Anwalt AGB und Ver­triebs­struk­tu­ren

Stan­dar­di­sier­te Ver­triebs­for­men sind für das All­tags-Geschäft essen­ti­ell, nicht nur für die Gestal­tung des eige­nen recht­li­chen Rah­mens, son­dern nicht zuletzt zur Abwehr über­zo­ge­ner All­ge­mei­ner Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des Geschäfts­part­ners.

Wir erstel­len Ver­kaufs- und Ein­kaufs­be­din­gun­gen für sämt­li­che Bran­chen sowie Lie­fer­be­din­gun­gen für Werk- und Dienst­leis­tun­gen. Dar­über hin­aus bera­ten wir unse­re Man­dan­ten in der recht­lich siche­ren Ein­be­zie­hung ihrer Ver­trags­klau­seln und schu­len die Mit­ar­bei­ter in Ein- und Ver­kauf. Durch das Schu­len des Pro­blem­be­wusst­seins der Mit­ar­bei­ter hel­fen wir dabei, mög­li­che Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und ent­spre­chend zu reagie­ren.

Ansprech­part­ner

Dr. Vera I. Gro­nen

Fach­ge­bie­te:
Kauf‑, Ver­triebs- und Han­dels­recht
Ver­trags­recht und Gestal­tung von All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen
IT-Recht
Scha­dens­recht

Rechts­kon­for­me Aus­ge­stal­tung im E‑Com­mer­ce-Bereich

Der E‑Commerce als beson­de­re Ver­triebs­struk­tur nimmt in sei­ner Bedeu­tung ste­tig zu. Hier ist eine rechts­kon­for­me Aus­ge­stal­tung unab­ding­bar, um ins­be­son­de­re teu­re, wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nun­gen zu ver­mei­den. Wir erstel­len All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, die alle recht­lich gefor­der­ten Infor­ma­ti­ons­pflich­ten ent­hal­ten, und bera­ten Sie zudem in der rechts­si­che­ren Gestal­tung Ihres Online-Shops.

Ein­kaufs- und Ver­kaufs­be­din­gun­gen im inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­recht

Ein wei­te­rer Schwer­punkt unse­rer Tätig­keit liegt in der Gestal­tung von all­ge­mei­nen Ein­kaufs- und Ver­kaufs­be­din­gun­gen im inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­recht. Im Bereich des inter­na­tio­na­len Han­dels geben wir dem UN-Kauf­recht, ange­passt auf die kon­kre­ten Bedürf­nis­se der Man­dan­ten, den Vor­zug vor dem reflex­haf­ten Rück­zug auf das unver­ein­heit­lich­te Hei­mat­recht. Die­ser Ansatz ist dem Umstand geschul­det, dass effek­ti­ve Haf­tungs­be­schrän­kun­gen durch AGB im deut­schen Recht so gut wie unmög­lich sind.

Außer­dem wis­sen wir auf­grund unse­rer täg­li­chen Erfah­rung bei der Durch­set­zung oder Abwehr von For­de­run­gen in grenz­über­schrei­ten­den Strei­tig­kei­ten, dass es ungleich ein­fa­cher ist, eine For­de­rung auf der Grund­la­ge des UN-Kauf­rechts vor einem aus­län­di­schen Gericht durch­zu­set­zen als nach deut­schem Recht. Effek­ti­ve Absi­che­rung Ihrer recht­li­chen Posi­ti­on und Durch­set­zung Ihrer berech­tig­ten For­de­run­gen ste­hen dabei im Fokus. Vie­le unse­rer lang­jäh­ri­gen Man­dan­ten las­sen bereits ihre Ver­trä­ge sys­te­ma­tisch im Vor­feld prü­fen. Vor allem geht es hier­bei um die Fra­ge der effek­ti­ven Haf­tungs­be­schrän­kung. In man­chen Rechts­ord­nun­gen, zum Bei­spiel im fran­zö­si­schen Recht, besteht eine unwi­der­leg­ba­re Ver­mu­tung der Kennt­nis eines Man­gels, im bel­gi­schen Recht eine wider­leg­ba­re Ver­mu­tung. Vie­le Haf­tungs­be­schrän­kun­gen, die in gutem Glau­ben ver­han­delt wur­de, erwei­sen sich so spä­ter als unwirk­sam. Der Auf­wand einer Prü­fung eines Ver­tra­ges vor des­sen Abschluss ist ungleich gerin­ger als die Rechts­ver­tei­di­gung nach Abschluss eines sub­op­ti­ma­len Ver­trags.

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