Steu­er­be­ra­ter Erb­schafts­steu­er

Fin­den Sie fach­kun­di­ge Bera­tung zur Erb­schafts­steu­er bei unse­ren erfah­re­nen Steu­er­be­ra­tern von DHK Law.

  • Spe­zia­li­siert auf Erbrecht
  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

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    DHK Law ist auf Erb­schafts­steu­er spe­zia­li­siert und unter­stützt Sie bei allen Fra­gen rund um das The­ma.
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    Frei­be­trä­ge und Steu­er­klas­sen spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der Berech­nung der Erb­schafts­steu­er.
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    Stra­te­gien zur Mini­mie­rung der Erb­schafts­steu­er hel­fen, die finan­zi­el­le Belas­tung für zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu redu­zie­ren.

Die Erb­schafts­steu­er ist ein kom­ple­xes The­ma, das bei der Ver­er­bung oder Schen­kung von Ver­mö­gen eine wich­ti­ge Rol­le spielt. In vie­len Fäl­len ist es von Vor­teil, sich fach­kun­di­ge Unter­stüt­zung durch einen Steu­er­be­ra­ter, der auf Erb­schafts­steu­er spe­zia­li­siert ist, zu suchen. Wir bei DHK Law kön­nen Ihnen bei allen Fra­gen rund um das Erb­schafts­recht und die Erb­schafts­steu­er hel­fen.

Es gibt ver­schie­de­ne Frei­be­trä­ge und Steu­er­klas­sen im Erb­schafts­steu­er­recht. Die Höhe des Frei­be­trags hängt vom Ver­wandt­schafts­grad und der Steu­er­klas­se ab, in die sie fal­len. Stra­te­gien zur Mini­mie­rung der Erb­schafts­steu­er oder Schen­kung­steu­er sind beson­ders wich­tig, um die finan­zi­el­le Belas­tung für die kom­men­den Gene­ra­tio­nen so gering wie mög­lich zu hal­ten. Dazu gehört auch die Bera­tung bei der Vor­be­rei­tung eines Tes­ta­ments oder Ver­mächt­nis­ses. Bei DHK Law ver­bin­den wir unser Fach­wis­sen im Erb­schafts­steu­er­recht mit unse­rer Erfah­rung im Erbrecht, um Ihnen kom­pe­ten­te, rechts­si­che­re und indi­vi­du­el­le Bera­tung zu bie­ten.

Grund­la­gen

Die Erb­schaft­steu­er ist eine Steu­er, die auf die Berei­che­rung der ein­zel­nen Erben durch den unent­gelt­li­chen Ver­mö­gens­über­gang abstellt. Sie ist im Erb­schaft­steu­er- und Schen­kung­steu­er­ge­setz (ErbStG) gere­gelt und bil­det die Grund­la­ge für die Ent­schei­dung des Finanz­amts, ob der Erbe auf den Nach­lass Steu­ern bezah­len muss. Bei DHK Law sind wir auf Erb­schafts­steu­er spe­zia­li­siert und hel­fen Ihnen ger­ne bei allen Fra­gen rund um das Erbrecht.

Es gibt Mög­lich­kei­ten, die Erb­schafts­steu­er zu umge­hen oder zu spa­ren, bei­spiels­wei­se durch recht­zei­ti­ge Schen­kun­gen, die inner­halb der gesetz­li­chen Frei­be­trä­ge lie­gen, oder durch die Nut­zung von Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen für Geschwis­ter.

Aktu­el­le Frei­be­trä­ge und Steu­er­sät­ze

Die Höhe der Erb­schafts­steu­er rich­tet sich nach dem Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis zwi­schen Erb­las­ser und Erben sowie dem Wert des Erbes. Je näher das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis und je gerin­ger der Wert des Erbes, des­to nied­ri­ger ist die Steu­er. Aktu­ell gel­ten fol­gen­de Frei­be­trä­ge:

  • Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner: 500.000 Euro
  • Kin­der und Stief­kin­der: 400.000 Euro

  • Enkel: 200.000 Euro

  • Uren­kel: 100.000 Euro

  • Eltern und Groß­el­tern: 100.000 Euro

  • Geschwis­ter, Nich­ten und Nef­fen sowie alle sons­ti­gen Erben: 20.000 Euro

Die Steu­er­sät­ze vari­ie­ren je nach ver­wandt­schaft­li­chen Grad und betra­gen zwi­schen 7 % und 50 %. Um die Erb­schafts­steu­er für Geschwis­ter zu umge­hen oder zu spa­ren, kann eine recht­zei­ti­ge Schen­kung inner­halb der Frei­be­trä­ge statt­fin­den. Auch hier unter­stüt­zen wir Sie kom­pe­tent und umfas­send bei der Pla­nung und Umset­zung geeig­ne­ter Maß­nah­men.

