Anwalt Tes­ta­ment

dhk law bie­tet Ihnen umfas­sen­de Rechts­be­ra­tung bei der Erstel­lung, Über­prü­fung und Durch­set­zung von Tes­ta­men­ten. Kla­rer Rat für Ihre Nach­lass­pla­nung.

  • Spe­zia­li­siert auf Erbrecht
  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • 1

    Das Erstel­len eines Tes­ta­ments ist wich­tig, um den eige­nen letz­ten Wil­len recht­lich sicher fest­zu­hal­ten und Ver­mö­gens­wer­te ent­spre­chend zu ver­tei­len.

  • 2

    Pro­fes­sio­nel­le Bera­tung, wie bei dhk law, ist rat­sam, um recht­li­che Fall­stri­cke bei der Tes­ta­ments­ge­stal­tung zu ver­mei­den.

  • 3

    Ein spe­zia­li­sier­ter Rechts­an­walt im Erbrecht stellt sicher, dass das Tes­ta­ment den indi­vi­du­el­len Wün­schen und Bedürf­nis­sen des Erb­las­sers ent­spricht und recht­lich kor­rekt ist.

Ein Tes­ta­ment ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um den eige­nen letz­ten Wil­len zu regeln und sicher­zu­stel­len, dass das Ver­mö­gen nach dem eige­nen Able­ben an die gewünsch­ten Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen ver­teilt wird. Bei der Erstel­lung eines Tes­ta­ments spie­len ver­schie­de­ne Aspek­te eine Rol­le, wie z.B. die recht­li­chen Vor­ga­ben und die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se. In vie­len Fäl­len ist es rat­sam, sich pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung durch einen auf Erbrecht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt, wie dhk law, zu suchen.

Das Erstel­len eines Tes­ta­ments ist nicht nur eine Fra­ge der Ver­mö­gens­auf­tei­lung, son­dern auch eine Fra­ge der recht­li­chen Sicher­heit. Daher ist es wich­tig, bei der For­mu­lie­rung und Gestal­tung des Tes­ta­ments auf juris­ti­sche Details und mög­li­che Fall­stri­cke zu ach­ten. Unse­re erfah­re­nen Anwäl­te bei dhk law bie­ten fun­dier­te Kennt­nis­se im Erbrecht und stel­len sicher, dass Ihr Tes­ta­ment Ihren Wün­schen und Absich­ten ent­spricht und recht­lich ein­wand­frei ist.

Grund­la­gen des Tes­ta­ments

Ein Tes­ta­ment ist eine schrift­li­che Erklä­rung, in der eine Per­son (der Erb­las­ser) ihre Wün­sche bezüg­lich der Ver­tei­lung ihres Ver­mö­gens nach ihrem Tod fest­legt. In Deutsch­land ist das Erbrecht im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) gere­gelt und gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Gestal­tung eines Tes­ta­ments.

Als Exper­ten auf dem Gebiet Erbrecht hel­fen wir bei dhk law unse­ren Kli­en­ten bei allen Fra­gen rund um das The­ma Tes­ta­ment.

Die ver­schie­de­nen Arten von Tes­ta­men­ten

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Tes­ta­men­ten, die sich in der Form und den Anfor­de­run­gen unter­schei­den. Bei dhk law sind wir auf das The­ma Tes­ta­men­te spe­zia­li­siert und kön­nen Ihnen bei der Aus­wahl der pas­sen­den Tes­ta­ments­form hel­fen.

Eigen­hän­di­ges Tes­ta­ment

Dies ist die häu­figs­te Form eines Tes­ta­ments. Es muss hand­schrift­lich ver­fasst, datiert und vom Erb­las­ser unter­schrie­ben sein.

Nota­ri­el­les Tes­ta­ment

Bei die­ser Form wird das Tes­ta­ment in Anwe­sen­heit eines Notars errich­tet und vom Erb­las­ser unter­schrie­ben. Der Notar beur­kun­det das Tes­ta­ment und bewahrt es auf.

Gemein­schaft­li­ches Tes­ta­ment

Ein gemein­schaft­li­ches Tes­ta­ment wird von Ehe­part­nern oder Lebens­part­nern erstellt und ent­hält die Ver­fü­gun­gen bei­der Part­ner.

Wich­ti­ge Aspek­te bei der Tes­ta­ments­er­rich­tung

Eini­ge wich­ti­ge Aspek­te, die Sie bei der Tes­ta­ments­er­rich­tung berück­sich­ti­gen soll­ten, sind:

  • Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten: Name, Geburts­da­tum, Adres­se und gege­be­nen­falls Geburts­na­me soll­ten im Tes­ta­ment ange­ge­ben sein.

