Anwalt für Medi­zin­recht

Spe­zia­li­sier­te Rechts­be­ra­tung für Ärz­te, Kli­ni­ken und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen

  • Umfas­sen­de Exper­ti­se im Medi­zin- und Gesund­heits­recht

  • Stra­te­gi­sche Lösun­gen für kom­ple­xe recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen

  • Per­sön­li­che Betreu­ung und maß­ge­schnei­der­te Rechts­be­ra­tung

Ste­hen Sie als Leis­tungs­er­brin­ger im Gesund­heits­we­sen vor kom­ple­xen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen? Als erfah­re­ner Anwalt für Medi­zin­recht ver­ste­hen wir die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Gesund­heits­we­sens und bie­ten Ihnen maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen. Unser Team spe­zia­li­sier­ter Anwäl­te für Medi­zin­recht steht Ihnen bei allen recht­li­chen Fra­gen im Gesund­heits­sek­tor zur Sei­te.

Als spe­zia­li­sier­te Anwäl­te für Medi­zin­recht ver­ste­hen wir die viel­fäl­ti­gen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen, denen Sie als Leis­tungs­er­brin­ger im Gesund­heits­we­sen gegen­über­ste­hen. Unser erfah­re­nes Team bie­tet Ihnen fun­dier­te recht­li­che Exper­ti­se, gepaart mit tie­fem Ver­ständ­nis für die medi­zi­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Aspek­te Ihrer Tätig­keit. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren, Ihre beruf­li­che Inte­gri­tät zu schüt­zen und Ihre unter­neh­me­ri­schen Zie­le im Ein­klang mit dem kom­ple­xen Regel­werk des Gesund­heits­sys­tems zu ver­wirk­li­chen.

Ihr Anwalt für Medi­zin­recht:
Unse­re Leis­tun­gen

Wir bie­ten Ihnen unse­re Bera­tungs­leis­tun­gen bei der Prü­fung, Kon­zi­pie­rung und Über­ar­bei­tung von Arbeits­ver­trä­gen an. Dabei beach­ten wir auch beson­de­re sozi­al- und steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen. Bei der Gestal­tung der Arbeits­ver­gü­tung, etwa durch Ziel­ver­ein­ba­run­gen oder sons­ti­ge indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­kon­zep­te, ste­hen Ihnen unse­re im Arbeits­recht täti­gen Kol­le­gen mit ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung eben­falls zur Ver­fü­gung.

  • Arzt­haf­tungs­recht und Risi­ko­ma­nage­ment

  • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑prü­fung

  • Medi­zi­ni­sches Berufs­recht

  • Zulas­sungs- und Abrech­nungs­recht

  • Com­pli­ance im Gesund­heits­we­sen

  • Pra­xis­grün­dung und ‑über­tra­gung

Anwalt Medizinrecht

Ihre Ansprech­part­ner

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Dr. Jörg Wer­nery

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Erbrecht
Ver­mö­gens­nach­fol­ge und Stif­tun­gen
Ver­trags­ge­stal­tung

Alex­an­der Hess

Fach­ge­bie­te:
Straf­recht
Gewerb­li­ches und Pri­va­tes Miet­recht
Spa­ni­sches Wirt­schafts­recht
Media­ti­on

Kom­pe­ten­te Bera­tung im Medi­zin­recht

Arzt­haf­tungs­recht und Risi­ko­ma­nage­ment:

Als Ihr Anwalt für Medi­zin­recht unter­stüt­zen wir Sie prä­ven­tiv bei der Mini­mie­rung von Haf­tungs­ri­si­ken und der Imple­men­tie­rung effek­ti­ver Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­te­me. Unse­re spe­zia­li­sier­ten Anwäl­te für Medi­zin­recht bie­ten Ihnen umfas­sen­de Bera­tung in allen Aspek­ten des Arzt­haf­tungs­rechts. Wir bera­ten Sie zu Fra­gen der Pati­en­ten­auf­klä­rung, Doku­men­ta­ti­on und zum Umgang mit kri­ti­schen Zwi­schen­fäl­len. Im Fal­le von Haf­tungs­an­sprü­chen ste­hen wir Ihnen mit einer fun­dier­ten Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie zur Sei­te, die Ihre fach­li­che Repu­ta­ti­on schützt und gleich­zei­tig eine fai­re Lösung anstrebt. Unser Team arbei­tet eng mit medi­zi­ni­schen Gut­ach­tern zusam­men, um eine ganz­heit­li­che Betrach­tung Ihres Fal­les zu gewähr­leis­ten.

