IT-Ver­trags­recht

Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Tipps für Unter­neh­men

  • Spe­zia­li­siert auf IT-Recht

  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • IT-Ver­trags­recht bezieht sich auf die Gestal­tung und Durch­set­zung von IT-Ver­trä­gen
  • Die­ses Rechts­ge­biet ist kom­plex und unter­liegt stän­di­gen Ver­än­de­run­gen durch tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt
  • dhk law bie­tet Exper­ti­se im IT-Ver­trags­recht und hilft Man­dan­ten bei der rechts­si­che­ren Ver­trags­ge­stal­tung

Im Bereich der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie (IT) spielt das IT-Ver­trags­recht eine wich­ti­ge Rol­le. Es befasst sich mit der Gestal­tung und Durch­set­zung von Ver­trä­gen im IT-Bereich. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Ver­trä­ge über die Ent­wick­lung und Bereit­stel­lung von Hard- und Soft­ware, Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge wie Beratungs‑, War­tungs- und Sup­port­ver­trä­ge oder auch Hos­ting­ver­trä­ge.

Das IT-Ver­trags­recht ist ein kom­ple­xes und sich stän­dig wei­ter­ent­wi­ckeln­des Rechts­ge­biet, das sich den tech­no­lo­gi­schen Fort­schrit­ten und den damit ein­her­ge­hen­den wirt­schaft­li­chen und gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen anpasst. Um im IT-Bereich erfolg­reich tätig zu sein und die eige­nen Inter­es­sen best­mög­lich zu schüt­zen, ist es daher uner­läss­lich, sich mit den Grund­la­gen des IT-Ver­trags­rechts aus­ein­an­der­zu­set­zen und bei Bedarf auf die Unter­stüt­zung von Exper­ten zurück­zu­grei­fen.

Wir von dhk law sind dar­auf spe­zia­li­siert, Man­dan­ten im Bereich des IT-Rechts und ins­be­son­de­re des IT-Ver­trags­rechts zu bera­ten. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre IT-Ver­trä­ge rechts­si­cher zu gestal­ten und hel­fen Ihnen, mög­li­che Fal­len und Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern, damit Sie sich auf das Wachs­tum und die Wei­ter­ent­wick­lung Ihres Unter­neh­mens oder Ihrer Pro­jek­te kon­zen­trie­ren kön­nen.

Was ist IT-Ver­trags­recht?

IT-Ver­trags­recht ist ein Bereich des Pri­vat­rechts, der sich mit der Gestal­tung, Prü­fung und Durch­set­zung von Ver­trä­gen im Bereich der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie (IT) befasst. Im Zen­trum ste­hen dabei Ver­trä­ge über die Über­las­sung von Soft­ware, Hard­ware, Daten­ban­ken, IT-Sys­te­men und/oder Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­te­men.

Das IT-Ver­trags­recht geht über das all­ge­mei­ne Ver­trags­recht hin­aus und erfor­dert ein hohes Maß an Bran­chen­kennt­nis und spe­zi­el­les Wis­sen für die Ein­ord­nung von Soft­ware und ande­ren IT-Pro­duk­ten. In die­sem Zusam­men­hang spie­len ins­be­son­de­re Lizenz­ver­trä­ge eine wesent­li­che Rol­le.

Die ver­schie­de­nen Arten von IT-Ver­trä­gen kön­nen unter­schied­li­chen Ver­trags­ar­ten des Zivil­rechts zuge­ord­net wer­den. Hier­bei kann es sich z.B. um Kauf­ver­trä­ge, Werk­ver­trä­ge, Miet- oder Lea­sing­ver­trä­ge han­deln. Ent­schei­dend ist, ob die Soft­ware dau­er­haft gegen Zah­lung eines Ein­mal­ent­gel­tes über­las­sen wird oder ob der Anwen­der die Soft­ware nur befris­tet nut­zen darf.

