Ver­er­ben von Immo­bi­li­en

Wesent­li­chen Schrit­te und recht­li­che Aspek­te

  • Spe­zia­li­siert auf Erbrecht
  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Ver­er­bung von Immo­bi­li­en erfor­dert beson­de­re Beach­tung von Erb­schafts­steu­er und gesetz­li­cher Erb­fol­ge
  • Nieß­brauch und Wohn­recht kön­nen bei der Gestal­tung des Erbes hilf­reich sein
  • DHK Law ist auf Immo­bi­li­en­ver­er­bung spe­zia­li­siert und unter­stützt Sie bei allen recht­li­chen Fra­gen

Die Ver­er­bung von Immo­bi­li­en ist ein häu­fi­ges und kom­ple­xes The­ma im Erbrecht, bei dem vie­le recht­li­che Fra­gen auf­tre­ten kön­nen. Dazu zäh­len zum Bei­spiel die Erb­schafts­steu­er, die gesetz­li­che Erb­fol­ge oder die Ein­räu­mung von Wohn- und Nut­zungs­rech­ten. Bei der Rege­lung eines sol­chen Erbes sind zahl­rei­che Aspek­te zu berück­sich­ti­gen, um einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewähr­leis­ten und mög­li­che Kon­flik­te unter den Erben zu ver­mei­den.

Als erfah­re­ne Rechts­an­wäl­te im Bereich des Erb­rechts und der Immo­bi­li­en­ver­er­bung sind wir bei DHK Law dar­auf spe­zia­li­siert, uns um alle recht­li­chen Belan­ge beim Ver­er­ben von Immo­bi­li­en zu küm­mern. Wir bie­ten umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen und Bera­tung, um Ihre Fra­gen rund um die Über­tra­gung von Häu­sern oder Woh­nun­gen an Ihre Nach­kom­men zu klä­ren.

Immo­bi­li­en ver­er­ben

Beim Ver­er­ben von Immo­bi­li­en gibt es vie­le Aspek­te zu beach­ten, wie z.B. die Erb­schafts­steu­er oder die Über­tra­gung des Eigen­tums. Wir bei DHK Law sind auf das Erben von Immo­bi­li­en spe­zia­li­siert und hel­fen Ihnen ger­ne, den Pro­zess rei­bungs­los und juris­tisch kor­rekt zu gestal­ten.

Eine Mög­lich­keit, die Immo­bi­lie zu über­tra­gen, besteht dar­in, sie zu Leb­zei­ten zu schen­ken. Dies kann dazu füh­ren, dass Sie mög­li­cher­wei­se unnö­ti­ge Erb­schafts­steu­ern ver­mei­den und dafür sor­gen, dass Ihre Immo­bi­lie im Fami­li­en­be­sitz bleibt.

Recht­li­che Grund­la­gen

Im deut­schen Erbrecht gibt es ver­schie­de­ne recht­li­che Grund­la­gen, die bei der Ver­er­bung von Immo­bi­li­en berück­sich­tigt wer­den soll­ten. Hier spie­len ins­be­son­de­re die Rege­lun­gen zur Erb­schafts­steu­er und zum Nieß­brauch eine wich­ti­ge Rol­le.

Erb­schafts­steu­er: Grund­sätz­lich muss jeder Erbe eine Erb­schafts­steu­er zah­len. Die Höhe die­ser Steu­er hängt von der Ver­wandt­schafts­be­zie­hung zum Ver­stor­be­nen und dem Wert der geerb­ten Immo­bi­lie ab. Es gibt jedoch Frei­be­trä­ge, die je nach Ver­wandt­schafts­grad vari­ie­ren.

Nieß­brauch: Eine wei­te­re recht­li­che Grund­la­ge ist der Nieß­brauch. Dies bedeu­tet, dass eine Per­son, z. B. der Ehe­part­ner, das Nut­zungs­recht der Immo­bi­lie behält, obwohl die­se an die Erben über­geht. Dies kann beson­ders bei kom­ple­xen Fami­li­en­ver­hält­nis­sen eine wich­ti­ge Rol­le spie­len.

