Die Gebäudeversicherung zahlt bei einem Wasserschaden nicht? Ich helfe Ihnen!

Lassen Sie Vorwürfe, wie Falschangaben von einem Fachanwalt überprüfen.

Bei einem Wasserschaden sind Sie als Versicherungsnehmer zur Dokumentationspflicht der entstandenen Schäden verpflichtet. Der Versicherer prüft anhand der von Ihnen durchgeführten Dokumenten, ob die entsprechenden Gegenstände bzw. Sachbeschädigungen auch vor dem Zeitpunkt schon in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt waren.

In einem anderen Fall kann der Versicherer Sie auch der groben Fahrlässigkeit bezichtigen, in dem er Ihnen vorwirft, dass Sie den Schaden selbst herbeigeführt haben. In solchen Fällen kann es zu einer Drohung von Abzügen kommen. Da Sie sich bereits durch den vorhandenen Wasserschaden in einer existentiellen Krise befinden, wäre eine zusätzliche Belastung durch eine Versicherungsklage nicht zumutbar.

Daher sollten Sie sich bei jeweiligen Rechtsvorwürfen nicht von Ihrem Versicherer verunsichern lassen und Beratung bei einem Fachanwalt für Gebäudeversicherung suchen.

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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