Die Voll­kas­ko will nicht zah­len? Ich hel­fe Ihnen!

Bei den Ver­si­cher­ten kann es dabei zu gro­ßen Ärger­nis­sen kom­men.

Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist im Gegen­satz zu einer Kfz-Ver­si­che­rung nicht ver­pflich­tend, son­dern ledig­lich frei­wil­lig. Dabei ist die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung von Vor­teil für Ver­si­che­rer, falls Schä­den durch Drit­te, Natur­ge­ge­ben­hei­ten oder Eigen­ver­schul­den ent­ste­hen. Neben der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung gibt es auch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, die­se deckt ledig­lich Schä­den ab, wenn die­se kei­nem Ver­kehrs­teil­neh­mer zuzu­schrei­ben sind.

Will die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung nicht die Kos­ten des ent­stan­de­nen Scha­dens über­neh­men, so muss erst ein­mal über­prüft wer­den, wel­che Grün­de sei­tens der Ver­si­che­rung vor­lie­gen. Ist der Grund, dass der Scha­den noch unter­sucht wer­den muss, dann müs­sen Sie sich als Ver­si­che­rer noch kei­ne Sor­gen machen. Erst wenn ande­re Grün­de Ihnen vor­lie­gen, die Ihnen nicht ersicht­lich sind, soll­ten Sie einen Ver­si­che­rungs­an­walt ein­schal­ten.

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

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