Die Unfallversicherung zahlt nicht? Ich helfe Ihnen!

Nicht selten kommt es vor, dass die gewünschte Zahlung nicht durchgeführt wird.

Bei einer Invaliditätsleistung handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die abhängig von der gewählten Versicherungssumme, Invaliditätsgrad und gewählte Progression ist. Bei der Einstufung des Invaliditätsgrad greift die Versicherung auf eine sogenannte „Gliedertaxe“ zurück, die bestimmt, zu welchem Prozentsatz der Verlust oder die Unbrauchbarkeit eines Körperteils vorliegt.

Damit die Versicherung zahlt, muss die Verletzung durch einen Unfall verursacht worden sein und eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen. Die Unfallversicherung zahlt nicht aus, wenn die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung versäumt wurde – hierbei liegt die Frist im Regelfall bei 15 Monaten. Andere Gründe können auch sein, dass der medizinische Gutachter die Invalidität heruntergerechnet hat. Fühlen Sie sich bei den Urteilen benachteiligt, sollten Sie einen Anwalt für Unfallversicherung konsultieren.

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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