Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag

Erfah­re­ner Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag: Indi­vi­du­el­le Bera­tung für Grün­der und eta­blier­te Unter­neh­men

  • Pra­xis­na­he Exper­ti­se: Juris­ti­sche und unter­neh­me­ri­sche Per­spek­ti­ve ver­eint

  • Indi­vi­du­el­le Lösun­gen: Maß­ge­schnei­der­te Ver­trä­ge für Ihre spe­zi­fi­sche Situa­ti­on

  • Zukunfts­si­che­re Gestal­tung: Fle­xi­ble Ver­trä­ge für lang­fris­ti­gen Unter­neh­mens­er­folg

Pla­nen Sie eine Unter­neh­mens­grün­dung oder möch­ten Sie Ihren bestehen­den Gesell­schafts­ver­trag opti­mie­ren? Suchen Sie nach rechts­si­che­ren Lösun­gen für die Zukunft Ihres Unter­neh­mens?

Als spe­zia­li­sier­ter Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag ver­ste­hen wir die Her­aus­for­de­run­gen, denen Sie als Unter­neh­mer gegen­über­ste­hen. Unser erfah­re­nes Team von Anwäl­ten für Gesell­schafts­ver­trag bie­tet Ihnen fun­dier­te recht­li­che Exper­ti­se gepaart mit tie­fem Ver­ständ­nis für die wirt­schaft­li­chen Aspek­te Ihres Unter­neh­mens. Bei dhk Rechts­an­wäl­te Steu­er­be­ra­ter fin­den Sie nicht nur fun­dier­te recht­li­che Exper­ti­se, son­dern auch ein tie­fes Ver­ständ­nis für die wirt­schaft­li­chen Aspek­te Ihres Unter­neh­mens. Unser inter­dis­zi­pli­nä­res Team aus erfah­re­nen Anwäl­ten für Gesell­schafts­ver­trä­ge arbei­tet eng mit Ihnen zusam­men, um einen maß­ge­schnei­der­ten Ver­trag zu ent­wi­ckeln, der Ihre Inter­es­sen opti­mal schützt und zukünf­ti­ge Kon­flik­te mini­miert. Wir berück­sich­ti­gen dabei alle rele­van­ten recht­li­chen und steu­er­li­chen Aspek­te, um eine zukunfts­si­che­re Lösung für Ihr Unter­neh­men zu schaf­fen. Mit unse­rem Anwalt für Gesell­schafts­ver­trä­ge an Ihrer Sei­te navi­gie­ren Sie sicher durch die Kom­ple­xi­tät des Gesell­schafts­rechts und legen den Grund­stein für den lang­fris­ti­gen Erfolg Ihres Unter­neh­mens.

Leis­tun­gen Ihres Anwalts für Gesell­schafts­ver­trag

  • Erstel­lung maß­ge­schnei­der­ter Gesell­schafts­ver­trä­ge

  • Über­prü­fung und Anpas­sung bestehen­der Ver­trä­ge

  • Opti­mie­rung von Gewinn­ver­tei­lung und Stimm­rech­ten

  • Gestal­tung von Geschäfts­füh­rungs­re­ge­lun­gen

  • Ent­wick­lung von Aus­stiegs­sze­na­ri­en und Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen

  • Bera­tung zu steu­er­li­chen Aspek­ten der Ver­trags­ge­stal­tung

  • Kon­flikt­ma­nage­ment zwi­schen Gesell­schaf­tern

  • Unter­stüt­zung bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen

Anwalt Gesellschaftsvertrag

Ihre Ansprech­part­ner

Dirk Dani­el

Fach­ge­bie­te:
Wirt­schafts- und Unter­neh­mens­recht
Gesell­schafts­recht / Mer­gers & Acqui­si­ti­ons
Juris­ti­sche Pro­jekt­pla­nung und ‑steue­rung
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)

Chris­toph Schmitz-Schun­ken

Fach­ge­bie­te:
Gesell­schafts­recht
M & A
Inter­na­tio­na­les Recht
Steu­er­recht
Steu­er­straf­recht
Wirt­schafts­straf­recht

Joa­chim Nel­lis­sen

Fach­ge­bie­te:
Ver­triebs- und Unter­neh­mens­recht
Ver­kehrs- und Trans­port­recht
Gewerb­li­cher Rechts­schutz
Kauf- und Han­dels­recht
Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)
EDV-Recht

Kom­pe­ten­te Bera­tung zu Gesell­schafts­ver­trä­gen

Erstel­lung maß­ge­schnei­der­ter Gesell­schafts­ver­trä­ge:

