
Dr. Jörg Wernery

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Das Wichtigste im Überblick
- Vererbung von Immobilien erfordert besondere Beachtung von Erbschaftssteuer und gesetzlicher Erbfolge
- Nießbrauch und Wohnrecht können bei der Gestaltung des Erbes hilfreich sein
- DHK Law ist auf Immobilienvererbung spezialisiert und unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen
Die Vererbung von Immobilien ist ein häufiges und komplexes Thema im Erbrecht, bei dem viele rechtliche Fragen auftreten können. Dazu zählen zum Beispiel die Erbschaftssteuer, die gesetzliche Erbfolge oder die Einräumung von Wohn- und Nutzungsrechten. Bei der Regelung eines solchen Erbes sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und mögliche Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Erbrechts und der Immobilienvererbung sind wir bei DHK Law darauf spezialisiert, uns um alle rechtlichen Belange beim Vererben von Immobilien zu kümmern. Wir bieten umfassende Informationen und Beratung, um Ihre Fragen rund um die Übertragung von Häusern oder Wohnungen an Ihre Nachkommen zu klären.
Immobilien vererben
Beim Vererben von Immobilien gibt es viele Aspekte zu beachten, wie z.B. die Erbschaftssteuer oder die Übertragung des Eigentums. Wir bei DHK Law sind auf das Erben von Immobilien spezialisiert und helfen Ihnen gerne, den Prozess reibungslos und juristisch korrekt zu gestalten.
Eine Möglichkeit, die Immobilie zu übertragen, besteht darin, sie zu Lebzeiten zu schenken. Dies kann dazu führen, dass Sie möglicherweise unnötige Erbschaftssteuern vermeiden und dafür sorgen, dass Ihre Immobilie im Familienbesitz bleibt.
Rechtliche Grundlagen
Im deutschen Erbrecht gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, die bei der Vererbung von Immobilien berücksichtigt werden sollten. Hier spielen insbesondere die Regelungen zur Erbschaftssteuer und zum Nießbrauch eine wichtige Rolle.
Erbschaftssteuer: Grundsätzlich muss jeder Erbe eine Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe dieser Steuer hängt von der Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen und dem Wert der geerbten Immobilie ab. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren.
Nießbrauch: Eine weitere rechtliche Grundlage ist der Nießbrauch. Dies bedeutet, dass eine Person, z. B. der Ehepartner, das Nutzungsrecht der Immobilie behält, obwohl diese an die Erben übergeht. Dies kann besonders bei komplexen Familienverhältnissen eine wichtige Rolle spielen.
Fallstricke vermeiden
Um Fallstricke beim Vererben von Immobilien zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig Gedanken über die Vererbung zu machen und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir bei DHK Law stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, mögliche Probleme zu umgehen und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Einige Vorsichtsmaßnahmen, um Fallstricke zu vermeiden, umfassen:
- Die rechtzeitige Planung der Vererbung, um unnötige Erbschaftssteuern zu vermeiden.
- Die Übertragung von Immobilienanteilen anstatt des gesamten Eigentums.
- Die frühzeitige Regelung des Nießbrauchs, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Vererben von Immobilien ein komplexer Prozess ist, der rechtlich korrekt abgewickelt werden muss. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise in diesem Bereich und helfen Ihnen, einen erfolgreichen Prozess zu gewährleisten.
Nießbrauch als Gestaltungsmittel
Nießbrauch ist ein Gestaltungsmittel, das besonders bei der Vererbung von Immobilien wie Häusern oder Wohnungen relevant ist. Es ermöglicht die Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie, während der Schenker weiterhin in der Immobilie wohnen kann oder die Mieteinnahmen erhält. Wir sind auf die Beratung in Erbschaftsfragen spezialisiert und können Ihnen helfen, die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Vor- und Nachteile
Es gibt verschiedene Vor- und Nachteile, die mit Nießbrauch verbunden sind:
Vorteile:
- Absicherung des Schenkers: Der Schenker kann weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen beziehen.
- Steueroptimierung: Die Übertragung von Immobilien mit Nießbrauch kann steuerliche Vorteile bieten.
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch Nießbrauch wird das Eigentum rechtzeitig und klar geregelt, was spätere Streitigkeiten verhindern kann.
Nachteile:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Der Beschenkte kann die Immobilie nicht ohne Zustimmung des Nießbrauchsberechtigten verkaufen.
- Erhaltungspflicht: Der Nießbrauchsberechtigte ist für die Erhaltung der Immobilie verantwortlich, was mit Kosten verbunden sein kann.
Anwendungsbeispiele
Nießbrauch kann in verschiedenen Situationen angewendet werden, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie. Einige Anwendungsbeispiele sind:
- Schenkung zu Lebzeiten mit Vorbehaltsnießbrauch: Die Eltern übertragen das Eigentum am Haus an ihr Kind, behalten sich aber das Recht vor, weiterhin in der Immobilie zu wohnen oder die Mieteinnahmen zu erhalten.