Fall­stri­cke ver­mei­den

Um Fall­stri­cke beim Ver­er­ben von Immo­bi­li­en zu ver­mei­den, emp­feh­len wir, sich früh­zei­tig Gedan­ken über die Ver­er­bung zu machen und recht­li­che Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men. Wir bei DHK Law ste­hen Ihnen mit unse­rem Fach­wis­sen zur Ver­fü­gung und unter­stüt­zen Sie dabei, mög­li­che Pro­ble­me zu umge­hen und die bes­te Lösung für Ihre Situa­ti­on zu fin­den.

Eini­ge Vor­sichts­maß­nah­men, um Fall­stri­cke zu ver­mei­den, umfas­sen:

  • Die recht­zei­ti­ge Pla­nung der Ver­er­bung, um unnö­ti­ge Erb­schafts­steu­ern zu ver­mei­den.
  • Die Über­tra­gung von Immo­bi­li­en­an­tei­len anstatt des gesam­ten Eigen­tums.
  • Die früh­zei­ti­ge Rege­lung des Nieß­brauchs, um Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Erben zu ver­hin­dern.

Zusam­men­fas­send kann gesagt wer­den, dass das Ver­er­ben von Immo­bi­li­en ein kom­ple­xer Pro­zess ist, der recht­lich kor­rekt abge­wi­ckelt wer­den muss. Wir unter­stüt­zen Sie mit unse­rer Exper­ti­se in die­sem Bereich und hel­fen Ihnen, einen erfolg­rei­chen Pro­zess zu gewähr­leis­ten.

Nieß­brauch als Gestal­tungs­mit­tel

Nieß­brauch ist ein Gestal­tungs­mit­tel, das beson­ders bei der Ver­er­bung von Immo­bi­li­en wie Häu­sern oder Woh­nun­gen rele­vant ist. Es ermög­licht die Über­tra­gung von Eigen­tum inner­halb der Fami­lie, wäh­rend der Schen­ker wei­ter­hin in der Immo­bi­lie woh­nen kann oder die Miet­ein­nah­men erhält. Wir sind auf die Bera­tung in Erb­schafts­fra­gen spe­zia­li­siert und kön­nen Ihnen hel­fen, die opti­ma­le Lösung für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu fin­den.

Vor- und Nach­tei­le

Es gibt ver­schie­de­ne Vor- und Nach­tei­le, die mit Nieß­brauch ver­bun­den sind:

Vor­tei­le:

  • Absi­che­rung des Schen­kers: Der Schen­ker kann wei­ter­hin in der Immo­bi­lie woh­nen oder Miet­ein­nah­men bezie­hen.
  • Steu­er­op­ti­mie­rung: Die Über­tra­gung von Immo­bi­li­en mit Nieß­brauch kann steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten.
  • Ver­mei­dung von Erb­strei­tig­kei­ten: Durch Nieß­brauch wird das Eigen­tum recht­zei­tig und klar gere­gelt, was spä­te­re Strei­tig­kei­ten ver­hin­dern kann.

Nach­tei­le:

  • Ein­ge­schränk­te Ver­fü­gungs­ge­walt: Der Beschenk­te kann die Immo­bi­lie nicht ohne Zustim­mung des Nieß­brauchs­be­rech­tig­ten ver­kau­fen.
  • Erhal­tungs­pflicht: Der Nieß­brauchs­be­rech­tig­te ist für die Erhal­tung der Immo­bi­lie ver­ant­wort­lich, was mit Kos­ten ver­bun­den sein kann.

