Anwalt Coope­ra­ti­ve Pra­xis / Col­la­bo­ra­ti­ve Law

In vie­len Fäl­len möch­ten die Par­tei­en bei der Lösung eines Kon­flik­tes beglei­tet und bera­ten wer­den. Sie möch­ten einen Inter­es­sen­ver­tre­ter an ihrer Sei­te wis­sen. In sol­chen Fäl­len bie­tet sich die Coope­ra­ti­ve Pra­xis als Alter­na­ti­ve zur Media­ti­on an. Die Koope­ra­ti­ve Pra­xis greift auf die­sel­ben Metho­den und Struk­tu­ren der Kon­flikt­ana­ly­se und ‑lösung zurück wie die Media­ti­on. Statt eines all­par­tei­li­chen Media­tors wer­den die Kon­flikt­par­tei­en jedoch jeweils von anwalt­li­chen Bera­tern beglei­tet, die in der Media­ti­on und Koope­ra­ti­ven Pra­xis aus­ge­bil­det sind.

Ansprech­part­ner

Gui­do Imfeld

Fach­ge­bie­te:
Inter­na­tio­na­les Han­dels- und Wirt­schafts­recht
Bel­gi­sches Zivil- und Wirt­schafts­recht
Gesell­schafts­recht
Wirt­schafts­me­dia­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Dr. Chris­toph Jaco­bi

Fach­ge­bie­te:
Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht
Steu­er­recht
Fami­li­en­recht
Erbrecht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis

I.  Alter­na­ti­ve Dis­pu­te Reso­lu­ti­on (ADR oder Avo­id Dis­as­trous Results)

Alter­na­ti­ve Streit­schlich­tung bezeich­net Ver­fah­ren zur außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sung, die sich metho­disch dar­um bemü­hen, den Par­tei­en durch ihre Geschwin­dig­keit, ihre nied­ri­gen Kos­ten, den kon­trol­lier­ba­ren Aus­gang und die stren­ge Nut­zen­aus­rich­tung eine vor­teil­haf­te Alter­na­ti­ve zum staat­li­chen Gerichts­pro­zess zu bie­ten. Das Ziel der alter­na­ti­ven Streit­schlich­tung ist die Lösung eines Kon­flik­tes mög­lichst durch den wech­sel­sei­ti­gen Aus­tausch über die Kon­flikt­hin­ter­grün­de und mit einer ver­bind­li­chen, in die Zukunft wei­sen­den Ver­ein­ba­rung der Teil­neh­mer anstel­le eines durch einen Drit­ten, den Rich­ter gefäll­ten Urteils. Seit den 60er Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts hat ADR Dyna­mik in der Ver­brei­tung und Akzep­tanz, nicht zuletzt in Fol­ge des Har­vard Nego­tia­ti­on Pro­ject der Har­vard Law School, erfah­ren. Fischer und Uri zei­gen in ihrem Buch „Get­ting to yes“ die Effi­zi­enz inter­es­sen­ge­lei­te­ter und fai­rer Ver­hand­lun­gen gegen­über posi­ti­ons­ge­lei­te­tem Ver­han­deln auf. Denn zuneh­mend setzt sich die Erkennt­nis durch, dass tra­di­tio­nel­les posi­ti­ons­ge­lei­te­tes Ver­han­deln einer nach­hal­ti­gen Kon­flikt­lö­sung eher abträg­lich ist. In der Rechts­wis­sen­schaft kommt hin­zu, dass die sehr häu­fig außer­halb der recht­li­chen Sphä­re lie­gen­den Grün­de der Par­tei­en, die zur Kon­flikt­ent­ste­hung bei­getra­gen haben, metho­disch bedingt negiert wer­den. Des­halb blei­ben Zie­le, die außer­halb des eigent­li­chen Ver­fah­rens ste­hen, häu­fig unbe­ach­tet, wie z.B. die Berück­sich­ti­gung von Emo­tio­nen und Bedürf­nis­sen, Bezie­hungs- und Inter­es­sen­la­gen, Redu­zie­rung von Ver­fah­rens- und Kon­flikt­fol­ge­kos­ten, die Mög­lich­keit eines unbü­ro­kra­ti­schen und fle­xi­blen Ver­fah­rens, Scho­nung per­so­nel­ler und betrieb­li­cher Res­sour­cen.

