Die Hausratversicherung zahlt nicht nach einem Einbruch? Ich helfe Ihnen!

Nicht jeder Einbruchdiebstahl fällt in die Hausratversicherung.

Sind Sie als Versicherungsnehmer in die Bredouille gekommen, dass bei Ihnen eingebrochen worden ist, muss seitens des Versicherers geklärt werden, ob Ihr Fall in Ihre bestehende Hausratversicherung fällt. Denn nicht jeder Einbruch wird von der Hausratversicherung abgedeckt. Es müssen bestimmte Gegebenheiten geprüft werden, dass der entstandene Schaden von dem Einbruch entschädigt werden kann.

Zahlt Ihnen Ihr Versicherer die Ansprüche nach sorgfältiger Dokumentation nicht vollständig aus, so muss geklärt werden um welche Sachgegenstände es sich bei Ihrem Fall handelt, denn nicht für jeden Einbruchsschaden wird der vollständige Anspruch ausgezahlt. Speziell bei hohen Summen wird von dem Versicherer überprüft, ob es sich bei Ihrem Fall nicht um einen Versicherungsbetrug handeln könnte.

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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