Als spe­zia­li­sier­ter Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag unter­stüt­zen wir Sie bei der Erstel­lung eines pass­ge­nau­en Ver­trags für Ihr Unter­neh­men. Unser Team erfah­re­ner Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trag ana­ly­siert Ihre spe­zi­fi­sche Situa­ti­on, Ihre Zie­le und poten­zi­el­len Risi­ken, um einen maß­ge­schnei­der­ten Gesell­schafts­ver­trag zu ent­wi­ckeln. Wir ana­ly­sie­ren sorg­fäl­tig Ihre spe­zi­fi­sche Situa­ti­on, Ihre Zie­le und poten­zi­el­len Risi­ken. Basie­rend dar­auf ent­wi­ckeln wir einen Gesell­schafts­ver­trag, der Ihre Inter­es­sen opti­mal schützt und gleich­zei­tig fle­xi­bel genug ist, um zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen zu berück­sich­ti­gen. Dabei ach­ten wir beson­ders auf kla­re Rege­lun­gen zu Gewinn­ver­tei­lung, Geschäfts­füh­rung, Stimm­rech­ten und Aus­stiegs­sze­na­ri­en. Unser Ziel ist es, einen Ver­trag zu schaf­fen, der nicht nur rechts­si­cher ist, son­dern auch Ihre unter­neh­me­ri­sche Visi­on unter­stützt und för­dert.

Über­prü­fung und Anpas­sung bestehen­der Ver­trä­ge:

Unter­neh­men ent­wi­ckeln sich wei­ter — Ihr Gesell­schafts­ver­trag soll­te dies auch tun. Wir bie­ten eine gründ­li­che Über­prü­fung und Anpas­sung Ihres bestehen­den Ver­trags an die aktu­el­len Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens. Dabei iden­ti­fi­zie­ren wir poten­zi­el­le Schwach­stel­len oder ver­al­te­te Klau­seln und pas­sen die­se an die aktu­el­len recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Gege­ben­hei­ten an. Unser Team von Anwäl­ten für Gesell­schafts­ver­trä­ge berück­sich­tigt dabei auch neu­es­te Ent­wick­lun­gen im Gesell­schafts­recht und in Ihrer Bran­che. So stel­len wir sicher, dass Ihr Ver­trag stets up-to-date bleibt und Ihrem Unter­neh­men opti­ma­len Schutz und Fle­xi­bi­li­tät bie­tet.

Opti­mie­rung von Gewinn­ver­tei­lung und Stimm­rech­ten:

Die Rege­lung von Gewinn­ver­tei­lung und Stimm­rech­ten gehört zu den sen­si­bels­ten Berei­chen eines Gesell­schafts­ver­trags. Unse­re Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge unter­stüt­zen Sie dabei, fai­re und trans­pa­ren­te Struk­tu­ren zu schaf­fen, die die Inter­es­sen aller Betei­lig­ten berück­sich­ti­gen. Wir ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die sowohl die aktu­el­len Bei­trä­ge der Gesell­schaf­ter als auch zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen berück­sich­ti­gen. Dabei ach­ten wir beson­ders dar­auf, poten­zi­el­le Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den. Unser Ziel ist es, eine Rege­lung zu fin­den, die moti­vie­rend wirkt, kla­re Ent­schei­dungs­struk­tu­ren schafft und gleich­zei­tig fle­xi­bel genug ist, um auf ver­än­der­te Umstän­de reagie­ren zu kön­nen.

Gestal­tung von Geschäfts­füh­rungs­re­ge­lun­gen:

Die kla­re Defi­ni­ti­on von Geschäfts­füh­rungs­kom­pe­ten­zen ist ent­schei­dend für den rei­bungs­lo­sen Betrieb Ihres Unter­neh­mens. Unse­re Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge unter­stüt­zen Sie bei der Ent­wick­lung von Geschäfts­füh­rungs­re­ge­lun­gen, die effi­zi­en­te Ent­schei­dungs­pro­zes­se ermög­li­chen und gleich­zei­tig die Inter­es­sen aller Gesell­schaf­ter wah­ren. Wir bera­ten Sie zu ver­schie­de­nen Model­len der Geschäfts­füh­rung, von der Ein­zel­ge­schäfts­füh­rung bis hin zu kom­ple­xen Gre­mi­en­struk­tu­ren. Dabei berück­sich­ti­gen wir auch Aspek­te wie Ver­tre­tungs­be­fug­nis­se, Zustim­mungs­vor­be­hal­te und Berichts­pflich­ten. Unser Ziel ist es, eine Struk­tur zu schaf­fen, die kla­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten defi­niert und gleich­zei­tig genug Fle­xi­bi­li­tät für unter­neh­me­ri­sches Han­deln lässt.

