Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie während einer Krankschreibung vor einer Kündigung geschützt sind. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, Mitarbeiter auch im Krankenstand fristlos zu entlassen. Eine solche Situation ist für die Betroffenen äußerst belastend und wirft viele Fragen auf: Ist das überhaupt zulässig? Welche Rechte habe ich? Wie kann ich mich wehren?
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema fristlose Kündigung trotz Krankschreibung. Wir erklären Ihnen die rechtliche Lage, zeigen auf, welche Möglichkeiten Sie haben und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Bei dhk Rechtsanwälte Steuerberater sind wir spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren. Unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht ermöglichen es uns, schnell zu erkennen, wo Arbeitgeber Fehler gemacht haben und die Kündigung angreifbar ist.
Das Wichtigste im Überblick:
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Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist nur in extremen Ausnahmefällen rechtmäßig
- Arbeitgeber müssen sehr hohe Hürden überwinden, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen
- Mit anwaltlicher Hilfe haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren
Die Ausgangssituation: Schock und Verunsicherung
Eine fristlose Kündigung im Krankenstand trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet. Der erste Schock sitzt tief: Man ist ohnehin gesundheitlich angeschlagen und muss sich nun auch noch um seine berufliche und finanzielle Zukunft sorgen. Viele Betroffene können kaum glauben, dass ein solches Vorgehen rechtens sein soll. Sie fühlen sich vom Arbeitgeber ungerecht behandelt und im Stich gelassen.
Typischerweise sind Arbeitnehmer in dieser Situation hochgradig verunsichert, wütend und verzweifelt. Sie haben Angst, keinen neuen Job zu finden und in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Sorgen um die Zukunft sind groß: Wie soll es beruflich und privat weitergehen? Wird man je wieder richtig Fuß fassen können? Besonders beängstigend ist der plötzliche Wegfall der finanziellen Sicherheit, die der Job bisher garantiert hat.
Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, ist es völlig normal, dass Sie emotional aufgewühlt sind. Doch lassen Sie sich von Ihrer Verunsicherung nicht lähmen! Es gibt gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.
Die rechtliche Lage: Hohe Hürden für den Arbeitgeber
Zunächst einmal die gute Nachricht: Eine fristlose Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Das Gesetz stellt sehr hohe Anforderungen an eine solche Kündigung.
Eine fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund möglich. Sie stellt eine Ausnahme dar und setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Eine Krankschreibung allein ist niemals ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.
Nur in extremen Ausnahmefällen kann eine Kündigung trotz Krankschreibung gerechtfertigt sein, etwa wenn der Arbeitnehmer die Erkrankung nachweislich vorgetäuscht hat. Doch selbst dann muss der Arbeitgeber einige Pflichten erfüllen, bevor er eine wirksame Kündigung aussprechen kann.
Bevor ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung im Krankenstand ausspricht, sollte er eine negative Gesundheitsprognose erstellen lassen, den Betriebsrat anhören (falls vorhanden), bei schwerbehinderten Arbeitnehmern die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und den Kündigungsgrund beweisen können. Zudem muss der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe aussprechen. Versäumt er diese Frist, ist die Kündigung unwirksam.
In der Praxis machen Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen im Krankenstand oft Fehler, die die Kündigung angreifbar machen. Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Beweise für den Kündigungsgrund, Versäumnis der zweiwöchigen Kündigungsfrist, fehlende oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, Nichtbeachtung des Sonderkündigungsschutzes und Unverhältnismäßigkeit der Kündigung.
Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen: Sie müssen nicht an einer Aufklärung mitwirken, die Sie selbst belasten könnte. Schweigen ist oft der beste Schutz.
Ihre Handlungsmöglichkeiten: So wehren Sie sich erfolgreich
Wenn Sie im Krankenstand eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht in Schockstarre verfallen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie die Kündigungserklärung, Ihre Krankmeldungen und eventuell vorhandene Zeugenaussagen.
Beachten Sie unbedingt die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um diese beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.
Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist rechtlich komplex. Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Interessen vertritt. Nur so können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Ihr Anwalt wird genau prüfen, ob die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen. Oft stellt sich heraus, dass die hohen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
In vielen Fällen ist es möglich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Ziel kann die Weiterbeschäftigung sein oder — falls eine Rückkehr nicht gewünscht ist — eine angemessene Abfindung. Führen Verhandlungen zu keinem Ergebnis, bleibt der Gang vors Arbeitsgericht. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.
Unsere Expertise: Starker Partner an Ihrer Seite
Bei dhk Rechtsanwälte Steuerberater sind wir spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren. Unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht ermöglichen es uns, schnell zu erkennen, wo Arbeitgeber Fehler gemacht haben und die Kündigung angreifbar ist.
Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, erheben wenn nötig eine Kündigungsschutzklage und verhandeln mit dem Arbeitgeber über Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Dabei setzen wir alle Ihre Ansprüche durch, von Lohnfortzahlung bis Schadensersatz, und berücksichtigen stets Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.
Unsere Erfolge sprechen für sich: In vielen Fällen konnten wir nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vorlagen und die Kündigung möglicherweise aus Willkür oder Ärger über die Erkrankung ausgesprochen wurde. Oft gelang es uns, eine Weiterbeschäftigung des Mandanten zu erreichen, teils sogar eine Wiedereinstellung nach erfolgter Kündigung. Wo eine Rückkehr nicht erwünscht war, haben wir regelmäßig gute Abfindungen für unsere Mandanten verhandelt.
Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist ein schwerer Schlag, doch Sie müssen sie nicht einfach hinnehmen. Die rechtlichen Hürden für den Arbeitgeber sind hoch und mit fachkundiger Unterstützung haben Sie gute Chancen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen. Nur ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation umfassend beurteilen und die richtigen Schritte einleiten. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Aussichten.
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht einschüchtern oder unter Druck setzen. Sie haben Rechte — und wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen!
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