II. Koope­ra­ti­ve Pra­xis (Col­la­bo­ra­ti­ve Law)

Das Prin­zip des inter­es­sen­ge­lei­te­ten und fai­ren Ver­han­delns bil­det die Grund­la­ge der Ver­fah­ren der alter­na­ti­ven Streit­schlich­tung. In Deutsch­land wird der Begriff der alter­na­ti­ven Streit­schlich­tung jedoch häu­fig nur als Syn­onym für Media­ti­on ver­stan­den, wäh­rend sich die Koope­ra­ti­ve Pra­xis als Ver­fah­ren der alter­na­ti­ven Streit­schlich­tung  in den USA und Kana­da bereits als ernst zu neh­men­de Alter­na­ti­ve zur strei­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung vor Gerich­ten eta­bliert hat. In einer umfas­sen­den Unter­su­chung anhand von 748 Ver­fah­ren wur­de dort eine durch­schnitt­li­che Erfolgs­quo­te von 87,4 % fest­ge­stellt. Wei­te­re Unter­su­chun­gen erga­ben, dass ein Ver­fah­ren der Koope­ra­ti­ven Pra­xis durch­schnitt­lich 28,7 h bei durch­schnitt­lich 4,3 Ver­hand­lungs­ter­mi­nen erfor­der­te. Empi­ri­sche Unter­su­chun­gen bele­gen die Effek­ti­vi­tät und Effi­zi­enz des Ver­fah­rens.

III. Ver­fah­ren und Metho­de

Das Ver­fah­ren der Koope­ra­ti­ven Pra­xis baut auf den­sel­ben metho­di­schen Vor­ga­ben wie die Media­ti­on auf. Ein wesent­li­cher Unter­schied zur Media­ti­on besteht aber dar­in, dass es bei der Koope­ra­ti­ven Pra­xis kei­nen all­par­tei­li­chen Media­tor gibt. Statt­des­sen hat jede Par­tei einen Inter­es­sen­ver­tre­ter, die sich jedoch den Prin­zi­pi­en des fai­ren Ver­han­delns ver­pflich­tet haben. Der Vor­teil gegen­über der klas­si­schen Media­ti­on liegt dar­in, dass der Man­dant nicht auf sei­nen anwalt­li­chen Bera­ter ver­zich­ten muss. Hin­zu kommt, dass nicht nur die Par­tei­en Lösungs­an­sät­ze erar­bei­ten, son­dern auch die betei­lig­ten Anwäl­te. Dies ver­grö­ßert das krea­ti­ve Poten­zi­al, aus dem die Par­tei­en schöp­fen kön­nen. Gleich­zei­tig kann sich jede Par­tei bei ihrem an dem Ver­fah­ren betei­lig­ten Anwalt hin­sicht­lich Geeig­ne­t­heit und recht­li­cher Umsetz­bar­keit der Lösungs­an­sät­ze ver­ge­wis­sern.

Eine moder­ne Wirt­schafts­kanz­lei muss in der Lage sein, ihren Man­dan­ten neben der Ver­tre­tung in strei­ti­gen Ver­fah­ren vor der staat­li­chen Gerichts­bar­keit oder vor Schieds­ge­rich­ten auch die Beglei­tung in Ver­fah­ren der alter­na­ti­ven Streit­schlich­tung anzu­bie­ten. Herr Rechts­an­walt Oede­ko­ven und der Ver­fas­ser sind aus­ge­bil­de­te Media­to­ren. Der Ver­fas­ser ist zudem in der Koope­ra­ti­ven Pra­xis aus­ge­bil­det. Ger­ne bera­ten wir Sie.

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