Die Gebäu­de­ver­si­che­rung kommt nicht für den Brand­scha­den auf? Ich hel­fe Ihnen!

Für Ver­si­che­rungs­neh­mer kann davon die Exis­tenz abhän­gen.

Ste­hen Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer vor einem Brand­fall, muss für die Gebäu­de­ver­si­che­rung bestimmt wer­den, ob es sich bei dem ent­stan­de­nen Feu­er­scha­den um einen Brand han­delt. Ein Brand­scha­den tritt dann auf, wenn ohne einen bestim­mungs­ge­mä­ßen Herd Feu­er ent­stan­den ist oder ver­las­sen hat und das Feu­er aus eige­ner Kraft sich aus­brei­ten konn­te.

Sind die­se Gege­ben­hei­ten für Ihren Ver­si­che­rungs­fall gege­ben, sind Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer dazu ver­pflich­tet, den ent­stan­de­nen Scha­den anhand von Bil­dern und mög­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten zu doku­men­tie­ren. Dabei kön­nen sei­tens des Ver­si­che­rungs­neh­mers Ver­ständ­nis­feh­ler ent­ste­hen, die im schlimms­ten Fall zu einem Ver­lust der Ansprü­che füh­ren.

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

Direkt in Kon­takt tre­ten

Sie mögen es ger­ne per­sön­lich und direkt? Umso bes­ser. Hier kön­nen Sie sofort Ver­bin­dung mit uns auf­neh­men. Das gan­ze Team freut sich dar­auf.