Das bel­gi­sche Recht kennt, anders als das deut­sche Recht, weder ein Gerichts­kos­ten­ge­setz noch ein Gesetz zur Rechts­an­walts­ver­gü­tung.

In aller Regel ver­ein­ba­ren die Anwäl­te ein Stun­den­ho­no­rar oder ein an dem Streit­wert aus­ge­rich­te­tes pau­scha­les Hono­rar in Höhe eines bestimm­ten Pro­zent­sat­zes, abhän­gig von der Höhe des Streit­wer­tes. Dane­ben besteht auch in begrenz­tem Maße die Mög­lich­keit, zusätz­lich ein Erfolgs­ho­no­rar zu ver­ein­ba­ren. Häu­fig wer­den bei kom­ple­xen Rechts­strei­tig­keit mit hohen Streit­wer­ten auch Misch­for­men ver­ein­bart. Jeden­falls aber führt die Beauf­tra­gung eines Anwal­tes mit der Pro­zess­füh­rung nicht dazu, dass zwin­gend eine an dem Streit­wert aus­ge­rich­te­te Ver­fah­rens- oder Ter­mins­ge­bühr ent­steht. Infol­ge­des­sen ist das Risi­ko eines Rechts­streits auf der Kos­ten­sei­te für den eige­nen Anwalt über­schau­bar, da im Zwei­fel über ein Stun­den­ho­no­rar abzu­bil­den.

Seit 2008 gibt es die so genann­te Pro­zess­kos­ten­ver­gü­tung. Wäh­rend vor 2008 die Par­tei­en ihre Anwalts­kos­ten jeweils selbst zu tra­gen hat­ten, kann nun­mehr die obsie­gen­de Par­tei von der unter­le­ge­nen Par­tei die Erstat­tung der Pro­zess­kos­ten ver­lan­gen. Da es jedoch kein dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz ver­gleich­ba­res Gesetz in Bel­gi­en gibt, erfolgt der Ersatz der Pro­zess­kos­ten anhand einer der Höhe nach im Ermes­sen des Rich­ters ste­hen­den pau­scha­len Ver­gü­tung. Die­se ori­en­tiert sich am Streit­wert und ist Gegen­stand einer Emp­feh­lung durch ein König­li­ches Dekret. In aller Regel wird die Basis-Pro­zess­kos­ten­ver­gü­tung gemäß dem Dekret von den Anwäl­ten in den Anträ­gen gefor­dert und von dem Rich­ter fest­ge­setzt. In außer­ge­wöhn­li­chen, sehr kom­ple­xen und arbeits­in­ten­si­ven Fäl­len kann die Maxi­mal-Ver­gü­tung zuge­spro­chen wer­den, wenn dies gefor­dert und hier­zu schrift­sätz­lich vor­ge­tra­gen wird. Bei sehr ein­fa­chen Fäl­len, z.B. Ein­zug unbe­strit­te­ner For­de­run­gen, kann auch nach unten in Rich­tung der Basis-Pro­zess­kos­ten­ver­gü­tung fest­ge­setzt wer­den.

Nach­ste­hen­de Tabel­le weist links den Streit­wert, in zwei­ter Spal­te die Basis­ver­gü­tung, in drit­ter Spal­te die Mini­mal-Ver­gü­tung, rechts die Maxi­mal­ver­gü­tung aus. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie sich einen Über­blick über mög­li­che Pro­zess­ri­si­ken in Bel­gi­en ver­schaf­fen, wobei sich Ihr Risi­ko aus der mög­li­chen Pro­zess­kos­ten­ver­gü­tung der Gegen­sei­te und den von Ihnen auf­zu­wen­den Anwalts­kos­ten zusam­men­setzt.

Hin­zu kom­men die Zustel­lungs­kos­ten für die Kla­ge. In Bel­gi­en gibt es kei­ne Gerichts­kos­ten. Die Zustel­lung einer Kla­ge erfolgt im Par­tei­be­trieb durch Gerichts­voll­zie­her. Die Höhe der Kos­ten der Zustel­lung rich­tet sich nach der Anzahl der Blatt­sei­ten. Daher wer­den Kla­gen in Bel­gi­en in aller Regel recht kurz geführt und die aus­führ­li­che Dar­le­gung des Anspruchs erfolgt in spä­te­ren Schrift­sät­zen. In aller Regel kann man mit Kos­ten des Gerichts­voll­zie­hers i.H.v. 300–500 € rech­nen. Hin­zu kom­men im Ein­zel­fall noch Über­set­zungs­kos­ten, falls die Spra­che in dem Lan­des­teil, in dem die Kla­ge zuzu­stel­len ist, von der Amts­spra­che des Gerichts abweicht (z.B. Kla­ge in Lüt­tich (Amts­spra­che Fran­zö­sisch) mit Zustel­lung nach Ant­wer­pen (Amts­spra­che Nie­der­län­disch)).

 

Mon­tant du liti­ge Indem­ni­té de base Indem­ni­té mini­ma­le Indem­ni­té maxi­ma­le
< 250 €
250 – 750 €
750 – 2.500 €
2.500 – 5000 €
5.000 – 10.000 €
10.000 – 20.000 €
20.000 – 40.000 €
40.000 – 60.000 €
60.000 – 100.000 €
100.000 – 250.000 €
250.000 – 500.000 €
500.000 – 1.000.000 €
> 1.000.000 €
165 €
220 €
440 €
715 €
990 €
1.210 €
2.200 €
2.750 €
3.300 €
5.500 €
7.700 €
11.000 €
16.500 €
82,50 €
137,50 €
220 €
412,50 €
550 €
687,50 €
1.100 €
1.100 €
1.100 €
1.100 €
1.100 €
1.100 €
1.100 €
330 €
550 €
1.100 €
1.650 €
2.200 €
2.750 €
4.400 €
5.500 €
6.600 €
11.000 €
15.400 €
22.000 €
33.000 €

Gui­do Imfeld
Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Han­dels- und Gesell­schaft­recht
Fach­an­walt für gewerb­li­chen Rechts­schutz
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Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Gui­do Imfeld ist zuge­las­se­ner Anwalt seit 1996 und Fach­an­walt für Inter­na­tio­na­les Wirt­schafts­recht, für Han­dels- und Gesell­schafts­recht. Seit dem Jah­re 2000 ist er auch in Bel­gi­en als Anwalt zuge­las­sen. Zum Anwalts­pro­fil