Erb­schafts­steu­er für Geschwis­ter

Bei Erb­schaf­ten unter Geschwis­tern kann die Erb­schafts­steu­er eine rele­van­te Rol­le spie­len. Der Frei­be­trag für Geschwis­ter beträgt nur 20.000 Euro, was im Ver­gleich zu ande­ren Ver­wandt­schafts­gra­den recht gering aus­fällt.

Eine Mög­lich­keit, die Erb­schafts­steu­er für Geschwis­ter zu umge­hen, besteht dar­in, das Erbe an ande­re Ver­wand­te wei­ter­zu­ge­ben, für die höhe­re Frei­be­trä­ge gel­ten. Hier spie­len Erb­ver­trä­ge oder tes­ta­men­ta­ri­sche Ver­fü­gun­gen eine bedeu­ten­de Rol­le. Die steu­er­li­che Situa­ti­on ist dabei von ver­schie­de­nen Fak­to­ren abhän­gig und soll­te sorg­fäl­tig geprüft wer­den.

Geschwis­ter ste­hen im Erbrecht in der Steu­er­klas­se II, wel­che für sie weni­ger güns­ti­ge Kon­di­tio­nen auf­weist, als zum Bei­spiel für Ehe­part­ner oder direk­te Nach­kom­men. Dies kann dazu füh­ren, dass Geschwis­ter im Erb­fall mit höhe­ren Steu­er­las­ten kon­fron­tiert wer­den. Eine früh­zei­ti­ge Bera­tung und Pla­nung ist daher wich­tig, um mög­li­che Nach­tei­le zu mini­mie­ren.

Eines der Haupt­zie­le bei der Steu­er­be­ra­tung zur Erb­schafts­steu­er ist es, die Steu­er­last für Geschwis­ter zu redu­zie­ren. Unse­re Exper­ten kön­nen Ihnen dabei hel­fen, die bes­te Lösung für Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on zu fin­den, um die Erb­schafts­steu­er so gering wie mög­lich zu hal­ten. Dabei ste­hen wir Ihnen in allen steu­er­recht­li­chen Belan­gen kom­pe­tent zur Sei­te und über­neh­men die erfor­der­li­chen Schrit­te.

Per­so­nen, die mit einer Erb­schafts­steu­er­be­las­tung kon­fron­tiert sind und einen Steu­er­be­ra­ter suchen, kön­nen sich auf unse­re Exper­ti­se in die­sem Bereich ver­las­sen. Wir bie­ten Ihnen pro­fes­sio­nel­le Steu­er­be­ra­tung, die auf Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Umstän­den beruht.

Ihr Ansprech­part­ner

Dr. Jörg Wer­nery

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Erbrecht
Ver­mö­gens­nach­fol­ge und Stif­tun­gen
Ver­trags­ge­stal­tung

Stra­te­gien zur Mini­mie­rung der Erb­schafts­steu­er

Als Exper­ten auf dem Gebiet der Erb­schafts­steu­er bie­tet DHK Law Ihnen Unter­stüt­zung bei der Mini­mie­rung Ihrer Erb­schafts­steu­er­be­las­tung. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen eini­ge gän­gi­ge Stra­te­gien und gehen dabei auf zwei Schlüs­sel­be­rei­che ein: lega­le Metho­den und Stra­te­gien sowie die Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Ver­mächt­nis­sen.

Lega­le Metho­den und Stra­te­gien

Es gibt ver­schie­de­ne lega­le Wege, um die Erb­schafts­steu­er zu redu­zie­ren und somit Erb­schafts­steu­er zu spa­ren:

Nut­zung von Frei­be­trä­gen

Frei­be­trä­ge sind gesetz­lich fest­ge­legt und kön­nen je nach Ver­wandt­schafts­grad zwi­schen Erb­las­ser und Erben vari­ie­ren.

Schen­kung zu Leb­zei­ten

Durch geziel­te Schen­kun­gen wäh­rend des Lebens kön­nen Tei­le des Ver­mö­gens früh­zei­tig über­tra­gen und somit die Erb­schafts­steu­er­be­las­tung redu­ziert wer­den.

Recht­zei­ti­ge Pla­nung

Bei einer früh­zei­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Erb­schafts­steu­er kann eine opti­ma­le Ver­mö­gens­über­tra­gung stra­te­gisch geplant wer­den.

Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Ver­mächt­nis­sen

Eine durch­dach­te und rechts­gül­ti­ge Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Ver­mächt­nis­sen kann eben­falls zur Mini­mie­rung der Erb­schafts­steu­er bei­tra­gen. Wir sind dar­auf spe­zia­li­siert, Ihnen bei der Erstel­lung und Anpas­sung sol­cher Doku­men­te zu hel­fen. Hier sind eini­ge Aspek­te, auf die wir dabei ach­ten:

  • Ber­li­ner Tes­ta­ment: Bei die­ser Form des gemein­schaft­li­chen Tes­ta­ments kön­nen Ehe­part­ner durch ein soge­nann­tes Super­ver­mächt­nis die Steu­er­last für ihre Erben min­dern.

  • Tes­ta­ment­voll­stre­ckung: Eine pro­fes­sio­nell gestal­te­te Tes­ta­ments­voll­stre­ckung kann dazu bei­tra­gen, das Ver­mö­gen opti­mal auf die Erben zu über­tra­gen und somit die Erb­schafts­steu­er zu mini­mie­ren.

  • Aus­wahl von Ver­mächt­nis­neh­mer: Die Aus­wahl der rich­ti­gen Ver­mächt­nis­neh­mer, z.B. gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, kann unter Umstän­den Steu­er­vor­tei­le bie­ten.

Indem Sie die in die­sem Abschnitt dar­ge­stell­ten Stra­te­gien ver­fol­gen und mit uns zusam­men­ar­bei­ten, kön­nen Sie die Erb­schafts­steu­er­be­las­tung mini­mie­ren und Ihr Ver­mö­gen opti­mal über­tra­gen.

Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen

Im Jahr 2023 ste­hen bedeu­ten­de Ände­run­gen im Erb­schaft­steu­er­ge­setz an, die sich auf ver­schie­de­ne Berei­che des Erb­schafts­steu­er­rechts aus­wir­ken. Einer der zen­tra­len Punk­te ist die Neu­re­ge­lung der steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen für Betriebs­ver­mö­gen und Immo­bi­li­en. Zudem wird das Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht ab 01.01.2024 durch das Inkraft­tre­ten des MoPeG der größ­ten Reform seit 1900 unter­zo­gen.

Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei Fra­gen und Anlie­gen dies­be­züg­lich.

Erhö­hung der Frei­be­trä­ge

Eine bedeu­ten­de Ent­wick­lung beim Erb­schafts­steu­er­ge­setz 2023 ist die Erhö­hung der Frei­be­trä­ge. Die Anhe­bung der Frei­be­trä­ge kann zu einer Ver­rin­ge­rung der Steu­er­be­las­tung füh­ren und somit Mög­lich­kei­ten bie­ten, die Erb­schafts­steu­er 2023 zu umge­hen.

Eini­ge der rele­van­ten Anpas­sun­gen sind:

  • Erhö­hung der Frei­be­trä­ge für Ehe­gat­ten und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner: Der Frei­be­trag wur­de erhöht, wodurch der steu­er­freie Betrag bei der Erb­schafts­steu­er ansteigt.
  • Erhö­hung der Frei­be­trä­ge für Kin­der: Kin­der pro­fi­tie­ren eben­falls von einer Erhö­hung der Frei­be­trä­ge, wodurch sie bei der Erb­schafts­steu­er weni­ger belas­tet wer­den.

Wir sind bestrebt, Ihnen kom­pe­ten­te und umfas­sen­de Steu­er­be­ra­tung zu bie­ten, damit Sie eine opti­ma­le Lösung für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se fin­den.

Bera­tung von DHK Law — Der Part­ner an Ihrer Sei­te

Unser Team aus Rechts­an­wäl­ten und Steu­er­be­ra­tern ist spe­zia­li­siert auf erb­schaft­steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen und berät Sie kom­pe­tent und ziel­ori­en­tiert.

Wir bie­ten Ihnen eine umfas­sen­de Steu­er­be­ra­tung in den Berei­chen Erb­schafts­steu­er und Erb­schafts­steu­er­ge­stal­tung. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Ana­ly­se Ihrer indi­vi­du­el­len erb­schaft­steu­er­li­chen Situa­ti­on

  • Erar­bei­tung von maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen und Stra­te­gien zur Opti­mie­rung der Erb­schafts­steu­er­be­las­tung

  • Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Erb­schaft­steu­er­erklä­rung

  • Ver­tre­tung gegen­über den Finanz­be­hör­den und im Fal­le von steu­er­li­chen Rechts­strei­tig­kei­ten

Durch die Zusam­men­ar­beit mit uns pro­fi­tie­ren Sie von fol­gen­den Vor­tei­len:

  • Fach­li­che Exper­ti­se: Unse­re Spe­zia­li­sie­rung auf Erb­schafts­steu­er und lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in die­sem Bereich ermög­li­chen es uns, Sie umfas­send und kom­pe­tent zu bera­ten.