Ent­wick­lung von Aus­stiegs­sze­na­ri­en und Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen:

Vor­aus­schau­en­de Pla­nung ist der Schlüs­sel zu lang­fris­ti­gem Unter­neh­mens­er­folg. Unse­re Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge unter­stüt­zen Sie bei der Ent­wick­lung von fai­ren und prak­ti­ka­blen Aus­stiegs­sze­na­ri­en sowie zukunfts­si­che­ren Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen. Wir berück­sich­ti­gen dabei ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en wie frei­wil­li­ges Aus­schei­den, Kon­flikt­fäl­le oder den Todes­fall eines Gesell­schaf­ters. Unse­re Lösun­gen umfas­sen kla­re Bewer­tungs­richt­li­ni­en für Gesell­schafts­an­tei­le, Vor­kaufs­rech­te und Abfin­dungs­re­ge­lun­gen. Bei Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen ach­ten wir beson­ders dar­auf, sowohl die Inter­es­sen des Unter­neh­mens als auch die per­sön­li­chen Wün­sche der Gesell­schaf­ter zu berück­sich­ti­gen. Ziel ist es, einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewähr­leis­ten und poten­zi­el­le Kon­flik­te zu mini­mie­ren.

Bera­tung zu steu­er­li­chen Aspek­ten der Ver­trags­ge­stal­tung:

Die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen eines Gesell­schafts­ver­trags kön­nen erheb­lich sein. Unser inter­dis­zi­pli­nä­res Team aus Anwäl­ten für Gesell­schafts­ver­trä­ge und Steu­er­ex­per­ten bie­tet Ihnen eine ganz­heit­li­che Bera­tung, die recht­li­che und steu­er­li­che Aspek­te opti­mal ver­eint. Wir ana­ly­sie­ren die steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen ver­schie­de­ner Ver­trags­ge­stal­tun­gen und ent­wi­ckeln Lösun­gen, die Ihre steu­er­li­che Situa­ti­on opti­mie­ren. Dabei berück­sich­ti­gen wir The­men wie die Wahl der Rechts­form, Gewinn­ver­wen­dungs­stra­te­gien und Ver­rech­nungs­prei­se. Unser Ziel ist es, eine Ver­trags­struk­tur zu schaf­fen, die sowohl recht­lich robust als auch steu­er­lich effi­zi­ent ist.

Kon­flikt­ma­nage­ment zwi­schen Gesell­schaf­tern:

Kon­flik­te zwi­schen Gesell­schaf­tern kön­nen den Unter­neh­mens­er­folg erheb­lich gefähr­den. Unse­re Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge unter­stüt­zen Sie dabei, poten­zi­el­le Kon­flikt­her­de früh­zei­tig zu iden­ti­fi­zie­ren und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men in Ihrem Ver­trag zu ver­an­kern. Wir ent­wi­ckeln kla­re Rege­lun­gen für Streit­fäl­le, ein­schließ­lich Media­ti­ons­klau­seln und Schieds­ver­ein­ba­run­gen. Im Kon­flikt­fall ste­hen wir Ihnen mit unse­rer Erfah­rung zur Sei­te, um eine für alle Betei­lig­ten akzep­ta­ble Lösung zu fin­den. Unser Ziel ist es, Kon­flik­te mög­lichst im Vor­feld zu ver­mei­den und, wenn sie doch auf­tre­ten, effi­zi­ent und mit mini­ma­lem Scha­den für das Unter­neh­men zu lösen.

Unter­stüt­zung bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen:

Ver­trags­ver­hand­lun­gen kön­nen kom­plex und emo­tio­nal her­aus­for­dernd sein. Unse­re erfah­re­nen Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge unter­stüt­zen Sie in jeder Pha­se der Ver­hand­lun­gen. Wir berei­ten Sie gründ­lich vor, indem wir Ihre Ver­hand­lungs­po­si­ti­on ana­ly­sie­ren und Stra­te­gien ent­wi­ckeln. Wäh­rend der Ver­hand­lun­gen ste­hen wir Ihnen bera­tend zur Sei­te, hel­fen bei der For­mu­lie­rung von Ver­trags­klau­seln und ach­ten dar­auf, dass Ihre Inter­es­sen gewahrt blei­ben. Unser Ziel ist es, einen Ver­trags­ab­schluss zu errei­chen, der für alle Betei­lig­ten fair und zufrie­den­stel­lend ist. Dabei nut­zen wir unse­re Erfah­rung, um krea­ti­ve Lösun­gen für schein­bar unver­ein­ba­re Posi­tio­nen zu fin­den und einen Kon­sens zu erzie­len.