  • Ver­mö­gens­wer­te: Doku­men­te über Ihr Ver­mö­gen wie Bank­un­ter­la­gen, Grund­buch­aus­zü­ge, Spar­bü­cher, Akti­en, Lebens­ver­si­che­run­gen usw. soll­ten im Tes­ta­ment auf­ge­führt wer­den.

  • Begüns­tig­te: Bestim­men Sie Erben, Ver­mächt­nis­neh­mer und ggf. Ersatz­er­ben.

  • Bedin­gun­gen und Auf­la­gen: Hier kön­nen Sie bestimm­te Bedin­gun­gen und Anfor­de­run­gen für die Erben und Ver­mächt­nis­neh­mer fest­le­gen.

  • Auf­be­wah­rung: Ein Tes­ta­ment soll­te sicher auf­be­wahrt wer­den, z. B. beim Notar, beim Nach­lass­ge­richt oder in einem Bank­schließ­fach.

Wir bei dhk law haben umfas­sen­de Kennt­nis­se im Bereich Erbrecht und ste­hen Ihnen bei der Errich­tung Ihres Tes­ta­ments zur Sei­te.

Ihr Ansprech­part­ner

Dr. Jörg Wer­nery

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Erbrecht
Ver­mö­gens­nach­fol­ge und Stif­tun­gen
Ver­trags­ge­stal­tung

Der Pro­zess der Tes­ta­ments­er­stel­lung

Ent­schei­dung für eine Tes­ta­ments­art

Es gibt zwei Haupt­ar­ten von Tes­ta­men­ten: das eigen­hän­di­ge Tes­ta­ment und das öffent­li­che Tes­ta­ment. Wäh­len Sie die Art, die Ihren Bedürf­nis­sen am bes­ten ent­spricht.

For­mu­lie­rung des Tes­ta­ments

Schrei­ben Sie Ihre letz­ten Wün­sche auf, inklu­si­ve der Erben und der Auf­tei­lung Ihres Ver­mö­gens.

Beach­ten Sie gesetz­li­che Rege­lun­gen

Ach­ten Sie dar­auf, dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind, wie bei­spiels­wei­se die Unter­schrift und das Datum.

Auf­be­wah­rung des Tes­ta­ments

Bewah­ren Sie das Tes­ta­ment an einem siche­ren Ort auf und infor­mie­ren Sie eine Ver­trau­ens­per­son dar­über.

Die Rol­le eines Anwalts

Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie im Pro­zess der Tes­ta­ments­er­stel­lung beglei­ten und sicher­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind, Klä­rungs­be­darf adres­siert wird und mög­li­che Streit­fäl­le nach Ihrem Able­ben ver­min­dert wer­den. Wir kön­nen Ihnen pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bie­ten.

Erar­bei­tung eines indi­vi­du­el­len Tes­ta­ments

Jeder Mensch hat indi­vi­du­el­le Wün­sche und Bedürf­nis­se, wenn es um die Rege­lung des eige­nen Nach­las­ses geht. Daher emp­feh­len wir, ein auf Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on zuge­schnit­te­nes Tes­ta­ment zu erstel­len. Dabei kön­nen wir Sie als Exper­ten im Erbrecht unter­stüt­zen und Lösun­gen fin­den, die Ihren Wün­schen ent­spre­chen und rechts­si­cher sind.

Vor­tei­le der recht­li­chen Bera­tung bei dhk law

Bei dhk law unter­stüt­zen wir Men­schen bei allen Fra­gen rund um das Erbrecht. Wir sind dar­auf spe­zia­li­siert, unse­ren Man­dan­ten beim Erstel­len von Tes­ta­men­ten zu hel­fen.

Dank unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und Exper­ti­se im Erbrecht sind wir in der Lage, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te ver­ständ­lich zu erklä­ren und indi­vi­du­el­le Lösun­gen für unse­re Man­dan­ten zu fin­den. Wir bie­ten pro­fes­sio­nel­le recht­li­che Bera­tung und stel­len sicher, dass unser Wis­sen stets auf dem neu­es­ten Stand ist.

Jeder Fall ist ein­zig­ar­tig, und unse­re Bera­tung geht auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se unse­rer Man­dan­ten ein. Wir hören genau zu, um ihre spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und Vor­stel­lun­gen zu ver­ste­hen. Anschlie­ßend erar­bei­ten wir gemein­sam mit unse­ren Man­dan­ten eine maß­ge­schnei­der­te Lösung für ihre erb­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen.

