Anwalt Erbrecht und Ver­mö­gens­nach­fol­ge

Wir bera­ten Sie in allen Ange­le­gen­hei­ten der Ver­mö­gens­nach­fol­ge vor und nach Ein­tritt des Erb­falls. Sei es, dass Sie Ihre Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se für den Erb­fall durch letzt­wil­li­ge Verfü­gung regeln wol­len oder sei es, dass Sie bereits zu Leb­zei­ten Ver­mö­gen über­tra­gen möch­ten.

Auch für eine umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung nach Ein­tritt eines Erb­fal­les ste­hen wir zur Ver­fü­gung.

Die Exper­ti­se unse­rer im Bereich Erbrecht und Ver­mö­gens­nach­fol­ge täti­gen Rechts­an­wäl­te erstreckt sich neben den erb­recht­li­chen Kennt­nis­sen auch auf die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen in den über­grei­fen­den Rechts­ge­bie­ten des Familien‑, Han­dels- und Gesell­schafts­rechts sowie des Steu­er­rechts.

Ansprech­part­ner

Dr. Jörg Wer­nery

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Erbrecht
Ver­mö­gens­nach­fol­ge und Stif­tun­gen
Ver­trags­ge­stal­tung

Gestal­tung letzt­wil­li­ger Ver­fü­gun­gen (Tes­ta­ment, Erb­ver­trag)

Wir ent­wer­fen und gestal­ten gemein­sam mit Ihnen letzt­wil­li­ge Ver­fü­gun­gen (Ein­zel­te­s­ta­men­te, gemein­schaft­li­che Tes­ta­men­te, Erb­ver­trä­ge), die auf Ihre indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on zuge­schnit­ten sind. Gemein­sam erar­bei­ten wir mit Ihnen Lösun­gen zur Erb­fol­ge und zu wei­te­ren beglei­ten­den Ver­fü­gun­gen, wie etwa Ver­mächt­nis, Tes­ta­ments­voll­stre­ckung, fami­li­en­recht­li­che Anord­nun­gen oder Rechts­wahl bei Gestal­tun­gen mit inter­na­tio­na­lem Bezug. Schließ­lich ent­wer­fen wir für Sie flan­kie­ren­de erb­recht­li­che Ver­ein­ba­run­gen, wie z.B. Pflicht­teil­ver­zichts­ver­trä­ge.

Vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge und leb­zei­ti­ge Schen­kun­gen

Wir bera­ten und unter­stüt­zen Sie bei Rege­lun­gen zur vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge und ge­stalten gemein­sam mit Ihnen Schen­kungs­ver­trä­ge zur leb­zei­ti­gen Über­tra­gung von Ver­mö­gen.

Unter­neh­mens­nach­fol­ge und gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­de Ver­mö­gens­nach­fol­ge

Gemein­sam mit Ihnen erar­bei­ten wir indi­vi­du­ell gestal­te­te Lösun­gen für die Unternehmens­nachfolge und Kon­zep­te zur gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­den Ver­mö­gens­nach­fol­ge, etwa durch ver­mö­gens­ver­wal­ten­de Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten. So kön­nen fami­liä­re Kon­flik­te gelöst oder ver­mie­den wer­den.

 

Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er

Bei der Gestal­tung von Tes­ta­men­ten, Erb­ver­trä­gen oder leb­zei­ti­gen Über­tra­gungs­ver­trä­gen bera­ten wir Sie auch in erb­schafts- und schen­kungs­steu­er­recht­li­chen Fra­gen. Wir ent­wi­ckeln steu­er­op­ti­mier­te Lösun­gen sowohl im pri­va­ten als auch im unter­neh­me­ri­schen Bereich.

Bera­tung und Ver­tre­tung nach dem Erb­fall

Auch nach Ein­tritt eines Erb­falls bera­ten und ver­tre­ten wir Sie umfas­send, etwa bei Streitig­keiten unter Mit­er­ben, bei der Aus­ein­an­der­set­zung von Erben­ge­mein­schaf­ten nebst Gestal­tung von Erbaus­ein­an­der­set­zungs­ver­ein­ba­run­gen, bei Fra­gen zur Aus­schla­gung der Erb­schaft oder bei der Gel­tend­ma­chung bzw. Erfül­lung von Pflicht­teil­an­sprü­chen. Selbst­ver­ständ­lich gehört auch Ihre gericht­li­che Ver­tre­tung zu unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot, sei es in Erb­schein­er­tei­lungs­ver­fah­ren oder zur Durch­set­zung oder Abwehr von Erb- und Pflich­teil­an­sprü­chen.

Direkt in Kon­takt tre­ten

Sie mögen es ger­ne per­sön­lich und direkt? Umso bes­ser. Hier kön­nen Sie sofort Ver­bin­dung mit uns auf­neh­men. Das gan­ze Team freut sich dar­auf.