- Testamentarische Anordnung: Ein Erblasser verfügt in seinem Testament, dass ein bestimmter Erbe das Eigentum an einer Immobilie erhält, während ein anderer Erbe das Nießbrauchsrecht bekommt.
Unser Ziel ist es, die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Kontaktieren Sie uns, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Haus Schenkung
Eine Möglichkeit, Immobilien in der Familie zu übertragen und mögliche Erbschaftssteuern zu vermeiden, ist die Schenkung. In diesem Abschnitt werden wir die Prozess und Voraussetzungen, steuerliche Aspekte und die Schenkung an Familienmitglieder betrachten.
Prozess und Voraussetzungen
Eine Haus Schenkung ist eine unentgeltliche Übertragung des Eigentums. Der Schenkungsprozess besteht aus folgenden Schritten:
- Prüfung der Voraussetzungen: Bevor man eine Haus Schenkung in Betracht zieht, sollten die finanzielle Situation und persönliche Umstände überprüft werden. Familie und Vermögen sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
- Notarielle Beurkundung: Die Schenkung einer Immobilie muss notariell beurkundet werden.
- Eintragung im Grundbuch: Die Schenkung wird erst mit der Eintragung im Grundbuch wirksam.
Steuerliche Aspekte — Freibeträge
Die Schenkungsteuer wird auf den Verkehrswert der Immobilie berechnet. Es gibt jedoch gesetzliche Freibeträge, die genutzt werden können, um die Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren:
- Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro
- Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag 200.000 Euro
- Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro
Diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden.
Haus Schenkung an Familie
Die Schenkung einer Immobilie an Familienmitglieder ist eine häufige Praxis und bietet einige Vorteile, wie die Vermeidung von Erbschaftssteuern oder die frühzeitige Regelung der Nachfolge in Familienunternehmen. Bei der Schenkung an Familienmitglieder ist es wichtig, die oben genannten Freibeträge und die persönlichen Umstände der beteiligten Personen zu berücksichtigen.
Wir bei DHK Law sind in Erbrechtsangelegenheiten rund um das Thema Immobilien spezialisiert und helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Haus Schenkung sowie bei der notariellen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
Schenkung an Kinder
Eine Möglichkeit, den Fortbestand des Familienbesitzes zu sichern und dabei auch steuerliche Vorteile zu nutzen, ist die Schenkung von Immobilien an die Kinder. Bei DHK Law haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung von Familien zur Schenkung von Immobilien und unterstützen Sie dabei, die richtige Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation zu finden.
Eine Schenkung zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, ermöglicht es, den Verbleib der Immobilie bereits vor dem Tod zu regeln und nicht der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen.
Steuerliche Belastungen minimieren
Durch rechtzeitige Schenkungen können Eltern die steuerlichen Belastungen ihrer Kinder minimieren. Für eine Schenkung an die Kinder sind Freibeträge von bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei. Demnach hat ein Kind, das von beiden Elternteilen eine Immobilie geschenkt bekommt, einen steuerlichen Freibetrag von insgesamt 800.000 Euro.
Rolle von Vorbehalten
Bei einer Schenkung von Immobilien an Kinder ist es möglich, bestimmte Vorbehalte zu vereinbaren, um beispielsweise den Lebensunterhalt der schenkenden Eltern zu sichern. So kann ein sogenanntes Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht festgelegt werden, durch das die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen oder die Einnahmen daraus beziehen können.
Wie kann DHK Law helfen?
Bei DHK Law sind wir auf Fragen rund um das Erbrecht spezialisiert und können Ihnen bei Fragen zum Vererben von Immobilien hilfreiche Antworten bieten. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um alle anstehenden Fragen und Herausforderungen zu bewältigen.
Einer der Schlüsselaspekte beim Vererben von Immobilien ist die rechtzeitige Planung. Wir können Ihnen dabei helfen, die richtige Vorgehensweise zu wählen, um Ihre Immobilie nach Ihrem Tod zu vererben. Dies kann beispielsweise durch die Nutzung der gesetzlichen Erbfolge, die Verfassung eines Testaments oder die Erstellung eines Erbvertrags geschehen.
Bei der Bewertung von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft spielt die steuerliche Bewertung eine wichtige Rolle. Seit dem 01.01.2023 ist die steuerrechtliche Bewertung für Immobilien geändert worden mit der Folge erhöhter Immobilienwerte. Unsere Anwälte und Steuerberater sind mit den aktuellen Steuergesetzen vertraut und können Sie dabei unterstützen, steuerliche Belastungen zu minimieren.
Unsere Dienstleistungen umfassen außerdem die Beratung bei rechtlichen Fragestellungen, die eventuell mit einer Erbschaft einhergehen. Dazu zählen beispielsweise die Klärung des Umgangs mit Erbengemeinschaften und die Lösung von Konflikten zwischen Erben.
Bei DHK Law bieten wir Ihnen einen umfassenden Service, der durch unsere Spezialisierung im Erbrecht und insbesondere im Vererben von Immobilien sowie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich gewährleistet ist. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und fundierte Beratung in allen Fragen rund um das Vererben von Immobilien zu bieten.