Sicher­stel­lung der Gül­tig­keit des Tes­ta­ments

Ein gül­ti­ges Tes­ta­ment ist essen­ti­ell, um sicher­zu­stel­len, dass der letz­te Wil­le des Erb­las­sers respek­tiert wird. Wir prü­fen alle recht­li­chen Aspek­te eines Tes­ta­ments, um des­sen Gül­tig­keit sicher­zu­stel­len. Dabei ach­ten wir dar­auf, dass alle For­ma­li­tä­ten ein­ge­hal­ten wer­den und unter­stüt­zen unse­re Man­dan­ten beim Erstel­len von einem recht­lich ein­wand­frei­en Tes­ta­ment.

Ver­trau­en Sie auf unse­re Kom­pe­tenz und Erfah­rung im Bereich der Tes­ta­ments­ge­stal­tung und Erbrecht, damit Ihr letz­ter Wil­le in Ihrem Sin­ne umge­setzt wird. Wenn Sie ein Tes­ta­ment auf­set­zen oder ein Tes­ta­ment prü­fen las­sen wol­len, zögern Sie nicht, uns als Anwalt für Erbrecht zu kon­tak­tie­ren!

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein Anwalt kann Ihnen dabei hel­fen, ein rechts­si­che­res Tes­ta­ment zu erstel­len, das Ihren Wün­schen und den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht. Zudem kann er Sie umfang­reich bera­ten und sicher­stel­len, dass Ihr Tes­ta­ment kei­ne unkla­ren For­mu­lie­run­gen ent­hält, die zu spä­te­ren Strei­tig­kei­ten unter den Erben füh­ren könn­ten. Bei dhk law ver­fü­gen wir über umfas­sen­des Wis­sen im Bereich Erbrecht und unter­stüt­zen Sie ger­ne bei deim Erstel­len Ihres Tes­ta­ments.
Ein Anwalt und ein Notar haben unter­schied­li­che Auf­ga­ben­be­rei­che und Funk­tio­nen. Der Anwalt ist Ihr per­sön­li­cher Bera­ter und ver­tritt Ihre Inter­es­sen, wäh­rend ein Notar unpar­tei­isch ist und die amt­li­che Beur­kun­dung des Tes­ta­ments vor­nimmt. Bei­de kön­nen jedoch bei der Gestal­tung des Tes­ta­ments behilf­lich sein. Bei dhk law kön­nen wir Ihnen bei allen Fra­gen rund um das Erben und Ver­er­ben zur Sei­te ste­hen und Ihnen hel­fen, die bes­te Vor­ge­hens­wei­se für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu fin­den.

Es ist grund­sätz­lich mög­lich, eine Tes­ta­ment-Vor­la­ge zu ver­wen­den. Den­noch ist es rat­sam, sich von einem Exper­ten bera­ten zu las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Tes­ta­ment recht­lich kor­rekt ist und kei­ne Unklar­hei­ten ent­hält, die zu spä­te­ren Pro­ble­men füh­ren könn­ten. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei der Prü­fung und Anpas­sung von vor­ge­fer­tig­ten Tes­ta­ment-Vor­la­gen.

Ein Tes­ta­ment ohne Beur­kun­dung kann hand­schrift­lich erstellt wer­den. Dabei müs­sen alle Anfor­de­run­gen erfüllt sein, die für ein gül­ti­ges Tes­ta­ment not­wen­dig sind, wie etwa die voll­stän­di­ge eigen­hän­di­ge Nie­der­schrift und Unter­schrift des Ver­fas­sers. Bei dhk law kön­nen wir Ihnen hel­fen, ein wirk­sa­mes hand­schrift­li­ches Tes­ta­ment zu erstel­len und Ihnen die nöti­ge recht­li­che Bera­tung bie­ten.

Ja, es gibt ver­schie­de­ne Alter­na­ti­ven zur Ver­brau­cher­zen­tra­le für Tes­ta­ments­be­ra­tung. Auf das Erbrecht spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te, wie wir bei dhk law, kön­nen Ihnen umfas­sen­de Unter­stüt­zung und recht­li­che Bera­tung bie­ten. Einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt hin­zu­zu­zie­hen, ist oft die bes­te Opti­on, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Tes­ta­ment Ihren Wün­schen ent­spricht und recht­lich gül­tig ist.

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