Ver­trags­ge­stal­tung und ‑prü­fung:

Wir unter­stüt­zen Sie bei der rechts­si­che­ren Gestal­tung aller rele­van­ten Ver­trä­ge in Ihrer medi­zi­ni­schen Ein­rich­tung. Dazu gehö­ren Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen, Arbeits­ver­trä­ge für medi­zi­ni­sches Per­so­nal, Miet­ver­trä­ge für Pra­xis­räu­me sowie Ver­trä­ge mit Zulie­fe­rern und Dienst­leis­tern. Unser Ziel ist es, Ihre unter­neh­me­ri­schen Inter­es­sen opti­mal zu schüt­zen und poten­zi­el­le recht­li­che Risi­ken von vorn­her­ein zu mini­mie­ren. Wir berück­sich­ti­gen dabei stets die aktu­el­len recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Gesund­heits­sek­tors.

Medi­zi­ni­sches Berufs­recht:

Als Ihr Anwalt für Medi­zin­recht bera­ten wir Sie umfas­send zu allen berufs­recht­li­chen Fra­gen. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Ein­hal­tung der ärzt­li­chen Berufs­ord­nung, bei der Gestal­tung zuläs­si­ger Koope­ra­tio­nen und bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ärz­te­kam­mern und Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen. Unser Team ver­tritt Sie auch in berufs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und setzt sich für den Schutz Ihrer beruf­li­chen Inte­gri­tät ein. Dabei legen wir gro­ßen Wert dar­auf, prä­ven­tiv zu arbei­ten und poten­zi­el­le Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu ent­schär­fen.

Zulas­sungs- und Abrech­nungs­recht:

Wir unter­stüt­zen Sie bei allen Fra­gen rund um die ver­trags­ärzt­li­che Zulas­sung, von der Antrag­stel­lung bis hin zu Nach­be­set­zungs­ver­fah­ren. Im Bereich des Abrech­nungs­rechts bera­ten wir Sie zu kor­rek­ten Abrech­nungs­prak­ti­ken und ver­tre­ten Sie bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kos­ten­trä­gern, etwa bei Wirt­schaft­lich­keits­prü­fun­gen oder Regress­for­de­run­gen. Unser Ziel ist es, Ihre Ver­gü­tungs­an­sprü­che zu sichern und gleich­zei­tig recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren.

Com­pli­ance im Gesund­heits­we­sen:

Als erfah­re­ne Anwäl­te für Medi­zin­recht unter­stüt­zen wir Sie bei der Imple­men­tie­rung und Auf­recht­erhal­tung effek­ti­ver Com­pli­ance-Sys­te­me. Wir ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Com­pli­ance-Pro­gram­me, die den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und Risi­ken Ihrer Ein­rich­tung gerecht wer­den. Unser Leis­tungs­spek­trum umfasst die Erstel­lung von Ver­hal­tens­ko­di­zes, die Durch­füh­rung von Risi­ko­ana­ly­sen, die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern sowie die Ein­rich­tung von Whist­le­b­lo­wing-Sys­te­men. Wir bera­ten Sie auch zu den recht­li­chen Aspek­ten von Koope­ra­tio­nen im Gesund­heits­we­sen, um Inter­es­sen­kon­flik­te und Kor­rup­ti­ons­ri­si­ken zu ver­mei­den.

Pra­xis­grün­dung und ‑über­tra­gung:

Unser Team beglei­tet Sie bei allen recht­li­chen Aspek­ten der Pra­xis­grün­dung, ‑über­nah­me oder ‑abga­be. Wir bera­ten Sie zur opti­ma­len Rechts­form, unter­stüt­zen Sie bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen und stel­len sicher, dass alle regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Bei der Pra­xis­über­tra­gung ach­ten wir dar­auf, dass Ihre Inter­es­sen gewahrt wer­den und der Über­gang sowohl für Sie als auch für Ihre Pati­en­ten rei­bungs­los ver­läuft.

Dienst­leis­tun­gen unse­rer Kanz­lei

Kon­takt­auf­nah­me:

Nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar oder rufen Sie uns an, um einen Ter­min zu ver­ein­ba­ren.

