OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19

Der 13. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat dem Käufer eines Porsche Cayenne mit einem 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz zugesprochen und damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (Az.: 11 O 246/18) bestätigt.

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Darauf ließ sich der Händler nicht ein. Die folgende Klage hatte wie schon in erster Instanz auch vor dem OLG Düsseldorf Erfolg.

Porsche wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Händler muss den Porsche Cayenne, in welchem ein von Audi produzierter Dieselmotor verbaut war, zurücknehmen.

Der Kläger hatte das Fahrzeug 2016 gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete Anfang 2018 unter der Referenznummer 7256 den Rückruf für das Modell der Baujahre 2014 bis 2017 an (Code AH09). Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss.

In dem Porsche Cayenne komme bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die der Zulassung des Fahrzeugs entgegenstand. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug auch mangelhaft. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden und der Händler habe den Porsche Cayenne zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

Das OLG führte aus, dass die Nachbesserung durch ein Software-Update dem Kläger aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller Porsche nicht zumutbar sei. Das Gericht erteilte dem Argument, dass der Mangel unerheblich sei, weil zu geringen Kosten ein Software-Update aufgespielt werden kann, eine klare Absage. Schon durch den Wertverfall von Dieselfahrzeugen, auch wenn sie ein Software-Update erhalten haben, sei der Mangel erheblich. Hinzu kämen Risiken wie höherer Verbrauch oder Verschleiß nach dem Update.

In dem Urteil führt der Senat aus, Porsche sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Porsche könne sich nicht darauf berufen, dass der Motor von der Konzernschwester Audi gebaut wurde. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen. Porsche hat den Motor mit der Abschalteinrichtung eingebaut und die Fahrzeuge in den Verkehr gebracht.

Wegen der Einzelheiten wird auf das verlinkte Urteil Bezug genommen. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat zugelassen.

Betroffen sind alle Dieselmodelle der Reihen Cayenne, Panamera und Macan.

Für Leasingnehmer gilt:

wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug geleast hat und gegen den Fahrzeughersteller ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht, kann unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile von dem Fahrzeughersteller die Erstattung der an den Leasinggeber geleisteten Anzahlung, der Leasingraten und der Gebühr für die Nichtausübung der Kaufoption verlangen. Das hat der 13. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 10.12.2019 – 13 U 86/18 – entschieden.

Bianca M. Janßen

Rechtsanwälin

Über den Autor

  • Bianca M. Janßen

    Bianca M. Janßen ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Zudem ist sie Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Miet- und Wohneigentumsrecht. Anwaltsprofil