Ihr Weg zum opti­ma­len Gesell­schafts­ver­trag

Kon­takt­auf­nah­me:

Rufen Sie uns an oder nut­zen Sie unser Online-For­mu­lar für eine ers­te unver­bind­li­che Anfra­ge.

Aus­führ­li­ches Erst­ge­spräch

Wir ana­ly­sie­ren Ihre Situa­ti­on und skiz­zie­ren ers­te Lösungs­an­sät­ze.

Maß­ge­schnei­der­te Ver­trags­ge­stal­tung

Wir ent­wi­ckeln einen auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­nen Gesell­schafts­ver­trag und set­zen die­sen gemein­sam mit Ihnen um.

Ihre Exper­ten für Gesell­schafts­ver­trä­ge

Die Kanz­lei dhk Rechts­an­wäl­te Steu­er­be­ra­ter ist Ihr ver­läss­li­cher Part­ner für die Gestal­tung von Gesell­schafts­ver­trä­gen. Seit unse­rer Grün­dung im Jahr 2000 haben wir uns auf ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te spe­zia­li­siert, wobei das Gesell­schafts­recht und ins­be­son­de­re die Ver­trags­ge­stal­tung zu unse­ren Kern­kom­pe­ten­zen gehö­ren. Unser Team ver­eint lang­jäh­ri­ge juris­ti­sche Erfah­rung mit fun­dier­tem wirt­schaft­li­chem Know-how, um Ihnen eine ganz­heit­li­che Bera­tung zu bie­ten. Was uns beson­ders aus­zeich­net, ist unser pra­xis­na­her und unter­neh­me­risch den­ken­der Ansatz. Wir ver­ste­hen nicht nur die recht­li­chen, son­dern auch die wirt­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen Ihres Unter­neh­mens. Unse­re Anwäl­te für Gesell­schafts­ver­trä­ge arbei­ten eng mit Ihnen zusam­men, um maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, die Ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Zie­le opti­mal unter­stüt­zen. Wir legen gro­ßen Wert auf eine ver­ständ­li­che Erklä­rung kom­ple­xer recht­li­cher Struk­tu­ren und bie­ten Ihnen pra­xis­taug­li­che Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Bei dhk erhal­ten Sie mehr als nur einen Ver­trag – Sie bekom­men mit unse­rem erfah­re­nen Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag einen stra­te­gi­schen Part­ner an Ihre Sei­te, der sich lei­den­schaft­lich für den Erfolg Ihres Unter­neh­mens ein­setzt. Mit einem kom­pe­ten­ten Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag meis­tern Sie die Her­aus­for­de­run­gen des Unter­neh­mens­rechts erfolg­reich.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein gut struk­tu­rier­ter Gesell­schafts­ver­trag soll­te kla­re Rege­lun­gen zu Unter­neh­mens­ge­gen­stand, Kapi­tal­aus­stat­tung, Gewinn- und Ver­lust­be­tei­li­gung, Geschäfts­füh­rung, Stimm­rech­ten, Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen, Aus­stiegs­sze­na­ri­en und Streit­bei­le­gung ent­hal­ten. Je nach Unter­neh­mens­form und indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen kön­nen wei­te­re spe­zi­fi­sche Klau­seln erfor­der­lich sein.

Sie soll­ten einen Anwalt für Gesell­schafts­ver­trä­ge idea­ler­wei­se schon in der Pla­nungs­pha­se Ihres Unter­neh­mens kon­sul­tie­ren. Auch bei Ver­än­de­run­gen wie der Auf­nah­me neu­er Gesell­schaf­ter, geplan­ten Expan­sio­nen oder wenn Sie Unstim­mig­kei­ten im bestehen­den Ver­trag bemer­ken, ist eine Bera­tung sinn­voll. Je frü­her Sie fach­kun­di­ge Unter­stüt­zung hin­zu­zie­hen, des­to bes­ser kön­nen poten­zi­el­le Pro­ble­me ver­mie­den wer­den.