  • Indi­vi­du­el­le Lösun­gen: Wir ent­wi­ckeln für Sie maß­ge­schnei­der­te Stra­te­gien, die auf Ihre per­sön­li­che erb­schaft­steu­er­li­che Situa­ti­on abge­stimmt sind und Ihnen dabei hel­fen, Erb­schafts­steu­er zu spa­ren.

  • Pro­ak­ti­ve Bera­tung: Wir infor­mie­ren Sie auf Wunsch regel­mä­ßig über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Erb­schafts­steu­er­recht und ihre mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Ihren Ver­mö­gens­nach­lass.

  • Umfas­sen­der Ser­vice: Neben der fach­li­chen Bera­tung unter­stüt­zen wir Sie auch in allen orga­ni­sa­to­ri­schen Ange­le­gen­hei­ten rund um das Erb­schafts­steu­er­ver­fah­ren, wie bei­spiels­wei­se der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Finanz­be­hör­den.

Ins­ge­samt bie­ten wir Ihnen somit eine umfas­sen­de und indi­vi­du­el­le Bera­tung, die es Ihnen ermög­licht, Ihre erb­schaft­steu­er­li­che Situa­ti­on best­mög­lich zu gestal­ten und Erb­schafts­steu­er zu spa­ren. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und las­sen Sie sich von uns unter­stüt­zen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Die Berech­nung der Erb­schafts­steu­er rich­tet sich nach dem Wert des geerb­ten Ver­mö­gens und dem Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis des Erben zum Erb­las­ser. Dabei gel­ten unter­schied­li­che Frei­be­trä­ge und Steu­er­klas­sen. Die Erb­schafts­steu­er kann kom­plex sein, daher emp­feh­len wir bei DHK Law, sich von einem auf Erb­schafts­steu­er spe­zia­li­sier­ten Steu­er­be­ra­ter bera­ten zu las­sen. Wir ste­hen Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung.

Es ist grund­sätz­lich mög­lich, die Erb­schafts­steu­er­erklä­rung selbst zu erstel­len, jedoch kann dies auf­grund der Kom­ple­xi­tät des Steu­er­rechts und der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on schwie­rig sein. Um Feh­ler zu ver­mei­den, emp­feh­len wir Ihnen, sich von einem spe­zia­li­sier­ten Steu­er­be­ra­ter, wie bei DHK Law, unter­stüt­zen zu las­sen.

Nach Erhalt des Ver­mö­gens haben Erben in der Regel 3 Mona­te Zeit, um die Erb­schaft­steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt ein­zu­rei­chen. Soll­ten Sie die­se Frist ver­pas­sen, kön­nen Säum­nis­zu­schlä­ge und Zin­sen anfal­len. Um dies zu ver­mei­den, kön­nen Sie sich bei DHK Law von einem auf Erb­schafts­steu­er spe­zia­li­sier­ten Steu­er­be­ra­ter unter­stüt­zen las­sen.

Ja, es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, die Erb­schafts­steu­er zu redu­zie­ren. Dazu gehö­ren die Nut­zung von Frei­be­trä­gen, Schen­kun­gen, oder die Anwen­dung spe­zi­el­ler Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen wie z.B. die Ver­scho­nung von Betriebs­ver­mö­gen. Um Ihre indi­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten zur Redu­zie­rung der Erb­schafts­steu­er opti­mal aus­zu­schöp­fen, emp­feh­len wir die Steu­er­be­ra­tung durch einen erfah­re­nen Steu­er­be­ra­ter von DHK Law.

Nach­dem das Finanz­amt den Erb­schafts­steu­er­be­scheid erlas­sen hat, müs­sen die Erben inner­halb eines Monats die Erb­schafts­steu­er zah­len. In bestimm­ten Fäl­len kann eine Stun­dung der Zah­lung bean­tragt wer­den, z.B. wenn die sofor­ti­ge Zah­lung eine beson­de­re Här­te dar­stel­len wür­de. Bei Fra­gen zu Fris­ten und Stun­dungs­mög­lich­kei­ten kön­nen Sie sich ger­ne an einen Steu­er­be­ra­ter von DHK Law wen­den.

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