Das Wich­tigs­te im Über­blick:

  • Ein rechts­si­che­rer Arbeits­ver­trag schützt Ihre Inter­es­sen und ver­mei­det spä­te­re Kon­flik­te

  • Pro­fes­sio­nel­le Ver­trags­über­prü­fung deckt Feh­ler auf und opti­miert Ihre Posi­ti­on
  • Unse­re Exper­ten ver­han­deln für Sie bes­se­re Kon­di­tio­nen und pas­sen den Ver­trag an aktu­el­le Recht­spre­chung an

War­um eine Über­prü­fung des Arbeits­ver­trags so wich­tig ist

Ein neu­er Job, ein neu­er Arbeits­ver­trag — für vie­le Men­schen ein auf­re­gen­der Moment. Doch zwi­schen der Freu­de über das Job­an­ge­bot und der Unter­schrift unter den Ver­trag soll­te unbe­dingt ein wich­ti­ger Zwi­schen­schritt ste­hen: Die gründ­li­che Über­prü­fung aller Ver­trags­klau­seln. Denn was auf den ers­ten Blick wie ein Stan­dard­do­ku­ment aus­sieht, kann weit­rei­chen­de Fol­gen für Ihre beruf­li­che Zukunft haben.

Vie­le Arbeit­neh­mer und auch Arbeit­ge­ber unter­schät­zen die Bedeu­tung eines was­ser­dich­ten Arbeits­ver­trags. Dabei regelt die­ses Doku­ment nicht nur die grund­le­gen­den Arbeits­be­din­gun­gen wie Gehalt und Arbeits­zeit, son­dern hat Aus­wir­kun­gen auf zahl­rei­che Aspek­te des Berufs­le­bens — von Über­stun­den­re­ge­lun­gen über Urlaubs­an­sprü­che bis hin zu mög­li­chen Wett­be­werbs­ver­bo­ten nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses.

Typi­sche Unsi­cher­hei­ten bei Arbeits­ver­trä­gen

Unse­re Erfah­rung zeigt: Vie­le Man­dan­ten sind ver­un­si­chert, wenn sie einen neu­en Arbeits­ver­trag vor­ge­legt bekom­men. Häu­fi­ge Fra­gen und Sor­gen sind:

  • Sind alle Klau­seln recht­lich zuläs­sig und fair?
  • Könn­te der Arbeit­ge­ber mich durch bestimm­te For­mu­lie­run­gen über­vor­tei­len?
  • Schränkt der Ver­trag mei­ne beruf­li­che Zukunft zu stark ein?
  • Was pas­siert im Streit­fall — habe ich dann schlech­te Kar­ten?
  • Feh­len wich­ti­ge Rege­lun­gen, die mich absi­chern wür­den?

Die­se Unsi­cher­heit ist ver­ständ­lich. Schließ­lich ist die juris­ti­sche Fach­spra­che für Lai­en oft schwer zu durch­schau­en.

Recht­li­che Grund­la­gen des Arbeits­ver­trags

Um die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Ver­trags­prü­fung zu ver­ste­hen, lohnt sich ein Blick auf die recht­li­chen Grund­la­gen. Der Arbeits­ver­trag unter­liegt zunächst den all­ge­mei­nen Vor­schrif­ten zum Ver­trags­schluss (§§ 145 ff. BGB) sowie den spe­zi­el­len Rege­lun­gen zum Dienst­ver­trag (§§ 611 ff. BGB).

Inter­es­sant ist: Anders als vie­le den­ken, muss ein Arbeits­ver­trag nicht zwin­gend schrift­lich geschlos­sen wer­den, um wirk­sam zu sein. Auch eine münd­li­che Ver­ein­ba­rung kann ein rechts­gül­ti­ges Arbeits­ver­hält­nis begrün­den. Das Nach­weis­ge­setz ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber aller­dings, die wesent­li­chen Ver­trags­be­din­gun­gen schrift­lich zu fixie­ren.

Eben­falls über­ra­schend für man­che: Eine Ver­ein­ba­rung über die Höhe des Gehalts ist kein zwin­gend erfor­der­li­cher Ver­trags­be­stand­teil. Fehlt eine Gehalts­an­ga­be, gilt laut § 612 Abs. 2 BGB die “übli­che Ver­gü­tung” als ver­ein­bart. In der Pra­xis führt dies aber oft zu Strei­tig­kei­ten, wes­halb eine kla­re Rege­lung im Ver­trag immer emp­feh­lens­wert ist.

