­lung dann, wenn der dazu abge­schlos­se­nen Ver­trag auch Ihre Inter­es­sen schützt.

Resü­mee

Als Resü­mee fest­zu­hal­ten ist: Die Ihnen ange­bo­te­ne gesell­schafts­recht­li­che Posi­ti­on ist ein wesent­li­cher Aspekt im Rah­men der Inves­ti­tio­nen in eine Feri­en­im­mo­bi­li­en gemein­sam mit Drit­ten. An die­ser Stel­le muss man sich (ein­mal) von den posi­ti­ven Emo­tio­nen, die mit die­sem The­ma „Feri­en­haus und Urlaubs­zeit“ ver­bun­den sind, lösen und die worst case Sze­na­ri­en, die sich im Zuge des­sen erge­ben kön­nen, gedank­lich durch­spie­len und dabei über­prü­fen, ob Sie an der jewei­li­gen Stel­le aus­rei­chend recht­lich abge­si­chert sind.

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Für eine Bera­tung hier­zu ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung. Soweit dabei aus­län­di­sche Rechts­for­men von Rele­vanz sind, kann unse­re Bera­tung für Sie gemein­sam mit unse­ren euro­pa­weit täti­gen deutsch­spra­chig DIRO-Kol­le­gen erfol­gen.

Mel­den Sie sich dazu ger­ne bei mir unter der E‑Mail-Adres­se schmitz-schunken@dhk-law.com oder tele­fo­nisch über mei­ne Mit­ar­bei­te­rin Frau Yal­cin (+49 (0)241/94621–142).

Chris­toph Schmitz-Schun­ken
Fach­an­walt für Han­dels- und Gesell­schafts­recht
Fach­an­walt für Steu­er­recht, Steu­er­be­ra­ter

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Über den Autor

  • Christoph Schmitz-Schunken

    Chris­toph Schmitz-Schun­ken ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 2005, Steu­er­be­ra­ter, Fach­an­walt für Han­dels- und Gesell­schafts­recht, Fach­an­walt für Steu­er­recht, zert. Bera­ter Steu­er­straf­recht (DAA) und Mit­glied im Vor­stand der Rechts­an­walts­kam­mer Köln.

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