Anwen­dungs­bei­spie­le

Nieß­brauch kann in ver­schie­de­nen Situa­tio­nen ange­wen­det wer­den, ins­be­son­de­re bei der Über­tra­gung von Immo­bi­li­en inner­halb der Fami­lie. Eini­ge Anwen­dungs­bei­spie­le sind:

  1. Schen­kung zu Leb­zei­ten mit Vor­be­halts­nieß­brauch: Die Eltern über­tra­gen das Eigen­tum am Haus an ihr Kind, behal­ten sich aber das Recht vor, wei­ter­hin in der Immo­bi­lie zu woh­nen oder die Miet­ein­nah­men zu erhal­ten.
  2. Tes­ta­men­ta­ri­sche Anord­nung: Ein Erb­las­ser ver­fügt in sei­nem Tes­ta­ment, dass ein bestimm­ter Erbe das Eigen­tum an einer Immo­bi­lie erhält, wäh­rend ein ande­rer Erbe das Nieß­brauchs­recht bekommt.

Unser Ziel ist es, die opti­ma­le Lösung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den. Kon­tak­tie­ren Sie uns, um einen per­sön­li­chen Bera­tungs­ter­min zu ver­ein­ba­ren.

Haus Schen­kung

Eine Mög­lich­keit, Immo­bi­li­en in der Fami­lie zu über­tra­gen und mög­li­che Erb­schafts­steu­ern zu ver­mei­den, ist die Schen­kung. In die­sem Abschnitt wer­den wir die Pro­zess und Vor­aus­set­zun­gen, steu­er­li­che Aspek­te und die Schen­kung an Fami­li­en­mit­glie­der betrach­ten.

Pro­zess und Vor­aus­set­zun­gen

Eine Haus Schen­kung ist eine unent­gelt­li­che Über­tra­gung des Eigen­tums. Der Schen­kungs­pro­zess besteht aus fol­gen­den Schrit­ten:

  1. Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen: Bevor man eine Haus Schen­kung in Betracht zieht, soll­ten die finan­zi­el­le Situa­ti­on und per­sön­li­che Umstän­de über­prüft wer­den. Fami­lie und Ver­mö­gen sind wich­ti­ge Fak­to­ren, die berück­sich­tigt wer­den müs­sen.
  2. Nota­ri­el­le Beur­kun­dung: Die Schen­kung einer Immo­bi­lie muss nota­ri­ell beur­kun­det wer­den.
  3. Ein­tra­gung im Grund­buch: Die Schen­kung wird erst mit der Ein­tra­gung im Grund­buch wirk­sam.

Steu­er­li­che Aspek­te — Frei­be­trä­ge

Die Schen­kung­steu­er wird auf den Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie berech­net. Es gibt jedoch gesetz­li­che Frei­be­trä­ge, die genutzt wer­den kön­nen, um die Schen­kung­steu­er zu ver­mei­den oder zu redu­zie­ren:

  • Für Kin­der beträgt der Frei­be­trag 400.000 Euro
  • Für Enkel­kin­der beträgt der Frei­be­trag 200.000 Euro
  • Für Ehe­gat­ten oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner beträgt der Frei­be­trag 500.000 Euro

Die­se Frei­be­trä­ge kön­nen alle zehn Jah­re genutzt wer­den.

Haus Schen­kung an Fami­lie

Die Schen­kung einer Immo­bi­lie an Fami­li­en­mit­glie­der ist eine häu­fi­ge Pra­xis und bie­tet eini­ge Vor­tei­le, wie die Ver­mei­dung von Erb­schafts­steu­ern oder die früh­zei­ti­ge Rege­lung der Nach­fol­ge in Fami­li­en­un­ter­neh­men. Bei der Schen­kung an Fami­li­en­mit­glie­der ist es wich­tig, die oben genann­ten Frei­be­trä­ge und die per­sön­li­chen Umstän­de der betei­lig­ten Per­so­nen zu berück­sich­ti­gen.

