Die Gläu­bi­ger sol­len es sein, die in einer Gläu­bi­ger­ver­samm­lung über einen von Insol­venz­schuld­ner­sei­te vor­ge­leg­ten Insol­venz­plan abstim­men. Damit die­ses Recht auch tat­säch­lich aus­ge­übt wird, bedarf es hier­für – wie in jeder demo­kra­ti­schen Ord­nung — fol­gen­der Vor­aus­set­zun­gen: akti­ve und infor­mier­te Per­so­nen, die ihr Stimm­recht aus­üben.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Cars­ten Lan­ge ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1996 und Fach­an­walt für Insol­venz­recht und für Steu­er­recht, zudem ist er aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor und Coach.

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