Wer Schulden aus unerlaubter Handlung hat, wird sie durch die gesetzliche Restschuldbefreiung eines Insolvenzverfahrens nicht los. Über einen Insolvenzplan kann man hingegen nach der Rechtsprechung des BGH von diesen Verbindlichkeiten befreit werden.

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil