Kundeninsolvenz: Richtig reagieren bei Insolvenzverdacht

Sie können nicht vermeiden, dass Ihre Kunden in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten. Stattdessen können Sie sich aber auf Situationen vorbereiten, welche einen Schaden für Ihr Unternehmen bedeuten können. Rechtsanwalt Carsten Lange steht Ihnen als Fachanwalt für Insolvenzrecht als kompetente Anlaufstelle zur Verfügung, um schnell, pragmatisch und verlässlich Auskunft über Risiken und Handlungsoptionen im Insolvenzfall geben zu können. Mit unserer telefonischen Erstberatung unterstützen wir so Unternehmen mit oder ohne eigener Rechtsabteilung.

Die Flatrate für telefonische Erstberatung

Ihr Ansprechpartner

Carsten Lange

Fachgebiete:
Sanierungsrecht und Insolvenzrecht
Mediation / Wirtschaftsmediation
Cooperative Praxis
Gründerberatung

Unsere Kundeninsolvenz-Flatrate

  • Wir stehen als insolvenzrechtliche Spezialisten an Ihrer Seite – auch in Verbindung mit Ihrer eigenen Rechtsabteilung.
  • Sie können regelmäßig insolvenzrechtliche Fragen stellen.
  • Die Kosten der telefonischen Flatrate fallen geringer aus als ein anwaltliches Zeithonorar.

Insolvenzrechtliche Fragestellungen klären

Sobald Sie Informationen darüber erhalten, dass ein Kunde einen Insolvenzantrag stellt, entstehen wichtige Fragestellungen, die geklärt werden müssen.

  • Was passiert mit der von mir gelieferten Ware?
  • Was kann ich tun, um meine Forderungen zu sichern?
  • Welche Rechte bestehen und was kann hiervon kurzfristig umgesetzt werden?
  • Wie gehe ich mit unregelmäßigen Zahlungen am besten um?
  • Wie soll ich mich im Hinblick auf ein späteres Anfechtungsrisiko verhalten?
  • Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz des Kunden auf mein Unternehmen?

Ein Anruf schafft erste Klarheit

Unser Rechtsanwalt für Insolvenz und Sanierung Carsten Lange gibt Ihnen eine juristische Einschätzung Ihrer Situation bereits in der telefonischen Erstberatung und klärt wichtige Fragestellungen mit Ihnen.
Kundeninsolvenz - Finanzielle Schwierigkeiten

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Ihr Kontakt bei Kundeninsolvenz

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Anwaltliche Unterstützung muss nicht teuer sein

Im Vergleich zu einem anwaltlichem Zeithonorar fällt unsere Telefon-Flatrate geringer aus. Für Sie bedeutet unser telefonisches Flatrate-Modell, dass Sie für die Erstberatung einen monatlichen Festbetrag zahlen, welcher auf der Anzahl der zu erwartenden Anfragen basiert. Mit unserem Rechtsanwalt für Insolvenz und Sanierung vereinbaren Sie, in welchem Rahmen und Höhe Sie den Service nutzen möchten.

Kurz zusammengefasst, bedeutet das für Sie

  • Telefonische Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sanierung und Insolvenz.
  • Sofortige anwaltliche Einschätzung.
  • Konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
  • Festpreis und Volumen individuell verhandelbar sowie Laufzeit und Kündigungsfrist anpassbar.

Direkt in Kontakt treten

Sie mögen es gerne persönlich und direkt? Umso besser. Hier können Sie sofort Verbindung mit uns aufnehmen. Das ganze Team freut sich darauf.