Mit dem 01.01.2021 in Kraft tritt das soge­nann­te Unter­neh­mens­sta­bi­li­sie­rungs- und ‑restruk­tu­rie­rungs­ge­setz (Sta­RUG).

Unter­neh­men, die nicht zah­lungs­un­fä­hig sind, soll die Mög­lich­keit einer Sanie­rung — ent­fernt von der Situa­ti­on und des Stig­mas einer Insol­venz — durch eine Eini­gung mit ihren Gläu­bi­gern gege­ben wer­den. Hier­durch wird die EU-Restruk­tu­rie­rungs­li­nie in Deutsch­land umge­setzt.

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Über den Autor

  • Carsten Lange

    Cars­ten Lan­ge ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1996 und Fach­an­walt für Insol­venz­recht und für Steu­er­recht, zudem ist er aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor und Coach. Zum Anwalts­pro­fil