Der gesetzliche Zinssatz in Zivilsachen beträgt in 2014 2,75% (Belgisches Staatsblatt (Moniteur Belge) vom 20.01.2014).
Dieser Zinssatz findet Anwendung auf alle zivilrechtlichen Verträge, eingeschlossen Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
In Handelssachen beträgt der Zinssatz 8,5% für alle Verträge, die nach dem 16.03.2013 abgeschlossen oder verlängert wurden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen oder verlängert wurden, beträgt der Zinssatz 7,5%. Dieser Zinssatz ist vor allem anwendbar im Fall des Zahlungsverzugs gemäß dem Gesetz vom 02.08.2002, das die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales belgisches Recht umgesetzt hat.
Im Einzelfall können höhere Zinsen verlangt werden, zum Beispiel, wenn diese vertraglich wirksam über Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart wurden oder ein höherer Zinsschaden nachgewiesen werden kann.
Für für Verträge, die vor den vorgenannten Zeiträumen abgeschlossen wurden, sei auf nachfolgenden Link verwiesen.
Guido Imfeld
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wirtschaftsmediator