Anwalt Inkas­so

Es ist kei­ne Sel­ten­heit, dass nicht immer alle offe­nen Rech­nun­gen und damit fäl­li­gen Geld­for­de­run­gen bin­nen des gewünsch­ten Zah­lungs­ziels anstands­los aus­ge­gli­chen wer­den. Der pro­fes­sio­nel­le For­de­rungs­ein­zug wird oft durch den Begriff „Inkas­so“ reprä­sen­tiert. Doch was genau bedeu­tet Inkas­so bzw. For­de­rungs­ma­nage­ment? Wel­che Rech­te und Pflich­ten und damit Ansprü­che erge­ben sich aus die­sem Rechts­ge­biet?

Im Bereich des Inkas­so­rechts und der erfolg­rei­chen Gel­tend­ma­chung von Geld­for­de­run­gen geht es nicht um rei­ne recht­li­che Bera­tung, son­dern viel­mehr um den akti­ven und effek­ti­ven For­de­rungs­ein­zug. Ziel ist die tat­säch­li­che Rea­li­sie­rung der For­de­rung als juris­ti­sche Tätig­keit.

Ansprech­part­ner

Mir­jam Nowak

Diplom-Juris­tin

Fach­ge­bie­te:
Inkas­so­recht
All­ge­mei­nes Ver­trags­recht
Kauf­recht

In die­sem Rechts­ge­biet kön­nen wir Sie bei dem Ein­zug Ihrer Forderung(en), begin­nend mit der außer­ge­richt­li­chen Zah­lungs­auf­for­de­rung, über die gericht­li­che Titu­lie­rung des Zah­lungs­an­spruchs bis hin zur erfolg­rei­chen Voll­stre­ckung des erlang­ten Voll­stre­ckungs­ti­tels kom­pe­tent und ziel­füh­rend beglei­ten.

Neben der Gel­tend­ma­chung und dem Ein­zug Ihrer For­de­rung beinhal­tet unse­re Tätig­keit selbst­ver­ständ­lich auch die Gel­tend­ma­chung der durch den Zah­lungs­ver­zug der Gegen­par­tei ent­stan­de­nen Gebüh­ren unse­rer anwalt­li­chen Man­da­tie­rung. Die Gel­tend­ma­chung der Kos­ten unse­rer Beauf­tra­gung gegen­über der Gegen­par­tei ist inso­weit eben­falls Bestand­teil unse­rer Leis­tung.

Ger­ne bera­ten und ver­tre­ten wir Sie aktiv und kom­pe­tent bei der erfolg­rei­chen Durch­set­zung von Geld­for­de­run­gen sowie in Bezug auf sämt­li­che Fra­ge­stel­lun­gen zum The­ma Inkas­so­recht und For­de­rungs­ma­nage­ment. Sie kön­nen Ihr gesam­tes For­de­rungs­ma­nage­ment von der Fris­ten­kon­trol­le und ers­ten Mah­nung bis zur gericht­li­en Gel­tend­ma­chung aus­la­gern und über uns abwi­ckeln. Wir ste­hen als zuver­läs­si­ger Dienst­leis­ter an Ihrer Sei­te und freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.

Glei­cher­ma­ßen beinhal­tet unser Leis­tungs­spek­trum im Bereich Inkas­so auch die Bera­tung und Ver­tre­tung im umge­kehr­ten Fall. Füh­len Sie sich zu Unrecht in Anspruch genom­men? Benö­ti­gen Sie kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung bei der erfolg­rei­chen Abwehr einer zu Unrecht gel­tend gemach­ten For­de­rung? Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihr Recht effek­tiv durch­zu­set­zen und eine unge­recht­fer­tig­te For­de­rung erfolg­reich abzu­weh­ren.

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Sie mögen es ger­ne per­sön­lich und direkt? Umso bes­ser. Hier kön­nen Sie sofort Ver­bin­dung mit uns auf­neh­men. Das gan­ze Team freut sich dar­auf.