
Kundeninsolvenz: Richtig reagieren bei Insolvenzverdacht
Die Flatrate für telefonische Erstberatung
Ihr Ansprechpartner
Unsere Kundeninsolvenz-Flatrate
- Wir stehen als insolvenzrechtliche Spezialisten an Ihrer Seite – auch in Verbindung mit Ihrer eigenen Rechtsabteilung.
- Sie können regelmäßig insolvenzrechtliche Fragen stellen.
- Die Kosten der telefonischen Flatrate fallen geringer aus als ein anwaltliches Zeithonorar.
Insolvenzrechtliche Fragestellungen klären
Sobald Sie Informationen darüber erhalten, dass ein Kunde einen Insolvenzantrag stellt, entstehen wichtige Fragestellungen, die geklärt werden müssen.
- Was passiert mit der von mir gelieferten Ware?
- Was kann ich tun, um meine Forderungen zu sichern?
- Welche Rechte bestehen und was kann hiervon kurzfristig umgesetzt werden?
- Wie gehe ich mit unregelmäßigen Zahlungen am besten um?
- Wie soll ich mich im Hinblick auf ein späteres Anfechtungsrisiko verhalten?
- Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz des Kunden auf mein Unternehmen?
Ein Anruf schafft erste Klarheit

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Anwaltliche Unterstützung muss nicht teuer sein
Im Vergleich zu einem anwaltlichem Zeithonorar fällt unsere Telefon-Flatrate geringer aus. Für Sie bedeutet unser telefonisches Flatrate-Modell, dass Sie für die Erstberatung einen monatlichen Festbetrag zahlen, welcher auf der Anzahl der zu erwartenden Anfragen basiert. Mit unserem Rechtsanwalt für Insolvenz und Sanierung vereinbaren Sie, in welchem Rahmen und Höhe Sie den Service nutzen möchten.
Kurz zusammengefasst, bedeutet das für Sie
- Telefonische Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sanierung und Insolvenz.
- Sofortige anwaltliche Einschätzung.
- Konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- Festpreis und Volumen individuell verhandelbar sowie Laufzeit und Kündigungsfrist anpassbar.