Die Gebäudeversicherung kommt nicht für den Brandschaden auf? Ich helfe Ihnen!

Für Versicherungsnehmer kann davon die Existenz abhängen.

Stehen Sie als Versicherungsnehme vor einem Brandfall, muss für die Gebäudeversicherung bestimmt werden, ob es sich bei dem entstandenen Feuerschaden um einen Brand handelt. Ein Brandschaden tritt dann auf, wenn ohne einen bestimmungsgemäßen Herd Feuer entstanden ist oder verlassen hat und das Feuer aus eigener Kraft sich ausbreiten konnte.

Sind diese Gegebenheiten für Ihren Versicherungsfall gegeben, sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu anhand von Bildern und möglichen Reparaturkosten zu dokumentieren. Dabei können seitens des Versicherungsnehmers Verständnisfehler entstehen, die im schlimmsten Fall zu einem Verlust der Ansprüche führen.

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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