Wir bei DHK Law sind in Erb­rechts­an­ge­le­gen­hei­ten rund um das The­ma Immo­bi­li­en spe­zia­li­siert und hel­fen Ihnen ger­ne bei allen Fra­gen zur Haus Schen­kung sowie bei der nota­ri­el­len Beur­kun­dung und Ein­tra­gung im Grund­buch.

Schen­kung an Kin­der

Eine Mög­lich­keit, den Fort­be­stand des Fami­li­en­be­sit­zes zu sichern und dabei auch steu­er­li­che Vor­tei­le zu nut­zen, ist die Schen­kung von Immo­bi­li­en an die Kin­der. Bei DHK Law haben wir lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Bera­tung von Fami­li­en zur Schen­kung von Immo­bi­li­en und unter­stüt­zen Sie dabei, die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu fin­den.

Eine Schen­kung zu Leb­zei­ten, auch vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge genannt, ermög­licht es, den Ver­bleib der Immo­bi­lie bereits vor dem Tod zu regeln und nicht der gesetz­li­chen Erb­fol­ge zu über­las­sen.

Steu­er­li­che Belas­tun­gen mini­mie­ren

Durch recht­zei­ti­ge Schen­kun­gen kön­nen Eltern die steu­er­li­chen Belas­tun­gen ihrer Kin­der mini­mie­ren. Für eine Schen­kung an die Kin­der sind Frei­be­trä­ge von bis zu 400.000 Euro pro Eltern­teil steu­er­frei. Dem­nach hat ein Kind, das von bei­den Eltern­tei­len eine Immo­bi­lie geschenkt bekommt, einen steu­er­li­chen Frei­be­trag von ins­ge­samt 800.000 Euro.

Rol­le von Vor­be­hal­ten

Bei einer Schen­kung von Immo­bi­li­en an Kin­der ist es mög­lich, bestimm­te Vor­be­hal­te zu ver­ein­ba­ren, um bei­spiels­wei­se den Lebens­un­ter­halt der schen­ken­den Eltern zu sichern. So kann ein soge­nann­tes Wohn­recht oder ein Nieß­brauch­recht fest­ge­legt wer­den, durch das die Eltern wei­ter­hin in der Immo­bi­lie woh­nen oder die Ein­nah­men dar­aus bezie­hen kön­nen.

Wie kann DHK Law hel­fen?

Bei DHK Law sind wir auf Fra­gen rund um das Erbrecht spe­zia­li­siert und kön­nen Ihnen bei Fra­gen zum Ver­er­ben von Immo­bi­li­en hilf­rei­che Ant­wor­ten bie­ten. Unse­re erfah­re­nen Anwäl­te ste­hen Ihnen zur Sei­te, um alle anste­hen­den Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen.

Einer der Schlüs­sel­aspek­te beim Ver­er­ben von Immo­bi­li­en ist die recht­zei­ti­ge Pla­nung. Wir kön­nen Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se zu wäh­len, um Ihre Immo­bi­lie nach Ihrem Tod zu ver­er­ben. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Nut­zung der gesetz­li­chen Erb­fol­ge, die Ver­fas­sung eines Tes­ta­ments oder die Erstel­lung eines Erb­ver­trags gesche­hen.

Bei der Bewer­tung von Immo­bi­li­en im Rah­men einer Erb­schaft spielt die steu­er­li­che Bewer­tung eine wich­ti­ge Rol­le. Seit dem 01.01.2023 ist die steu­er­recht­li­che Bewer­tung für Immo­bi­li­en geän­dert wor­den mit der Fol­ge erhöh­ter Immo­bi­li­en­wer­te. Unse­re Anwäl­te und Steu­er­be­ra­ter sind mit den aktu­el­len Steu­er­ge­set­zen ver­traut und kön­nen Sie dabei unter­stüt­zen, steu­er­li­che Belas­tun­gen zu mini­mie­ren.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen umfas­sen außer­dem die Bera­tung bei recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, die even­tu­ell mit einer Erb­schaft ein­her­ge­hen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die Klä­rung des Umgangs mit Erben­ge­mein­schaf­ten und die Lösung von Kon­flik­ten zwi­schen Erben.