Eini­ge mög­li­che Ver­trags­in­hal­te im IT-Ver­trags­recht sind:

  • Lizenz­ver­trä­ge: Rege­lun­gen zur Nut­zung von Soft­ware oder Daten­ban­ken
  • War­tungs- und Sup­port­ver­trä­ge: Ver­ein­ba­run­gen zur lau­fen­den Pfle­ge und tech­ni­schen Unter­stüt­zung von IT-Sys­te­men
  • Hos­ting­ver­trä­ge: Bereit­stel­lung von Spei­cher­platz und Infra­struk­tur für Web­sei­ten oder Anwen­dun­gen
  • Ent­wick­lungs­ver­trä­ge: Indi­vi­du­ell ent­wi­ckel­te Soft­ware oder Anpas­sun­gen bestehen­der Pro­gram­me

Wir von dhk law hel­fen Ihnen bei allen Fra­gen rund um das IT-Recht und bera­ten Sie zum The­ma IT-Ver­trags­recht. Ob Sie einen neu­en Ver­trag abschlie­ßen möch­ten oder bestehen­de Ver­trä­ge prü­fen und opti­mie­ren wol­len – bei uns erhal­ten Sie kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung und fun­dier­te Rechts­be­ra­tung. Gern ste­hen wir Ihnen zur Ver­fü­gung, um Ihnen bei Ihren IT-recht­li­chen Anlie­gen zu hel­fen.

Wich­ti­ge Aspek­te des IT-Ver­trags­rechts

In IT-Ver­trä­gen sind der Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass ihre IT-Sys­te­me und Ver­trä­ge den Anfor­de­run­gen der Daten­schutz­ge­set­ze ent­spre­chen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch ent­spre­chen­de Klau­seln im Ver­trag gere­gelt wer­den, die besa­gen, dass bei­de Par­tei­en ver­pflich­tet sind, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gemäß den gel­ten­den Geset­zen zu behan­deln. Dar­über hin­aus soll­ten Ver­trä­ge auch Rege­lun­gen zur Daten­si­cher­heit ent­hal­ten, um mög­li­chen Daten­ver­lus­ten oder ‑ver­let­zun­gen vor­zu­beu­gen. Bei­spie­le hier­für sind:

  • Ver­schlüs­se­lung von Daten
  • Zugriffs­be­schrän­kun­gen
  • Rege­lun­gen zur Daten­lö­schung

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt des IT-Ver­trags­rechts sind Haf­tungs­fra­gen und Gewähr­leis­tung. Die­se The­men betref­fen bei­spiels­wei­se Soft­ware-Lizen­zen, Cloud-Ser­vices, Lea­sing von IT-Aus­stat­tung oder die Rechts­fol­gen bei Ver­trags­ver­let­zun­gen. Für Soft­ware­nut­zer ist dies beson­ders rele­vant, da sie bei Män­geln an IT-Pro­duk­ten oder ‑Dienst­leis­tun­gen Ansprü­che gel­tend machen kön­nen. Um mög­li­chen Pro­ble­men vor­zu­beu­gen, soll­ten Unter­neh­men in ihren Ver­trä­gen klar­stel­len, wel­che Par­tei für bestimm­te Risi­ken haf­tet und in wel­chem Umfang. Eini­ge Punk­te, die in die­sem Zusam­men­hang beach­tet wer­den soll­ten, sind:

  • Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che und Fris­ten
  • Haf­tungs­be­gren­zun­gen und ‑aus­schlüs­se
  • Rege­lun­gen zur Haf­tung für Ser­ver­aus­fäl­le, Daten­pan­nen oder ande­re IT-Pro­ble­me

Ange­bot und Ver­trags­schluss sind eben­falls wich­ti­ge The­men im IT-Ver­trags­recht. Es ist rat­sam, kla­re Rege­lun­gen über Ange­bo­te, Annah­men und die Bil­dung von Ver­trä­gen in IT-Ver­trä­gen fest­zu­le­gen. So kön­nen unnö­ti­ge Rechts­strei­tig­kei­ten ver­mie­den wer­den.

