Das Wichtigste im Überblick:
- Die Kündigung eines Geschäftsführers erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und strategische Planung, um kostspielige Fehler und Reputationsschäden zu vermeiden
- Sowohl für Gesellschafter als auch für Geschäftsführer ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren
- Eine außergerichtliche Einigung durch erfahrene Rechtsberatung kann beiden Seiten eine gesichtswahrende Lösung ermöglichen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden
Die Herausforderung: Wenn das Vertrauensverhältnis zerbricht
Die Kündigung eines Geschäftsführers gehört zu den komplexesten und emotionalsten Vorgängen im Gesellschaftsrecht. In solchen Situationen ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht unerlässlich. Was als vielversprechende Zusammenarbeit begann, kann durch verschiedenste Umstände in eine Situation münden, die eine Trennung unvermeidbar macht. Sei es durch wirtschaftliche Fehlentscheidungen, Compliance-Verstöße oder schlicht durch einen nicht mehr zu heilenden Vertrauensbruch – die Gründe sind vielfältig, die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen weitreichend.
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführer-Kündigung
Die Kündigung eines Geschäftsführers unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Anders als bei “normalen” Arbeitnehmern gelten hier die Regelungen des GmbH-Gesetzes, insbesondere §§ 38 und 46 GmbHG. Diese Besonderheiten müssen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Kündigung zwingend beachtet werden.
Formelle Anforderungen
- Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung:
- Die Kündigung eines Geschäftsführers erfordert grundsätzlich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Bei einer paritätisch mitbestimmten GmbH ist jedoch der Aufsichtsrat zuständig (§ 84 Abs. 3 AktG).
- Es ist wichtig, dass alle Gesellschafter ordnungsgemäß über die Versammlung informiert werden, da formale Fehler zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen können.
- Schriftliche Kündigungserklärung:
- Die Schriftform ist bei Geschäftsführern nicht zwingend vorgeschrieben (§ 623 BGB gilt nicht), wird jedoch aus Beweisgründen dringend empfohlen. Wenn der Anstellungsvertrag eine Schriftform vorsieht, muss diese eingehalten werden.
- Einhaltung von Fristen und Formalien:
- Kündigungsfristen richten sich primär nach dem Anstellungsvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt § 621 BGB für Dienstverträge.
- Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund und muss unverzüglich nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden (§ 626 BGB analog).
Materielle Voraussetzungen
- Wichtige Kündigungsgründe:
- Beispiele für wichtige Gründe sind strafbares Verhalten (z. B. Betrug), grobe Pflichtverletzungen oder Vertrauensbrüche. Die Gründe müssen konkret dokumentiert und nachweisbar sein, um rechtlich Bestand zu haben.
- Dokumentation von Pflichtverletzungen:
- Es ist entscheidend, Pflichtverletzungen detailliert zu dokumentieren, da dies im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dient.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung:
- Vor einer fristlosen Kündigung sollte geprüft werden, ob mildere Mittel (z. B. Abmahnung) ausgereicht hätten, um den Konflikt zu lösen.
Ergänzende Hinweise
- Doppelstellung des Geschäftsführers: Die Kündigung des Anstellungsvertrags beendet nicht automatisch die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer. Eine separate Abberufung durch die Gesellschafterversammlung ist erforderlich (§ 38 GmbHG).
- Aufhebungsvereinbarung: Häufig wird im Rahmen der Kündigung eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen, um Streitigkeiten über Abfindungen oder Haftungsfragen zu vermeiden.
- Rechtsschutzmöglichkeiten: Ein Geschäftsführer kann gegen eine unrechtmäßige Kündigung klagen. Daher sollten alle rechtlichen Vorgaben sorgfältig eingehalten werden.
Strategische Überlegungen für Gesellschafter
Als Gesellschafter stehen Sie vor der Herausforderung, die Unternehmensinteressen zu wahren und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass folgende Aspekte besonders wichtig sind:
Vorbereitung der Kündigung
- Sorgfältige Dokumentation der Kündigungsgründe
- Prüfung alternativer Lösungsmöglichkeiten
- Timing und Kommunikationsstrategie
Absicherung des Unternehmens
- Sicherung wichtiger Unterlagen und Daten
- Regelung der Übergabe
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Handlungsoptionen für Geschäftsführer
Als Geschäftsführer sollten Sie bei einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung schnell handeln, um Ihre Rechte zu wahren:
Sofortmaßnahmen
- Prüfung der Kündigungsgründe
- Sicherung eigener Unterlagen
- Dokumentation der bisherigen Tätigkeit
Verhandlungsstrategie
- Prüfung von Abfindungsansprüchen
- Gestaltung der Übergabe
- Regelung von Wettbewerbsverboten
Die DHK-Expertise: Ihr Weg zur optimalen Lösung
Mit über zahlreich erfolgreich begleiteten Fällen von Geschäftsführer-Kündigungen verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung, um auch in Ihrer Situation die bestmögliche Lösung zu finden. Unser Ansatz ist dabei stets:
- Schnelle und diskrete Bearbeitung
- Fokus auf außergerichtliche Einigungen
- Minimierung von Reputationsschäden
- Wahrung der wirtschaftlichen Interessen