Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt nicht? Ich hel­fe Ihnen!

Nicht sel­ten kommt es vor, dass die gewünsch­te Zah­lung nicht durch­ge­führt wird.

Bei einer Inva­li­di­täts­leis­tung han­delt es sich um eine finan­zi­el­le Leis­tung, die abhän­gig von der gewähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, Inva­li­di­täts­grad und gewähl­te Pro­gres­si­on ist. Bei der Ein­stu­fung des Inva­li­di­täts­grad greift die Ver­si­che­rung auf eine soge­nann­te „Glie­derta­xe“ zurück, die bestimmt, zu wel­chem Pro­zent­satz der Ver­lust oder die Unbrauch­bar­keit eines Kör­per­teils vor­liegt.

Damit die Ver­si­che­rung zahlt, muss die Ver­let­zung durch einen Unfall ver­ur­sacht wor­den sein und eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung vor­lie­gen. Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt nicht aus, wenn die Frist zur ärzt­li­chen Inva­li­di­täts­fest­stel­lung ver­säumt wur­de – hier­bei liegt die Frist im Regel­fall bei 15 Mona­ten. Ande­re Grün­de kön­nen auch sein, dass der medi­zi­ni­sche Gut­ach­ter die Inva­li­di­tät her­un­ter­ge­rech­net hat. Füh­len Sie sich bei den Urtei­len benach­tei­ligt, soll­ten Sie einen Anwalt für Unfall­ver­si­che­rung kon­sul­tie­ren.

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

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