Als Arbeitnehmer befinden Sie sich in einer äußerst belastenden Situation, wenn Sie während einer Krankheit eine Kündigung erhalten. Neben den gesundheitlichen Sorgen kommen nun auch noch existenzielle Ängste hinzu. Viele Betroffene fragen sich verzweifelt: Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Welche Rechte habe ich in dieser Lage? Und wie kann ich mich am besten wehren?
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre rechtliche Situation geben und aufzeigen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Das Wichtigste im Überblick:
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Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft
- Betroffene sollten die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage unbedingt beachten
- Fachkundige anwaltliche Unterstützung erhöht die Chancen, eine unberechtigte Kündigung abzuwenden
Die rechtliche Ausgangslage: Kündigung trotz Krankheit möglich
Zunächst einmal die wichtigste Information vorweg: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist eine Kündigung während einer Krankschreibung grundsätzlich möglich. Der Kündigungsschutz gilt auch in dieser Zeit. Allerdings müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Kündigung rechtswirksam aussprechen zu können.
Wann ist eine Kündigung während der Krankheit zulässig?
Eine krankheitsbedingte Kündigung kann nur unter bestimmten Umständen wirksam sein. Dafür müssen in der Regel drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten auch in Zukunft auszugehen sein.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen: Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers führen.
- Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand überwiegen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Kündigung nicht allein deshalb unwirksam ist, weil sie während einer Erkrankung ausgesprochen wird. Entscheidend ist vielmehr, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Besonderheiten bei Langzeiterkrankungen
Bei Langzeiterkrankungen gelten besondere Regeln. Hier kann eine Kündigung in Betracht kommen, wenn:
- die Krankheit auch künftig für nicht absehbare Zeit anhalten wird oder
- eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist und
- die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt werden.
Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen und alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung prüfen.
Ihre Rechte bei einer Kündigung während der Krankheit
Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:
- Entgeltfortzahlung: Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt von der Kündigung unberührt. Dies ist in § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt.
- Kündigungsschutzklage: Sie haben das Recht, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Hierfür gilt allerdings eine sehr kurze Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
- Abfindung: Sollte sich die Kündigung als unwirksam erweisen, können Sie unter Umständen eine Abfindung aushandeln.
Häufige Irrtümer zum Thema Kündigung bei Krankheit
Im Zusammenhang mit Kündigungen während einer Krankschreibung kursieren viele Fehlannahmen. Hier möchten wir mit einigen weit verbreiteten Irrtümern aufräumen:
- “Im Krankenstand bin ich unkündbar”: Wie bereits erläutert, ist eine Kündigung auch während einer Krankschreibung möglich.
- “Ich muss dem Arbeitgeber meine Diagnose mitteilen”: Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Details zu Ihrer Erkrankung offenzulegen.
- “Solange ich krankgeschrieben bin, läuft die Kündigungsfrist nicht”: Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, unabhängig von einer bestehenden Krankschreibung.
Was tun, wenn Sie im Krankenstand gekündigt werden?
Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Ruhe bewahren: Eine übereilte Reaktion könnte Ihrer Position schaden.
- Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Krankmeldungen etc.).
- Fristen beachten: Denken Sie an die sehr kurze Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage.
- Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.
- Arbeitssuchend melden: Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um keine Nachteile zu riskieren.
Wie wir Ihnen helfen können
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Kündigungsfällen, insbesondere auch bei Krankheit. Unsere Expertise umfasst:
- Sorgfältige Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
- Entwicklung individueller Strategien zur Durchsetzung Ihrer Rechte
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, falls erforderlich.
Wir verstehen, dass Sie sich in einer emotional belastenden Situation befinden. Daher legen wir großen Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation und einen transparenten Prozess. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen am besten dient.
Fazit: Handeln Sie schnell und lassen Sie sich beraten
Eine Kündigung während der Krankheit stellt Sie vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell handeln. Die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage von nur drei Wochen erfordert rasches Handeln.
Mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Chancen deutlich verbessern, eine unberechtigte Kündigung abzuwenden oder zumindest eine angemessene Kompensation zu erhalten. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen – es geht um Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit.
Wie Sie uns erreichen können
Wenn Sie von einer Kündigung während Ihrer Krankheit betroffen sind oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns wie folgt erreichen:
- Telefonisch unter: +49 241 94621 0
- Per E‑Mail an: kanzlei@dhk-law.com
- Über unser Kontaktformular auf der Website.
Alternativ können Sie auch direkt einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch buchen. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden. Ihr Recht ist unsere Leidenschaft – wir setzen uns mit vollem Engagement für Sie ein.