Spe­zi­al­ge­set­ze und aktu­el­le Recht­spre­chung beach­ten

Neben dem BGB gibt es zahl­rei­che Spe­zi­al­ge­set­ze, die bei der Ver­trags­ge­stal­tung zu beach­ten sind. Ein wich­ti­ges Bei­spiel ist das Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz (TzBfG), das detail­lier­te Vor­ga­ben für befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge macht.

Hin­zu kommt eine Fül­le von Urtei­len des Bun­des­ar­beits­ge­richts, die stän­dig neue Maß­stä­be für die Zuläs­sig­keit ein­zel­ner Klau­seln set­zen. Gera­de bei The­men wie Über­stun­den­re­ge­lun­gen, Aus­schluss­fris­ten oder nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bo­ten ist die Recht­spre­chung von Bedeu­tung.

Was gehört in einen guten Arbeits­ver­trag?

Ein rechts­si­che­rer Arbeits­ver­trag soll­te min­des­tens fol­gen­de Punk­te klar regeln:

  1. Ver­trags­par­tei­en und Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses
  2. Tätig­keits­be­schrei­bung und Arbeits­ort
  3. Ver­gü­tung (Grund­ge­halt, Zula­gen, Boni)
  4. Arbeits­zeit und Über­stun­den­re­ge­lun­gen
  5. Urlaubs­an­spruch
  6. Pro­be­zeit und Kün­di­gungs­fris­ten
  7. Neben­tä­tig­keits­re­ge­lun­gen
  8. Ver­wei­se auf gel­ten­de Tarif­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen
  9. Anspruch auf Fort­bil­dung (falls vor­han­den)
  10. Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (falls vor­han­den)
  11. Hin­weis auf Frist zur Erhe­bung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge

Je nach Bran­che und Posi­ti­on kön­nen wei­te­re spe­zi­fi­sche Klau­seln sinn­voll sein. Arbeit­ge­ber soll­ten zudem dar­auf ach­ten, sich Fle­xi­bi­li­tät für betrieb­li­che Ände­run­gen zu bewah­ren, etwa durch Ver­set­zungs­klau­seln.

Vor­sicht bei die­sen Klau­seln

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit soll­ten Sie fol­gen­den Ver­trags­be­stand­tei­len wid­men:

  • Befris­tun­gen: Hier gel­ten stren­ge gesetz­li­che Vor­ga­ben. Feh­ler kön­nen zur unbe­fris­te­ten Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses füh­ren.
  • All-inclu­si­ve-Ver­ein­ba­run­gen: Pau­scha­le Abgel­tun­gen von Über­stun­den sind oft unwirk­sam.
  • Rück­zah­lungs­klau­seln: Etwa für Fort­bil­dungs­kos­ten — hier muss die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit gewahrt blei­ben.
  • Ver­trags­stra­fen: Sind nur unter engen Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig.
  • Aus­schluss­fris­ten: Dür­fen bestimm­te Min­dest­fris­ten nicht unter­schrei­ten.
  • Wett­be­werbs­ver­bo­te: Müs­sen räum­lich, zeit­lich und sach­lich ange­mes­sen begrenzt sein.

War­um sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe lohnt

Ange­sichts der Kom­ple­xi­tät des Arbeits­rechts und der weit­rei­chen­den Fol­gen unkla­rer Ver­trags­for­mu­lie­run­gen ist es rat­sam, fach­kun­di­ge Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men. Als spe­zia­li­sier­te Arbeits­rechts­kanz­lei bie­ten wir Ihnen:

  • Umfas­sen­de Ver­trags­ana­ly­se: Wir prü­fen jeden Arbeits­ver­trag akri­bisch auf recht­li­che Pro­ble­me und unfai­re Klau­seln.
  • Maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen: Basie­rend auf unse­rer Ana­ly­se ent­wi­ckeln wir pass­ge­naue Alter­na­tiv­for­mu­lie­run­gen, die Ihre Inter­es­sen opti­mal schüt­zen.
  • Ver­hand­lungs­un­ter­stüt­zung: Wir ver­han­deln in Ihrem Namen mit der Gegen­sei­te, um bes­se­re Kon­di­tio­nen für Sie zu errei­chen.
  • Rechts­si­cher­heit: Durch unse­re Spe­zia­li­sie­rung im Arbeits­recht stel­len wir sicher, dass Ihr Ver­trag auf dem aktu­el­len Stand der Recht­spre­chung ist.

