
Anwalt Mietrecht
Im Bereich der Wohnraummiete beraten und vertreten wir Sie bei der
- Vorbereitung des Abschlusses, der Durchführung und gegebenenfalls einvernehmlichen Mietvertragsbeendigung,
- bei der Abwehr oder Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (Mietminderung),
- bei Durchführung oder Abwehr von ordentlichen ebenso wie fristlosen außerordentlichen Kündigungen,
- bei der Durchführung oder Verteidigung gegen Räumungsklagen,
- bei der Geltendmachung rückständiger Miete Zahlungsansprüche und
- Mieterhöhung bzw. deren Abwehr,
- der Sanierung von Immobilien,
- bei Abmahnungen,
- Schadenersatzansprüchen und die für diese vermieterseits geltende kurze Verjährungsfrist usw.