Bei DHK Law bie­ten wir Ihnen einen umfas­sen­den Ser­vice, der durch unse­re Spe­zia­li­sie­rung im Erbrecht und ins­be­son­de­re im Ver­er­ben von Immo­bi­li­en sowie unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in die­sem Bereich gewähr­leis­tet ist. Unser Ziel ist es, Ihnen eine kla­re und fun­dier­te Bera­tung in allen Fra­gen rund um das Ver­er­ben von Immo­bi­li­en zu bie­ten.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Die Rege­lun­gen für die Ver­er­bung von Immo­bi­li­en an Kin­der hän­gen von der indi­vi­du­el­len Nach­lass­pla­nung ab. Eine Mög­lich­keit ist die gesetz­li­che Erb­fol­ge, bei der Ehe­gat­ten und Kin­der als gesetz­li­che Erben gel­ten. Wir bei DHK Law sind auf die Ver­er­bung von Immo­bi­li­en spe­zia­li­siert und kön­nen Ihnen dabei hel­fen, die pas­sen­de Rege­lung für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu fin­den.

Wenn ein Haus an zwei Kin­der ver­erbt wird, kön­nen sie ent­we­der gemein­sam oder zu glei­chen Tei­len erben. Dies ist abhän­gig von den Wün­schen des Erb­las­sers und der jewei­li­gen Nach­lass­re­ge­lung. Als Exper­ten bei DHK Law bera­ten wir Sie ger­ne und unter­stüt­zen Sie bei der opti­ma­len Gestal­tung Ihrer Nach­lass­pla­nung.

Die 10-Jah­res­frist bezieht sich auf die erb­schafts­steu­er­li­che Befrei­ung bei der Ver­er­bung von Immo­bi­li­en an Ehe­gat­ten oder Kin­der. Wenn die Erben nach der Ver­er­bung für min­des­tens zehn Jah­re in der Immo­bi­lie woh­nen, sind sie von der Erb­schafts­steu­er befreit. Wich­tig ist hier­bei, dass die Erben inner­halb von sechs Mona­ten nach Erhalt des Erbes in die Immo­bi­lie ein­zie­hen.

Ja, man kann eine Immo­bi­lie ver­er­ben ohne einen Notar. Aller­dings emp­feh­len wir bei DHK Law, einen Exper­ten für Erb­an­ge­le­gen­hei­ten zu Rate zu zie­hen, um mög­li­che nega­ti­ve recht­li­che und steu­er­li­che Fol­gen zu mini­mie­ren.

Die genaue Höhe der Erb­schafts­steu­er für Immo­bi­li­en im Jahr 2023 hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. dem Ver­wandt­schafts­grad und dem Wert der Immo­bi­lie. Unse­re Exper­ten bei DHK Law kön­nen Ihnen hel­fen, die erb­schafts­steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on bes­ser zu ver­ste­hen und zu opti­mie­ren.

Um Geschwis­ter bei der Ver­er­bung aus­zu­zah­len, kann man zu Leb­zei­ten eine Ver­ein­ba­rung über einen Abfin­dungs­an­spruch oder eine sons­ti­ge güt­li­che Eini­gung tref­fen. Auch kön­nen ent­spre­chen­de Rege­lun­gen Gegen­stand einer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung sein. Bei kom­ple­xe­ren Erb­an­ge­le­gen­hei­ten emp­fiehlt es sich, auf unse­re Exper­ti­se bei DHK Law zurück­zu­grei­fen, um die opti­ma­le Rege­lung zu fin­den.

Wir bei DHK Law ste­hen Ihnen zur Sei­te und unter­stüt­zen Sie bei allen Fra­gen rund um das The­ma Immo­bi­li­en­ver­er­bung.

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