Unser Vor­ge­hen bei der Ver­trags­über­prü­fung

  • Detail­ana­ly­se: Wir gehen den Ver­trag Punkt für Punkt durch und iden­ti­fi­zie­ren kri­ti­sche Stel­len.
  • Bespre­chung mit dem Man­dan­ten: In einem aus­führ­li­chen Gespräch erläu­tern wir unse­re Erkennt­nis­se und bespre­chen Ihre Zie­le und Wün­sche.
  • Stra­te­gie­ent­wick­lung: Basie­rend auf der Ana­ly­se und Ihren Vor­stel­lun­gen erar­bei­ten wir eine maß­ge­schnei­der­te Ver­hand­lungs­stra­te­gie.
  • Ver­trags­op­ti­mie­rung: Wir for­mu­lie­ren alter­na­ti­ve Klau­seln, die Ihre Posi­ti­on ver­bes­sern und gleich­zei­tig für den Arbeit­ge­ber akzep­ta­bel sind.
  • Ver­hand­lungs­füh­rung: Auf Wunsch über­neh­men wir die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Gegen­sei­te, um die best­mög­li­chen Kon­di­tio­nen für Sie aus­zu­han­deln.

Fazit: Inves­tie­ren Sie in Ihre beruf­li­che Zukunft

Ein fai­rer und rechts­si­che­rer Arbeits­ver­trag ist die Grund­la­ge für ein erfolg­rei­ches und kon­flikt­frei­es Arbeits­ver­hält­nis. Er gibt Ihnen Sicher­heit und Klar­heit über Ihre Rech­te und Pflich­ten. Gleich­zei­tig schützt er Sie vor bösen Über­ra­schun­gen und stärkt Ihre Posi­ti­on im Fal­le von Strei­tig­kei­ten.

Die Inves­ti­ti­on in eine pro­fes­sio­nel­le Ver­trags­über­prü­fung zahlt sich daher in der Regel mehr­fach aus. Sie ver­mei­den kost­spie­li­ge Rechts­strei­tig­kei­ten, sichern sich bes­se­re Kon­di­tio­nen und kön­nen sich voll und ganz auf Ihre beruf­li­chen Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren.

Nut­zen Sie unse­re Exper­ti­se im Arbeits­recht, um das Bes­te aus Ihrem Arbeits­ver­trag her­aus­zu­ho­len. Wir ste­hen Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te — von der ers­ten Ana­ly­se bis zur fina­len Ver­trags­un­ter­zeich­nung.

Ihre beruf­li­che Zukunft ist zu wich­tig, um sie durch einen unsau­be­ren Ver­trag aufs Spiel zu set­zen. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te für eine umfas­sen­de Prü­fung Ihres Arbeits­ver­trags. Gemein­sam sor­gen wir dafür, dass Ihr neu­es Arbeits­ver­hält­nis auf einem soli­den recht­li­chen Fun­da­ment steht.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Sie soll­ten Ihren Arbeits­ver­trag idea­ler­wei­se vor der Unter­zeich­nung über­prü­fen las­sen. Dies gilt beson­ders bei einem neu­en Job oder einer wesent­li­chen Ver­trags­än­de­rung. Aber auch wenn Sie schon län­ger in einem Arbeits­ver­hält­nis sind und Zwei­fel an der Fair­ness oder Recht­mä­ßig­keit bestimm­ter Klau­seln haben, ist eine Über­prü­fung sinn­voll.

Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Umfang und Kom­ple­xi­tät des Ver­trags. Beden­ken Sie, dass die­se Inves­ti­ti­on sich oft durch ver­bes­ser­te Kon­di­tio­nen oder ver­mie­de­ne Rechts­strei­tig­kei­ten mehr­fach aus­zahlt. Wir bie­ten Ihnen ger­ne ein indi­vi­du­el­les Ange­bot nach einem ers­ten Gespräch.

Eine gründ­li­che Prü­fung dau­ert in der Regel 2–3 Werk­ta­ge. Bei drin­gen­den Fäl­len, etwa wenn Sie zeit­nah unter­schrei­ben müs­sen, kön­nen wir auch eine schnel­le­re Prü­fung anbie­ten. Pla­nen Sie aber immer etwas Zeit für mög­li­che Nach­ver­hand­lun­gen ein.

