Ärger mit Tele­kom, Voda­fone, Unity Media & Co.?
Feh­len­de oder aus­blei­ben­de Abrech­nun­gen Ihres neu­en Ener­gie­ver­sor­gers?

Land­ge­richt Bonn ent­schei­det zuguns­ten der Ver­brau­cher

Seit 1996 erle­ben wir die Vor­tei­le von Wett­be­werb auf dem libe­ra­li­sier­ten Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt: Sin­ken­de Prei­se und – im Rück­blick – eine gera­de­zu revo­lu­tio­nä­re Ange­bots­viel­falt. Auch der Ener­gie­sek­tor trägt infol­ge von Ent­flech­tungs­re­ge­lun­gen und ande­ren Regu­lie­rungs­maß­nah­men mitt­ler­wei­le zar­te Züge eines Pro­dukt- und Preis­wett­be­werbs.

Also alles gut für den Ver­brau­cher?

Mit­nich­ten. Noch nie war die Zahl von Ver­brau­cher­be­schwer­den so hoch wie im ver­gan­ge­nen Jahr. Wer kennt ihn nicht, den stets freund­li­chen aber inkom­pe­ten­ten Mit­ar­bei­ter des Call­cen­ters? Wer hat noch nicht das Erleb­nis einer nicht enden wol­len­den War­te­schlei­fe gehabt? Und wer hat nicht einen Betrag abge­schrie­ben, oder einen Ver­trag mit der Faust in der Tasche wei­ter­lau­fen las­sen, weil der Auf­wand der Kon­takt­auf­nah­me ein­fach zu groß war, oder weil kei­ne brauch­ba­re Adres­se zu fin­den war, wo man eine Kün­di­gung hät­te hin­schi­cken kön­nen?

Um es kurz zu machen: Die Mehr­zahl der Unter­neh­men, so auch die oben genann­ten, hält sich an Recht und Gesetz. Prak­tisch bedeu­tet das aber nicht, dass es Ihnen leicht gemacht wird. Denn wer im Inter­net­zeit­al­ter Ser­vice will, muss hier­für extra zah­len. Und Ser­vice fängt bereits mit der Ver­füg­bar­keit eines Mit­ar­bei­ters an. Der kos­tet Geld, wird im bil­ligs­ten Tarif eben nicht vor­ge­hal­ten und ist des­halb oft erst nach lan­ger War­te­zeit oder gar nicht ver­füg­bar. Dane­ben gibt es auch die schwar­zen Scha­fe, von denen Sie etwa eine Ver­trags­be­stä­ti­gung erhal­ten, obwohl Sie sich doch nur infor­mie­ren, oder ein Ange­bot zusen­den las­sen woll­ten. Oder deren Tari­fe auf der Rech­nung ganz anders aus­se­hen, als man Ihnen dies erklärt hat­te. Oder – schlimms­ten­falls – bei denen Sie Ihre Vor­aus­zah­lun­gen, mit denen Sie sich einen güns­ti­gen Tarif erkauft hat­ten, ver­lie­ren, weil Ihr Anbie­ter in die Insol­venz rutscht – sie­he Tel­da­Fax.

Die­se The­men beschäf­ti­gen auch die Gerich­te: Das Land­ge­richt Bonn hat so unlängst zu Guns­ten der Ver­brau­cher ent­schie­den, dass ein Schrei­ben, dass wie eine Auf­trags­be­stä­ti­gung aus­sieht, wett­be­werbs­wid­rig ist, wenn der Ver­brau­cher sich ledig­lich für ein Ange­bot inter­es­siert hat­te In dem geschil­der­ten Fall hat­te der Mit­ar­bei­ter eines Call-Cen­ters eine Ver­brau­che­rin ange­ru­fen und dem Ehe­mann der­sel­ben spä­ter ein Schrei­ben zuge­sandt, in dem u.a. von einer Auf­trags­be­stä­ti­gung die Rede war: Das LG Bonn hat dies als wett­be­werbs­wid­rig ange­se­hen und den Anbie­ter zur Unter­las­sung ver­pflich­tet. (LG Bonn 11 O 7/12 vom 29.5.2012).

Es ist letzt­lich oft nicht leicht, zu ent­schei­den, ob Sie ers­tens im Recht sind und zwei­tens, wie Sie dies mit ver­tret­ba­rem Auf­wand auch durch­set­zen. Am Ende schlie­ßen Sie hier Ver­trä­ge mit einer Lauf­zeit von 12 oder oft auch 24 Mona­ten, bei denen es schnell auch um höhe­re 4- stel­li­ge Beträ­ge geht. Da soll­te Ihr Ver­trags­part­ner schon der rich­ti­ge sein.

Hier hel­fen wir Ihnen auf Grund­la­ge jah­re­lan­ger Erfah­rung und ganz kon­kret der Kennt­nis vie­ler Pro­duk­te am Markt. Ver­har­ren Sie nicht im Zustand des frus­trier­ten „Never chan­ge a run­ning sys­tem“. Spre­chen Sie uns bes­ser an, wenn Sie mit Ihrem Anbie­ter unzu­frie­den sind, oder es so „hakt“, dass Sie recht­lich etwas unter­neh­men wol­len.


Dr. Eric Heit­zer, Rechts­an­walt

Fach­ge­bie­te
Wett­be­werbs- und Kar­tell­recht
Bank- und Kapi­tal­markt­recht
Ener­gie­recht- und Regu­lie­rung
Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht- und Regu­lie­rung
Medi­en- und Rund­funk­recht
IT- und Daten­schutz­recht

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Dr. Eric Heitzer

    Dr. Eric Heit­zer ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1997 (u.a. mit dem Fach­ge­biet IT und Daten­schutz) und Bank­kauf­mann. Er hat für ver­schie­de­ne Unter­neh­men die Auf­ga­ben eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten wie auch die des aus­ge­la­ger­ten Com­pli­ance-Offices über­nom­men.