Erst­ge­spräch

In einem aus­führ­li­chen Bera­tungs­ge­spräch ana­ly­sie­ren wir Ihre recht­li­che Situa­ti­on und ent­wi­ckeln ers­te Lösungs­an­sät­ze.

Maß­ge­schnei­der­te Stra­te­gie

Basie­rend auf Ihren spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen erar­bei­ten wir eine indi­vi­du­el­le recht­li­che Stra­te­gie und set­zen die­se gemein­sam mit Ihnen um.

Ihre Exper­ten für Medi­zin­recht

Die Kanz­lei dhk Rechts­an­wäl­te Steu­er­be­ra­ter, gegrün­det im Jahr 2000, ist Ihr ver­läss­li­cher Part­ner im kom­ple­xen Feld des Medi­zin­rechts. Unse­re Sozie­tät zeich­net sich durch eine über­zeu­gen­de Spe­zia­li­sie­rung in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten aus, dar­un­ter ins­be­son­de­re das Medi­zin­recht mit Fokus auf Arzt­haf­tungs­recht, Com­pli­ance im Gesund­heits­we­sen und die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung.

Als Anwäl­te für Medi­zin­recht betreu­en wir aus­schließ­lich Leis­tungs­er­brin­ger im Gesund­heits­we­sen. Zu unse­ren Man­dan­ten zäh­len Ärz­te und Zahn­ärz­te, Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­zen­tren, Kran­ken­häu­ser und Pri­vat­kli­ni­ken, Psy­cho­the­ra­peu­ten, Phy­sio­the­ra­peu­ten und Apo­the­ken. Wir ver­ste­hen die sich stän­dig ändern­den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen in Ihrem Sek­tor und bie­ten Ihnen maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Ihre spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen.

Was uns als Ihre Anwäl­te für Medi­zin­recht aus­zeich­net, ist unser ganz­heit­li­cher, inter­dis­zi­pli­nä­rer Ansatz. Wir kom­bi­nie­ren juris­ti­sche Exper­ti­se mit tie­fem Ver­ständ­nis für die medi­zi­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hän­ge in Ihrem Tätig­keits­feld. Unser Team von spe­zia­li­sier­ten Anwäl­ten für Medi­zin­recht denkt unter­neh­me­risch und ist stets auf dem neu­es­ten Stand der Gesetz­ge­bung und Recht­spre­chung

Wir ver­ste­hen uns nicht nur als Dienst­leis­ter, son­dern als Ihr stra­te­gi­scher Part­ner, der sich lei­den­schaft­lich für Ihre Inter­es­sen ein­setzt. Unser Ziel ist es, Ihr Ver­trau­en durch kom­pe­ten­te, krea­ti­ve und erfah­re­ne Bera­tung zu ver­die­nen. Bei dhk erhal­ten Sie nicht nur erst­klas­si­ge Rechts­be­ra­tung im Medi­zin­recht, son­dern auch eine per­sön­li­che, auf Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­ne Betreu­ung.

Als Ihr ver­trau­ens­wür­di­ger Anwalt für Medi­zin­recht ste­hen wir Ihnen zur Sei­te, um gemein­sam die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen Ihres medi­zi­ni­schen Berufs­all­tags zu meis­tern. Las­sen Sie uns Ihre unter­neh­me­ri­schen Zie­le im Ein­klang mit dem kom­ple­xen Regel­werk des Gesund­heits­sys­tems ver­wirk­li­chen. Kon­tak­tie­ren Sie noch heu­te Ihren spe­zia­li­sier­ten Anwalt für Medi­zin­recht bei dhk.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein Anwalt für Medi­zin­recht berät und ver­tritt Ärz­te, Kli­ni­ken und ande­re Gesund­heits­ein­rich­tun­gen in allen recht­li­chen Belan­gen ihrer Tätig­keit. Dies umfasst Berei­che wie Arzt­haf­tungs­recht, Ver­trags­ge­stal­tung, Berufs­recht, Zulas­sungs- und Abrech­nungs­fra­gen sowie Com­pli­ance im Gesund­heits­we­sen.

