Mit dem 01.01.2021 in Kraft tritt das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG).
Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig sind, soll die Möglichkeit einer Sanierung — entfernt von der Situation und des Stigmas einer Insolvenz — durch eine Einigung mit ihren Gläubigern gegeben werden. Hierdurch wird die EU-Restrukturierungslinie in Deutschland umgesetzt.
Über den Autor
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Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil