Die Gebäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei einem Was­ser­scha­den nicht? Ich hel­fe Ihnen!

Las­sen Sie Vor­wür­fe, wie Falsch­an­ga­ben von einem Fach­an­walt über­prü­fen.

Bei einem Was­ser­scha­den sind Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Doku­men­ta­ti­ons­pflicht der ent­stan­de­nen Schä­den ver­pflich­tet. Der Ver­si­che­rer prüft anhand der von Ihnen durch­ge­führ­ten Doku­men­ten, ob die ent­spre­chen­den Gegen­stän­de bzw. Sach­be­schä­di­gun­gen auch vor dem Zeit­punkt schon in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt waren.

In einem ande­ren Fall kann der Ver­si­che­rer Sie auch der gro­ben Fahr­läs­sig­keit bezich­ti­gen, in dem er Ihnen vor­wirft, dass Sie den Scha­den selbst her­bei­ge­führt haben. In sol­chen Fäl­len kann es zu einer Dro­hung von Abzü­gen kom­men. Da Sie sich bereits durch den vor­han­de­nen Was­ser­scha­den in einer exis­ten­ti­el­len Kri­se befin­den, wäre eine zusätz­li­che Belas­tung durch eine Ver­si­che­rungs­kla­ge nicht zumut­bar.

Daher soll­ten Sie sich bei jewei­li­gen Rechts­vor­wür­fen nicht von Ihrem Ver­si­che­rer ver­un­si­chern las­sen und Bera­tung bei einem Fach­an­walt für Gebäu­de­ver­si­che­rung suchen.

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

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