[:de]Seit 01.03.2012 ist das Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) in Kraft getre­ten.

Die Schwer­punk­te des Gesetz­ent­wur­fes ist es, die Unter­neh­mens­sa­nie­rung dadurch zu erleich­tern, dass

  • den Gläu­bi­gern ein stär­ke­rer Ein­fluss auf die Aus­wahl des Insol­venz­ver­wal­ters gege­ben wird;
  • das Insol­venz­plan­ver­fah­ren gestrafft wird;
  • die Mög­lich­keit einen Antrag auf Eigen­ver­wal­tung zu stel­len, ver­ein­facht wird.

Das Ergeb­nis einer Befra­gung von Unter­neh­mens­in­sol­venz­ver­wal­tern ist, dass Im Jah­re 2009 66 % der Insol­venz­an­trä­ge zu spät gestellt wor­den sind (Bitter/Röder, ZIn­sO 2009, 1283, 1287). Das deut­sche Insol­venz­recht steht in einer Kon­ku­renz der euro­päi­schen Rechts­ord­nun­gen. Vor dem Hin­ter­grund die­ser Aspek­te war und ist es erfor­der­lich, die Insol­venz­ord­nung „attrak­ti­ver“ zu machen und damit ins­be­son­de­re auch die Hemm­nis zu neh­men, den Insol­venz­an­trag zu stel­len.

Je län­ger in einer Kri­se mit dem Insol­venz­an­trag gewar­tet wird, des­to gerin­ger wird der ver­blei­ben­de Hand­lungs­spiel­raum. Die in die­ser Situa­ti­on bestehen­de Moti­va­ti­on „die Hoff­nung stirbt zuletzt“ ist dabei kon­tra­pro­duk­tiv.

Die Ver­öf­fent­li­chun­gen in der Wirt­schafts­pres­se zei­gen, dass von den Mög­lich­kei­ten, die die­se vor­be­nann­te Geset­zes­än­de­rung seit dem Früh­jahr 2012 bie­tet, Gebrauch gemacht wird. Anwen­dungs­pro­ble­me mit der neu­en gesetz­li­chen Rege­lung gibt es noch zu der Fra­ge, ob und wie ein eigen­ver­wal­ten­der Schuld­ner im Eröff­nungs­ver­fah­ren Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten begrün­den darf. Hier­zu exis­tie­ren der­zeit in der Pra­xis wider­sprüch­li­che Ent­schei­dun­gen (z. B. AG Köln ZIn­sO 2012, 790; AG Ham­burg ZIP 2012, 787). Es bleibt dies­be­züg­lich abzu­war­ten, wel­che herr­schen­de Mei­nung sich her­aus­bil­den wird.[:en]

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Über den Autor

  • Carsten Lange

    Cars­ten Lan­ge ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1996 und Fach­an­walt für Insol­venz­recht und für Steu­er­recht, zudem ist er aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor und Coach. Zum Anwalts­pro­fil