Wir hat­ten bereits mehr­fach über die Vor­aus­set­zun­gen berich­tet, derer es bedarf, wenn eine Per­son mit Wohn­sitz in Bel­gi­en ein im Aus­land zuge­las­se­nes Fir­men­fahr­zeug führt. Bis­lang war hier­zu die soge­nann­te Mehr­wert­steu­er­be­schei­ni­gung not­wen­dig.

Das föde­ra­le Regime der Mehr­wert­steu­er­be­schei­ni­gung ändert sich jedoch auf­grund der 6. Staats­re­form Bel­gi­ens grund­le­gend. Gemäß König­li­chem Erlass vom 20.07.2001, ver­öf­fent­licht am 05.09.2014 im bel­gi­schen Staats­blatt, wird das Regime der Mehr­wert­steu­er­be­schei­ni­gung (atte­sta­ti­on TVA) mit Wir­kung ab dem 01.10.2014 obso­let.

Auf­grund der Über­füh­rung der Mehr­wert­steu­er in regio­na­le Kom­pe­ten­zen ist die Beschei­ni­gung nicht mehr not­wen­dig. Die­se wird ersetzt durch die Ver­pflich­tung, eine Kopie des Arbeits­ver­tra­ges – der die Über­las­sung des Dienst­fahr­zeugs zu dienst­li­chen Zwe­cken mit der Geneh­mi­gung, dies auch pri­vat zu nut­zen, ent­hal­ten soll­te – oder eine Order („ord­re“ im Ori­gi­nal­text) — die die Über­las­sung des Fahr­zeugs beinhal­tet — im Fahr­zeug mit­zu­füh­ren.

Nach dem Wort­laut der Ver­wal­tungs­an­wei­sung für ein en bestimm­ten Ein­satz­zweck ist (nach wie vor) nicht gere­gelt, wie mit Frei­be­ruf­lern und Gesellschaftern/Geschäftsführern zu ver­fah­ren ist, die kei­nen geson­der­ten Anstel­lungs­ver­trag haben.

Inso­weit muss der Frei­be­ruf­ler oder der Gesell­schaf­ter einer Per­so­nen­ge­sell­schaft (GbR) sich selbst bestä­ti­gen, dass er sich das Fahr­zeug zu dienst­li­chen Zwe­cken über­lässt. Über Sinn oder eher Unsinn eines sol­chen Vor­ge­hens lässt sich treff­lich strei­ten. Jeden­falls ist dies die Rechts­la­ge ab dem 01.10.2014.

 

Gui­do Imfeld
Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Han­dels- und Gesell­schaft­recht
Fach­an­walt für gewerb­li­chen Rechts­schutz
Wirt­schafts­me­dia­tor

 

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Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Gui­do Imfeld ist zuge­las­se­ner Anwalt seit 1996 und Fach­an­walt für Inter­na­tio­na­les Wirt­schafts­recht, für Han­dels- und Gesell­schafts­recht. Seit dem Jah­re 2000 ist er auch in Bel­gi­en als Anwalt zuge­las­sen. Zum Anwalts­pro­fil