Wir hel­fen Ihnen ger­ne bei allen Fra­gen zum IT-Ver­trags­recht. Unse­re Exper­ti­se und lang­jäh­ri­ge Erfah­rung ermög­li­chen es uns, Sie kom­pe­tent und ziel­füh­rend zu bera­ten. Egal, ob es sich um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit, Haf­tungs­fra­gen und Gewähr­leis­tung oder ande­re Aspek­te im IT-Ver­trags­recht han­delt, wir sind für Sie da, um Ihnen beim Navi­gie­ren durch das kom­ple­xe Rechts­ge­biet zu hel­fen.

Her­aus­for­de­run­gen und Fall­stri­cke bei der Erstel­lung von einem Ver­trag

Im Bereich des IT-Ver­trags­rechts sto­ßen wir häu­fig auf Her­aus­for­de­run­gen und Fall­stri­cke, die es zu beach­ten und umge­hen gilt.

Ein wich­ti­ger Aspekt sind Mus­ter­ver­trä­ge. Sie kön­nen zwar als gute Grund­la­ge die­nen, jedoch soll­ten sie immer an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Bei der Anpas­sung ist es wich­tig, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben sowie die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im IT-Recht zu berück­sich­ti­gen.

Poten­zi­el­le Fall­stri­cke kön­nen auch in fol­gen­den Berei­chen auf­tre­ten:

  • Daten­schutz und Daten­si­cher­heit: Im Zuge der DSGVO ist der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten von gro­ßer Bedeu­tung. Ver­trä­ge soll­ten ent­spre­chen­de Daten­schutz­klau­seln ent­hal­ten und Haf­tungs­re­ge­lun­gen bei Ver­stö­ßen im Rah­men des Daten­schut­zes fest­le­gen.
  • Ver­trags­ge­stal­tung: Bei der Erstel­lung von IT-Ver­trä­gen ist es wich­tig, auf eine kla­re und ver­ständ­li­che For­mu­lie­rung zu ach­ten, um spä­te­re Miss­ver­ständ­nis­se oder Rechts­strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den.
  • Haf­tungs­ri­si­ken: Iden­ti­fi­zie­ren Sie mög­li­che Haf­tungs­ri­si­ken in Ihrem IT-Pro­jekt und tref­fen Sie ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen in der IT-Sicher­heit und Ver­trags­ge­stal­tung.
  • Soft­ware-Lizen­zen: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Rech­te und Pflich­ten im Zusam­men­hang mit der Nut­zung und Über­las­sung von Soft­ware kor­rekt gere­gelt sind.

Wir bera­ten Sie ger­ne bei allen Fra­gen und hel­fen Ihnen dabei, rechts­si­che­re Ver­trä­ge für Hard- und Soft­ware-Ein­kauf, Ver­kauf sowie IT-Dienst­leis­tun­gen zu erstel­len und zu ver­han­deln.

Wie dhk law hel­fen kann

Unser Team aus Spe­zia­lis­ten hilft Ihnen bei der Aus­ar­bei­tung und Prü­fung von IT-Ver­trä­gen unter­schied­lichs­ter Natur, wie zum Bei­spiel Kauf­ver­trag, Miet­ver­trag und Leih­ver­trag. Mit unse­rer umfas­sen­den Bran­chen­kennt­nis und beson­de­rem Wis­sen bei der ver­trags­recht­li­chen Ein­ord­nung von Soft­wares und ande­ren IT-Pro­duk­ten ste­hen wir Ihnen zur Sei­te.

Zu unse­rer Bera­tungs­tä­tig­keit zäh­len unter ande­rem fol­gen­de Punk­te:

  • Ver­trags­prü­fung: Wir prü­fen Ihre bestehen­den Ver­trä­ge auf Rechts­kon­for­mi­tät und Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le.
  • Ver­trags­ge­stal­tung: Wir erstel­len maß­ge­schnei­der­te Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen, die auf Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se abge­stimmt sind.
  • Rechts­be­ra­tung: Unse­re Exper­ten ste­hen Ihnen zur Sei­te, um alle Fra­gen rund um das IT-Ver­trags­recht zu beant­wor­ten und Ihre Inter­es­sen zu wah­ren.

