Florian Wrona

Florian Wrona

Über Florian Wrona

Florian Wrona ist zugelassener Rechtsanwalt seit 2024. Zum Anwaltsprofil
21 11, 2025

Gewerb­li­ches Zwi­schen­miet­ver­hält­nis: Risi­ken und Absi­che­rung im Fall der Insol­venz des Haupt­mie­ters

Von , |2025-11-21T14:49:00+01:0021. November 2025|Standpunkte|

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

7 11, 2025

Kün­di­gung eines Kon­to­kor­rent­ver­trags – Das soll­ten Unter­neh­men wis­sen

Von , |2025-11-19T13:28:23+01:007. November 2025|Standpunkte|

Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank ist ein Eckpfeiler erfolgreicher Unternehmensführung. Gerade der Kontokorrentkredit – also der flexible Rahmenkredit mit variabler Ausschöpfung und Verzin¬sung – spielt für Liquidität und Handlungsfähigkeit vieler mittelständischer Betriebe eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Bank diesen Kontokorrentvertrag kündigen kann – und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten sollte.

30 10, 2025

Siche­rung von Ver­bind­lich­kei­ten der GmbH durch den Gesell­schaf­ter

Von , |2025-10-30T09:07:45+01:0030. Oktober 2025|Standpunkte|

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

8 07, 2025

BGH-Urteil ermög­licht Kla­gen bei Daten­schutz­ver­stö­ßen durch Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­de und Mit­be­wer­ber

Von |2025-07-08T14:12:56+02:008. Juli 2025|Standpunkte|

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

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