Ja, das ist mög­lich. Auch nach der Unter­zeich­nung kön­nen wir den Ver­trag auf pro­ble­ma­ti­sche Klau­seln prü­fen. Aller­dings sind Ände­run­gen dann oft schwie­ri­ger durch­zu­set­zen und erfor­dern das Ein­ver­ständ­nis des Arbeit­ge­bers. In man­chen Fäl­len kön­nen unwirk­sa­me Klau­seln aber auch nach­träg­lich ange­foch­ten wer­den.

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­die­nen Klau­seln zu Kün­di­gungs­fris­ten, Über­stun­den­re­ge­lun­gen, Wett­be­werbs­ver­bo­ten, Rück­zah­lungs­ver­pflich­tun­gen für Fort­bil­dun­gen, Ver­set­zungs­klau­seln und Aus­schluss­fris­ten. Auch Rege­lun­gen zur Ver­gü­tung, ins­be­son­de­re zu Boni oder varia­blen Gehalts­be­stand­tei­len, soll­ten genau geprüft wer­den.

In sol­chen Fäl­len ist es wich­tig, die Prio­ri­tä­ten rich­tig zu set­zen. Wir kön­nen Ihnen hel­fen, ein­zu­schät­zen, wel­che Klau­seln kri­tisch sind und wo Kom­pro­mis­se mög­lich sind. Oft las­sen sich durch geschick­te Ver­hand­lungs­füh­rung doch noch Ver­bes­se­run­gen erzie­len. Im Extrem­fall müs­sen Sie abwä­gen, ob Sie den Job unter den gege­be­nen Bedin­gun­gen anneh­men möch­ten.

Ja, vie­le Arbeits­ver­trä­ge ent­hal­ten Stan­dard­klau­seln. Das ist nicht grund­sätz­lich pro­ble­ma­tisch. Aller­dings soll­ten die­se Klau­seln trotz­dem auf ihre Ange­mes­sen­heit und recht­li­che Zuläs­sig­keit geprüft wer­den. Oft ver­ste­cken sich gera­de in ver­meint­li­chen Stan­dard­for­mu­lie­run­gen pro­ble­ma­ti­sche Rege­lun­gen.

Grund­sätz­lich kön­nen Sie Ver­trags­ver­hand­lun­gen selbst füh­ren. Aller­dings bie­tet die Unter­stüt­zung durch einen Fach­an­walt für Arbeits­recht erheb­li­che Vor­tei­le: Wir ken­nen die recht­li­chen Gren­zen, typi­sche Ver­trags­be­din­gun­gen und haben Erfah­rung in der Ver­hand­lungs­füh­rung. Zudem kön­nen wir bes­ser ein­schät­zen, wel­che For­de­run­gen rea­lis­tisch sind. Dar­über hin­aus kön­nen wir Ihnen nach der Prü­fung des Ver­trags Tipps für die Ver­hand­lung über den Arbeits­ver­trag geben, wenn Sie nicht möch­ten, dass wir nach außen auf­tre­ten.

Auch wenn Arbeit­ge­ber dies oft behaup­ten, sind die meis­ten Arbeits­ver­trä­ge durch­aus ver­han­del­bar. Vie­le Unter­neh­men sind zu Anpas­sun­gen bereit, wenn die­se gut begrün­det sind. Mit unse­rer Unter­stüt­zung kön­nen wir oft auch bei ver­meint­lich nicht ver­han­del­ba­ren Ver­trä­gen Ver­bes­se­run­gen errei­chen.

Recht­lich unwirk­sa­me Klau­seln sind auch dann nicht bin­dend, wenn Sie den Ver­trag unter­schrie­ben haben. Aller­dings kann es im Streit­fall schwie­rig und kost­spie­lig sein, die Unwirk­sam­keit nach­zu­wei­sen. Zudem belas­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Ver­trags­klau­seln oft das Arbeits­ver­hält­nis. Es ist daher immer bes­ser, pro­ble­ma­ti­sche Klau­seln von vorn­her­ein zu ver­mei­den.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Dr. Dirk Brust

    Dr. Dirk Brust ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1994 und Fach­an­walt für Arbeits­recht und für Ver­kehrs­recht. Ein wei­te­rer Schwer­punkt sei­ner Tätig­keit ist das Ver­si­che­rungs­recht. Zum Anwalts­pro­fil