Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht

„Bank- und Kapitalmarktrecht“ umfasst eine große Bandbreite an Themenbereichen und widmet sich einem höchst praxisrelevanten Bereich, der in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat.“

Ansprechpartner

Bianca M. Janßen

Fachgebiete:
Bankrecht
Immobilienrecht
Gewerbliches und Privates Mietrecht
WEG-Recht
Vertragsrecht

Bankrecht

Bankrecht befasst sich in der Hauptsache mit dem für jeden relevanten Recht des Bankkontos und des Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlungen) sowie des (Verbraucher)- Kreditrechts. Das Bankrecht umfasst unter anderem Regelungen aus dem bürgerlichen Recht sowie dem Handelsrecht. Grundsätzlich kann man zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bankrecht unterscheiden. Das private Bankrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen und der Bank auf der anderen Seite. Das öffentliche Bankrecht betrifft demgegenüber den Betrieb der Banken selbst und beinhaltet Vorschriften des Staates, die diese befolgen müssen.

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht ist zu großen Teilen aus dem Bankrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Börsenrecht hervorgegangen. Seine Vorschriften dienen vor allem dem Schutz des Kapitalmarktes. Kapitalmarktrecht widmet sich den für die Unternehmen bestehenden Möglichkeiten, sich über den Kapitalmarkt, insbesondere die Börse, zu finanzieren, sei es durch Ausgabe von Aktien (Eigenkapital) oder Anleihen (Fremdkapital). Es geht um die Informationspflichten, die börsennotierte Unternehmen beim Börsengang (Primärmarkt) und während der Börsenpräsenz (Sekundärmarkt) zu erfüllen haben, sowie die rechtlichen Konsequenzen für Fälle, in denen die Anleger falsch informiert und hierdurch geschädigt werden.

dhk

dhk betreut Sie als Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten Sie punktuell oder umfassend, je nachdem, wie es Ihrem Mandat und Ihren Interessen am besten entspricht. Wir vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen, vollumfänglich außergerichtlich sowie vor Gericht. Außerdem gestalten oder optimieren wir Verträge, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Kapitalanleger, Anlageberater, Anlagevermittler und Banken vertrauen auf unsere Expertise. Unser Anspruch ist eine objektive unabhängige Beratung. Wir sind bundesweit tätig und berücksichtigen stets die Rechtsprechungsentwicklung, um mit Ihnen den erfolgversprechendsten Weg gemeinsam zu gehen. Alternativ zur gerichtlichen Verfahren prüfen wir die Möglichkeiten von alternativen Streitbeilegung in sog. Güte- und Schlichtungsverfahren.

Schwerpunkte IM BANKRECHT

  • Kreditvertragsrecht: Darlehen, Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Kreditsicherheiten, Kündigungs- und Widerrufsrechte, Umschuldung, Rückführungsvereinbarungen, Pfändungen
  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Konto und dessen Sonderformen, Zahlungsverkehr, Kreditkartengeschäft, Debitkarten sowie Electronic- und Internet-Banking.
  • Leasingvertragsrecht, Factoring
  • Steuerliche Bezüge

Schwerpunkte IM KAPITALMARKTRECHT

  • Börsenrecht: Rechte und Pflichten der Aktionäre, des Vorstands und des Aufsichtsrates
  • Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial- und Emissionsgeschäft, Swapgeschäft
  • Prospektrecht und Prospekthaftung
  • Rechtsfragen des Grauen Kapitalmarktes
  • Anlageberatung- und vermittlung
  • Vermögensverwaltung und -verwahrung
  • Private und betriebliche Altersvorsorge
  • Wertpapierhandel
  • Steuerliche Bezüge

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