Die Dau­er kann je nach Kom­ple­xi­tät des Unter­neh­mens und der Anzahl der betei­lig­ten Par­tei­en vari­ie­ren. Ein ein­fa­cher Ver­trag für ein klei­nes Unter­neh­men kann inner­halb weni­ger Wochen erstellt wer­den, wäh­rend kom­ple­xe­re Ver­trä­ge für grö­ße­re Unter­neh­men oder bei beson­de­ren Anfor­de­run­gen meh­re­re Mona­te in Anspruch neh­men kön­nen. Wir bemü­hen uns stets um eine effi­zi­en­te Bear­bei­tung und hal­ten Sie über den Fort­schritt auf dem Lau­fen­den.

Wäh­rend Stan­dard­ver­trä­ge als Ori­en­tie­rung die­nen kön­nen, raten wir drin­gend davon ab, die­se unver­än­dert zu über­neh­men. Jedes Unter­neh­men hat indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se und Her­aus­for­de­run­gen, die in einem maß­ge­schnei­der­ten Ver­trag berück­sich­tigt wer­den soll­ten. Ein pro­fes­sio­nell erstell­ter Gesell­schafts­ver­trag kann spä­te­re Kon­flik­te und kost­spie­li­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­mei­den.

Ein gut gestal­te­ter Gesell­schafts­ver­trag soll­te sowohl Sta­bi­li­tät als auch Fle­xi­bi­li­tät bie­ten. Wir inte­grie­ren oft Klau­seln, die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen und Anpas­sun­gen ermög­li­chen. Zudem kön­nen wir Mecha­nis­men ein­bau­en, die es erlau­ben, bestimm­te Aspek­te des Ver­trags zu ändern, ohne den gesam­ten Ver­trag neu auf­set­zen zu müs­sen.

Ein Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der lang­fris­ti­gen Ent­wick­lung Ihres Unter­neh­mens. Er hilft nicht nur bei der initia­len Ver­trags­ge­stal­tung, son­dern unter­stützt Sie auch bei Anpas­sun­gen des Gesell­schafts­ver­trags im Lau­fe der Unter­neh­mens­ent­wick­lung. Ein erfah­re­ner Anwalt für Gesell­schafts­ver­trag berück­sich­tigt zukünf­ti­ge Sze­na­ri­en wie Expan­si­on, neue Gesell­schaf­ter oder Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen und schafft so eine fle­xi­ble recht­li­che Basis für Ihr wach­sen­des Unter­neh­men.

Steu­er­li­che Über­le­gun­gen spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der Ver­trags­ge­stal­tung. Wir berück­sich­ti­gen Aspek­te wie die opti­ma­le Rechts­form, Gewinn­ver­wen­dungs­stra­te­gien und Rege­lun­gen zur Pri­vat­nut­zung von Fir­men­res­sour­cen. Unser inter­dis­zi­pli­nä­res Team aus Rechts- und Steu­er­ex­per­ten stellt sicher, dass Ihr Ver­trag sowohl recht­lich robust als auch steu­er­lich effi­zi­ent ist.

Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen sind ein kri­ti­scher Bestand­teil zukunfts­ori­en­tier­ter Gesell­schafts­ver­trä­ge. Wir ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die sowohl die Inter­es­sen des Unter­neh­mens als auch die per­sön­li­chen Wün­sche der Gesell­schaf­ter berück­sich­ti­gen. Dies kann Rege­lun­gen zur Ver­er­bung von Antei­len, Vor­kaufs­rech­te für bestehen­de Gesell­schaf­ter oder Mecha­nis­men zur Ein­bin­dung der nächs­ten Gene­ra­ti­on umfas­sen.

Unse­re Kanz­lei zeich­net sich durch einen pra­xis­na­hen, unter­neh­me­risch den­ken­den Ansatz aus. Wir kom­bi­nie­ren juris­ti­sche Exper­ti­se mit tie­fem Ver­ständ­nis für wirt­schaft­li­che Zusam­men­hän­ge. Unser inter­dis­zi­pli­nä­res Team ermög­licht eine ganz­heit­li­che Betrach­tung, die recht­li­che, steu­er­li­che und unter­neh­me­ri­sche Aspek­te umfasst. Zudem haben wir ein eige­nes digi­ta­les Tool ent­wi­ckelt, das uns erlaubt, Ver­trä­ge effi­zi­ent zu erstel­len und ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en schnell durch­zu­spie­len.

Sie kön­nen uns tele­fo­nisch, per E‑Mail oder über das Kon­takt­for­mu­lar auf unse­rer Web­site errei­chen. Für ein ers­tes, aus­führ­li­ches Gespräch ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung – sei es per­sön­lich in unse­rer Kanz­lei, per Video­kon­fe­renz oder bei Ihnen vor Ort.

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