Es ist rat­sam, einen Anwalt für Medi­zin­recht früh­zei­tig ein­zu­be­zie­hen, idea­ler­wei­se bereits bei der Pra­xis­grün­dung oder beim Auf­bau neu­er Struk­tu­ren. Auch bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen, berufs­recht­li­chen Fra­gen, dro­hen­den Haf­tungs­fäl­len oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kos­ten­trä­gern soll­ten Sie recht­li­che Unter­stüt­zung in Anspruch neh­men.

Ein erfah­re­ner Anwalt für Medi­zin­recht kann Sie bei der Imple­men­tie­rung effek­ti­ver Risi­ko­ma­nage­ment-Sys­te­me unter­stüt­zen, rechts­si­che­re Pro­zes­se in Ihrer Ein­rich­tung eta­blie­ren und Sie zu Fra­gen der Pati­en­ten­auf­klä­rung und Doku­men­ta­ti­on bera­ten. Dies hilft, poten­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ken zu mini­mie­ren.

Die Spe­zia­li­sie­rung ermög­licht ein tie­fes Ver­ständ­nis der kom­ple­xen recht­li­chen und medi­zi­ni­schen Zusam­men­hän­ge im Gesund­heits­we­sen. Ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt für Medi­zin­recht kann effek­ti­ver bera­ten, da er die spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen in Ihrer Bran­che kennt.

Ein Anwalt für Medi­zin­recht prüft und gestal­tet Ver­trä­ge unter Berück­sich­ti­gung der spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Gesund­heits­we­sens. Er ach­tet auf die Ein­hal­tung berufs­recht­li­cher Vor­ga­ben, opti­miert Haf­tungs­klau­seln und stellt sicher, dass Ihre Inter­es­sen best­mög­lich gewahrt wer­den.

Bei Strei­tig­kei­ten mit Kran­ken­kas­sen, etwa im Rah­men von Wirt­schaft­lich­keits­prü­fun­gen oder Regress­for­de­run­gen, ver­tritt Sie ein Anwalt für Medi­zin­recht. Er ana­ly­siert die Vor­wür­fe, ent­wi­ckelt Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien und ver­han­delt mit den Kos­ten­trä­gern, um eine für Sie güns­ti­ge Lösung zu errei­chen.

Ein Anwalt für Medi­zin­recht beglei­tet Sie durch den gesam­ten Pro­zess der Pra­xis­über­tra­gung. Er berät zu Bewer­tungs­fra­gen, gestal­tet den Über­tra­gungs­ver­trag, klärt arbeits­recht­li­che Aspek­te und stellt sicher, dass alle berufs­recht­li­chen und zulas­sungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den.

Com­pli­ance gewinnt im Gesund­heits­we­sen zuneh­mend an Bedeu­tung. Ein Anwalt für Medi­zin­recht unter­stützt Sie bei der Ent­wick­lung und Imple­men­tie­rung von Com­pli­ance-Pro­gram­men, die auf die spe­zi­fi­schen Risi­ken Ihrer Ein­rich­tung zuge­schnit­ten sind und hilft Ihnen, recht­li­che und repu­ta­ti­ve Risi­ken zu mini­mie­ren.

Es emp­fiehlt sich, Ihre Ver­trä­ge und Pro­zes­se regel­mä­ßig, min­des­tens jedoch jähr­lich, recht­lich über­prü­fen zu las­sen. Gesetz­li­che Ände­run­gen, neue Recht­spre­chung oder Ver­än­de­run­gen in Ihrer Pra­xis kön­nen Anpas­sun­gen erfor­der­lich machen. Ein pro­ak­ti­ver Ansatz hilft, recht­li­che Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und zu mini­mie­ren.

Ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt für Medi­zin­recht ver­fügt über tief­grei­fen­de Kennt­nis­se der kom­ple­xen recht­li­chen und medi­zi­ni­schen Zusam­men­hän­ge im Gesund­heits­we­sen. Die­se Exper­ti­se ist ent­schei­dend, um Ihre spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen effek­tiv zu bewäl­ti­gen, Risi­ken zu mini­mie­ren und Ihre Inter­es­sen opti­mal zu ver­tre­ten. Bei dhk pro­fi­tie­ren Sie von über 20 Jah­ren Erfah­rung im Medi­zin­recht und einem inter­dis­zi­pli­nä­ren Ansatz, der juris­ti­sche Exper­ti­se mit medi­zi­ni­schem und wirt­schaft­li­chem Fach­wis­sen ver­bin­det.

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