Anwalt AGB und Vertriebsstrukturen

Standardisierte Vertriebsformen sind für das Alltags-Geschäft essentiell, nicht nur für die Gestaltung des eigenen rechtlichen Rahmens, sondern nicht zuletzt zur Abwehr überzogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Geschäftspartners.

Wir erstellen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen für sämtliche Branchen sowie Lieferbedingungen für Werk- und Dienstleistungen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten in der rechtlich sicheren Einbeziehung ihrer Vertragsklauseln und schulen die Mitarbeiter in Ein- und Verkauf. Durch das Schulen des Problembewusstseins der Mitarbeiter helfen wir dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Ansprechpartner

Dr. Vera I. Gronen

Fachgebiete:
Kauf-, Vertriebs- und Handelsrecht
Vertragsrecht und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
IT-Recht
Schadensrecht

Rechtskonforme Ausgestaltung im E-Commerce-Bereich

Der E-Commerce als besondere Vertriebsstruktur nimmt in seiner Bedeutung stetig zu. Hier ist eine rechtskonforme Ausgestaltung unabdingbar, um insbesondere teure, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Wir erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die alle rechtlich geforderten Informationspflichten enthalten, und beraten Sie zudem in der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shops.

Einkaufs- und Verkaufsbedingungen im internationalen Wirtschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen im internationalen Wirtschaftsrecht. Im Bereich des internationalen Handels geben wir dem UN-Kaufrecht, angepasst auf die konkreten Bedürfnisse der Mandanten, den Vorzug vor dem reflexhaften Rückzug auf das unvereinheitlichte Heimatrecht. Dieser Ansatz ist dem Umstand geschuldet, dass effektive Haftungsbeschränkungen durch AGB im deutschen Recht so gut wie unmöglich sind.

Außerdem wissen wir aufgrund unserer täglichen Erfahrung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten, dass es ungleich einfacher ist, eine Forderung auf der Grundlage des UN-Kaufrechts vor einem ausländischen Gericht durchzusetzen als nach deutschem Recht. Effektive Absicherung Ihrer rechtlichen Position und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen stehen dabei im Fokus. Viele unserer langjährigen Mandanten lassen bereits ihre Verträge systematisch im Vorfeld prüfen. Vor allem geht es hierbei um die Frage der effektiven Haftungsbeschränkung. In manchen Rechtsordnungen, zum Beispiel im französischen Recht, besteht eine unwiderlegbare Vermutung der Kenntnis eines Mangels, im belgischen Recht eine widerlegbare Vermutung. Viele Haftungsbeschränkungen, die in gutem Glauben verhandelt wurde, erweisen sich so später als unwirksam. Der Aufwand einer Prüfung eines Vertrages vor dessen Abschluss ist ungleich geringer als die Rechtsverteidigung nach Abschluss eines suboptimalen Vertrags.

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