
Anwalt Baurecht und Architektenrecht
Mit unserem spezialisierten Team beraten und betreuen wir Sie rechtlich rund um das Thema „Immobilie“. Dabei geht es im Wesentlichen um das öffentlich- und private Baurecht, das Architektenrecht und das Mietrecht. Unsere Beratung und Betreuung beginnt bei der Entscheidung, ein Baugrundstück zu kaufen und reicht bis zur Schlüsselübergabe bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages.
Ansprechpartner
Gute und faire Vereinbarungen für Ihr Bauvorhaben
Die Entscheidung, ein Baugrundstück zu kaufen bzw. ein Grundstück zu bebauen erfordert zunächst die Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Fragen. Kurz gesagt geht es darum, was und in welchem Umfang überhaupt auf einem Grundstück gebaut werden darf. Unsere Fachkenntnis insoweit und langjährige Erfahrung in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind die Gewähr dafür, eine möglichst attraktive und gleichzeitig effiziente bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks zu erreichen. Schon in dieser Phase wird der Grundstein für eine optimierte Rendite des Objektes gelegt.
Grundlage für die anschließende erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen am Bau Beteiligten und damit für eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens sind gute und faire Vereinbarungen. Bauherren, Investoren, Generalunternehmer, Handwerker etc. sollten daher nicht nur über den viel gerühmten Handschlag miteinander verbunden sein, sondern über vernünftige und ausgewogene Verträge. Hier stehen wir allen am Bau Beteiligten beratend zur Seite. Fehler in dieser frühen Phase eines Bauvorhabens, d. h. bei der Erarbeitung der vertraglichen Grundlagen, führen später in aller Regel zu erheblichen Problemen. Deren Vermeidung ist mithin der Schlüssel für eine deutlich höhere Effizienz.


Pragmatische und rechtlich sichere Lösungen
Gibt es in der Bauphase dann zwischen den verschiedenen Beteiligten trotz guter und fairer Verträge doch Probleme, geht es um das richtige und insbesondere Rechtssicherheit gewährleistende Verhalten. Hier muss häufig schnell reagiert werden. Auch hier stehen wir mit pragmatischen und gleichzeitig rechtlich sicheren Lösungen kurzfristig zur Verfügung, insbesondere wenn es darum geht, möglichst im Verhandlungswege die Situation erfolgreich zu klären. Auch in dieser Phase gilt natürlich, dass einvernehmliche Lösungen als beste Grundlage für eine weitere gute Zusammenarbeit am Bau vorrangiges Ziel sind.
Sollten nach alledem nach Abschluss eines Bauvorhabens noch Unstimmigkeiten bleiben, greifen wir auf eine langjährige und umfangreiche prozessuale Erfahrung zurück. Wir sind daher in der Lage, unseren Mandanten auch in diesem Fall eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ob prozessiert werden soll oder nicht, zu vermitteln.
Zusammenarbeit mit dem Mietrecht
Da schließlich die Errichtung von Immobilien naturgemäß nicht ohne anschließende Nutzung denkbar ist, ist ein Grundpfeiler der immobilienrechtlichen Beratung das Mietrecht. Gerade bei Renditeobjekten ist ein guter und insbesondere zu dem jeweiligen Objekt gemäß den Bedürfnissen der Vertragsbeteiligten ausgehandelter individueller Mietvertrag Grundvoraussetzung auch für das wirtschaftliche Funktionieren der Immobilieninvestition.
Umgekehrt erhöht ein qualifizierter Mietvertrag auch auf Mieterseite erheblich die Chancen auf eine störungsfreie und damit effiziente Objektnutzung und natürlich auf eine Kalkulierbarkeit der anfallenden Mietkosten. Auch hier verfügen wir mit unserem Spezialistenteam über umfangreiche und jahrelange Beratungs- und Verhandlungserfahrung.