Christoph Schmitz-Schunken

Christoph Schmitz-Schunken

Über Christoph Schmitz-Schunken

Christoph Schmitz-Schunken ist zugelassener Rechtsanwalt seit 2005, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, zert. Berater Steuerstrafrecht (DAA) und Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln. Zum Anwaltsprofil
24 09, 2022

Außenhaftung – Geschäftsführerhaftung in Kapitalgesellschaften

Von |2022-11-14T15:04:20+01:0024. September 2022|Standpunkte|

In der Außenhaftung besteht eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gegenüber Dritten, die den Geschäftsführer in Fällen der Außenhaftung unmittelbar auf Schadenersatz verklagen können.

13 06, 2022

GbR-Gesellschaftsregister: Was Kommt? Was ist zu tun?

Von |2023-01-03T11:30:20+01:0013. Juni 2022|Standpunkte|

Das GbR-Gesellschaftsregister ist derzeit häufig Thema im gesellschaftsrechtlichen Kontext: Denn ab dem 01.01.2024 soll das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend verändern.

21 02, 2022

Sprechen Sie nicht mit einem Notar – es sei denn, er ist der Ihre!

Von |2022-04-28T10:36:35+02:0021. Februar 2022|Standpunkte|

Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des OLG Celle ist es zulässig, einen dem Notar telefonisch mitgeteilten Änderungswunsch einer Urkunde als kostenpflichtigen Auftrag zur Erstellung einer geänderten Urkunde zu verstehen. Daraus folgt wiederum die Möglichkeit, diesen Auftrag auch abzurechnen.

25 03, 2020

Corona-Virus: Hilfe auch aus der Legal-Tech Szene in Aachen

Von |2022-10-06T13:45:41+02:0025. März 2020|COVID-19, Standpunkte|

Am vergangenen Wochenende verbanden sich über das Internet und unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung mehr als 43.000 Menschen (Entwickler, Unternehmensführer, IT-Spezialisten, Freigeister, Forscher, Programmierer, Berater, u.v.m) zu einem Hackathon unter dem Hashtag #WirVsVirus. Sie einte das Ziel, binnen 48 Stunden Ideen und Lösungen zusammenzutragen, die uns allen in diesen Zeiten helfen können, mit den auf uns zukommenden Herausforderungen bestmöglich umgehen zu können. In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Netzangebote hinweisen, die in Kürze wohl zu einem Angebot zusammengeführt werden.

19 03, 2020

Corona-Virus: Aufatmen für Geschäftsführer und Vorstände – Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt!

Von |2020-03-19T18:16:05+01:0019. März 2020|COVID-19, Standpunkte|

Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums soll die Aussetzung der Antragspflicht vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können. Die Regierung möchte verhindern, dass bisher gesunde Unternehmen und Arbeitsverhältnisse durch die Covid-19 Epedemie in Gefahr geraten.

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