Neben unse­ren Bera­tungs­an­ge­bo­ten im IT-Ver­trags­recht sind wir auch für Sie da, wenn es zu Strei­tig­kei­ten bei Ver­trä­gen oder Ver­ein­ba­run­gen kommt. Unser Team aus erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten unter­stützt Sie im Rah­men von außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Unser Ziel ist es, einen für Sie zufrie­den­stel­len­den Aus­gang der Strei­tig­keit zu errei­chen und das best­mög­li­che Ergeb­nis für Ihre Ange­le­gen­heit zu erzie­len.

Set­zen Sie sich noch heu­te mit unse­rer Kanz­lei in Ver­bin­dung, um mehr über unse­re Leis­tun­gen im IT-Ver­trags­recht zu erfah­ren.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein EVB-IT Dienst­ver­trag ist ein stan­dar­di­sier­ter Ver­trag, der für IT-Dienst­leis­tun­gen ver­wen­det wird. Wir von DHK Law unter­stüt­zen unse­re Man­dan­ten bei der Erstel­lung und Prü­fung von EVB-IT Ver­trä­gen und bera­ten sie bei recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen rund um das The­ma IT-Recht und EVB-IT Ver­trä­ge.

Ein EVB-IT Ver­trag wird u.a. benö­tigt, wenn man beab­sich­tigt, IT-Dienst­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men oder zu erbrin­gen. Dabei kann es sich unter ande­rem um Soft­ware­ent­wick­lung, War­tung, Sup­port oder Cloud-Diens­te han­deln. Wir von DHK Law hel­fen Ihnen ger­ne bei der Iden­ti­fi­zie­rung des geeig­ne­ten EVB-IT Ver­trags­typs für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und unter­stüt­zen Sie bei der Erstel­lung und Prü­fung des Ver­trags.

Bei Soft­ware-as-a-Ser­vice (SaaS)-Lösungen ist die Ver­wen­dung eines EVB-IT Cloud Ver­trags emp­feh­lens­wert, da die­ser Ver­trags­typ spe­zi­ell für Cloud-Dienst­leis­tun­gen kon­zi­piert ist. Unser Team ver­fügt über umfas­sen­de Erfah­rung in der Bera­tung von SaaS-Anbie­tern und ‑Nut­zern und unter­stützt Sie ger­ne bei der Erstel­lung und Prü­fung Ihres EVB-IT Cloud Ver­trags.

Je nach Umfang und Art Ihrer geplan­ten IT-Pro­jek­te kann ein EVB-IT Rah­men­ver­trag oder ein EVB-IT Dienst­leis­tungs­ver­trag ange­mes­sen sein. Ein Rah­men­ver­trag legt all­ge­mei­ne Ver­trags­be­din­gun­gen fest und ermög­licht die Ver­ein­ba­rung von Ein­zel­auf­trä­gen unter die­sen Bedin­gun­gen. Ein Dienst­leis­tungs­ver­trag ist dage­gen spe­zi­fi­scher und bezieht sich auf kon­kret defi­nier­te IT-Dienst­leis­tun­gen. Wir bera­ten Sie ger­ne bei der Aus­wahl des pas­sen­den Ver­trags­typs für Ihr IT-Pro­jekt.

Die EVB-IT Preis­an­pas­sung ermög­licht es, im Ver­lauf eines IT-Pro­jekts die ver­ein­bar­ten Prei­se anzu­pas­sen, z. B. auf­grund ver­än­der­ter Markt­be­din­gun­gen oder gestie­ge­ner Kos­ten. Die genau­en Rege­lun­gen zur Preis­an­pas­sung soll­ten im jewei­li­gen EVB-IT Ver­trag fest­ge­legt wer­den. Unse­re Exper­ten unter­stüt­zen Sie dabei, Preis­an­pas­sungs­klau­seln in Ihren Ver­trä­gen rechts­si­cher und fair zu gestal­ten.

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