Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt nicht nach einem Ein­bruch? Ich hel­fe Ihnen!

Nicht jeder Ein­bruch­dieb­stahl fällt in die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Sind Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer in die Bre­douil­le gekom­men, dass bei Ihnen ein­ge­bro­chen wor­den ist, muss sei­tens des Ver­si­che­rers geklärt wer­den, ob Ihr Fall in Ihre bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung fällt. Denn nicht jeder Ein­bruch wird von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Es müs­sen bestimm­te Gege­ben­hei­ten geprüft wer­den, dass der ent­stan­de­ne Scha­den von dem Ein­bruch ent­schä­digt wer­den kann.

Zahlt Ihnen Ihr Ver­si­che­rer die Ansprü­che nach sorg­fäl­ti­ger Doku­men­ta­ti­on nicht voll­stän­dig aus, so muss geklärt wer­den um wel­che Sach­ge­gen­stän­de es sich bei Ihrem Fall han­delt, denn nicht für jeden Ein­bruchs­scha­den wird der voll­stän­di­ge Anspruch aus­ge­zahlt. Spe­zi­ell bei hohen Sum­men wird von dem Ver­si­che­rer über­prüft, ob es sich bei Ihrem Fall nicht um einen Ver­si­che­rungs­be­trug han­deln könn­te.

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

Direkt in Kon­takt tre­ten

Sie mögen es ger­ne per­sön­lich und direkt? Umso bes­ser. Hier kön­nen Sie sofort Ver­bin­dung mit uns auf­neh­men. Das gan­ze Team freut sich dar­auf.