
Anwalt Gewerbliches Mietrecht
Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es ist grundlegend im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 535 ff. BGB geregelt und legt dort die Rechte von Vermietern und Mietern fest. Es hat sich inzwischen sowohl im Wohnraum-, als auch im Bereich der Geschäftsraummiete zu einem sehr komplexen Themengebiet entwickelt.
Ansprechpartner
Langfristigkeit von Gewerbemietverträgen und finanzielle Risiken
Im Gewerberaum oder Geschäftsraummietrecht bestehen für Vermieter und Mieter deutlich mehr gesetzliche Freiräume. In diesem Bereich beraten wir Sie umfassend, was insbesondere angesichts der häufigen Langfristigkeit von Gewerbemietverträgen und den damit verbundenen großen finanziellen Risiken besonders wichtig ist. Dies beginnt bereits bei der
- Beratung bei der Vertragsgestaltung Ihrer Gewerbeimmobilien,
- Prüfung und die Einhaltung und Verletzung von Formvorschriften, insbesondere des Schriftformerfordernisses, Rückbau- und Instandsetzungs- und Instandhaltungsverpflichtungen,
- Fragen der Rückgabe usw.


Individuelle Mietverträge
Durch einen derart individuell ausgehandelten Mietvertrag gelingt gerade bei Renditeobjekten das wirtschaftliche Funktionieren der Immobilieninvestition. Für den Mieter gelingt die störungsfreie und effiziente Nutzung des Objekts und die anfallenden Mietkosten werden kalkulierbar.