Anwalt WEG-Recht

Der Bereich des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes ist nach juris­ti­schen Maß­stä­ben ein recht jun­ges Rechts­ge­biet, da es  erst nach dem 2. Welt­krieg ent­stand. Da das Haupt­re­gel­werk, das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz — WEG — nur knapp 60 Para­gra­fen auf­weist, ist die­ses Rechts­ge­biet geprägt von Rich­ter­recht und Recht­spre­chung.

Ansprech­part­ner

Alex­an­der Hess

Fach­ge­bie­te:
Straf­recht
Gewerb­li­ches und Pri­va­tes Miet­recht
Spa­ni­sches Wirt­schafts­recht
Media­ti­on

Bera­tung im The­men­kom­plex WEG-Recht

Das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes regelt die Rech­te der Eigen­tü­mer unter­ein­an­der und die Rech­te der Ver­wal­tung. Auf­grund der sehr knap­pen Aus­ge­stal­tung und des gro­ßen Ein­flus­ses der Gerich­te in die­sem Gebiet, ist eine Bera­tung in viel­fa­cher Hin­sicht erfor­der­lich und sinn­voll. Denn auch im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht gibt es etli­che The­men­kom­ple­xe, die auf den ers­ten Blick wenig durch­schau­bar erschei­nen.

Bera­tung bereits vor Kauf oder Ver­kauf

Im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht beginnt die Bera­tung sinn­vol­ler­wei­se bereits vor Kauf oder Ver­kauf der Eigen­tums­woh­nung und der ent­spre­chen­den Ver­trags­ge­stal­tung. Bera­tung ist ins­be­son­de­re erfor­der­lich

  • bei der Auf­tei­lung von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern in Woh­nungs­ei­gen­tum,
  • bei bau­li­chen Ver­än­de­run­gen inner­halb der Woh­nun­g­ei­gen­tums­an­la­ge,
  • im Beschluss­an­fech­tungs­ver­fah­ren,
  • bei Instand­hal­tungs­maß­nah­men, bei Aus­ein­an­der­set­zung oder Ver­tre­tung von Woh­nungs­ei­gen­tums­ver­wal­tun­gen,
  • bei Instand­hal­tungs­maß­nah­men, Wohn­geld­ver­fah­ren, Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen usw.

Demo­kra­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung

Wir bie­ten in die­sem Bereich schnel­len und kom­pe­ten­ten Rat, da gera­de das Zusam­men­spiel der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer oft pro­ble­ma­tisch ist. Denn jede Par­tei ver­tritt sowohl eige­ne, als auch gemein­schaft­li­che Inter­es­sen. Bei der demo­kra­ti­schen Ent­schei­dungs­fin­dung ist zu berück­sich­ti­gen, dass die Grund­sät­ze ord­nungs­ge­mä­ßer Ver­wal­tung beach­tet wer­den. Ist dies nicht der Fall, dann muss eine soge­nann­te Beschluss­an­fech­tungs­kla­ge bereits inner­halb eines Monats erho­ben wer­den.

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