Anwalt Sozi­al­recht im Unter­neh­men

Die Berüh­rungs­punk­te eines Unter­neh­mens zum Sozi­al­recht sind zahl­reich. Dies beginnt bereits bei den übli­chen Betriebs­prü­fun­gen und den dor­ti­gen Fest­stel­lun­gen, die stets unmit­tel­ba­re Aus­wir­kun­gen auf sozi­al­recht­li­che Sach­ver­hal­te haben.

Ansprech­part­ner

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Sta­tus­fest­le­gung

Ein wich­ti­ges The­ma ist auch die Sta­tus­fest­stel­lung lei­ten­der Mit­ar­bei­ter oder Geschäfts­füh­rer Ihrer GmbH. Eine feh­ler­haf­te Bewer­tung des sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus kann fata­le Fol­gen haben. Selbst aus jah­re­lan­ger Zah­lung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen bei­spiels­wei­se zur Ren­ten­ver­si­che­rung kann nicht der Rück­schluss gezo­gen wer­den, dass ein geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter einer GmbH spä­ter im Alter tat­säch­lich auch eine Ren­te aus der Ren­ten­ver­si­che­rung erhält.

Bei­trags­recht

Auch in Fra­gen des Bei­trags­rechts zu den ver­schie­de­nen Zwei­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung bestehen Berüh­rungs­punk­te zu Ihrem Unter­neh­men. Die­se erge­ben sich bereits aus dem Umstand, dass für Bei­trags­rück­stän­de zunächst allein der Arbeit­ge­ber gegen­über dem Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­rung haf­tet.

Schließ­lich sind über die ver­schie­de­nen Bücher des Sozi­al­ge­setz­bu­ches ver­schie­de­ne sozi­al­recht­li­che För­de­rungs­mög­lich­kei­ten für Ihr Unter­neh­men ver­teilt, vom Kurz­ar­bei­ter­geld über die Ein­glie­de­rungs­hil­fe bis hin zur För­de­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen z.B. durch finan­zi­el­le Zuschüs­se zu den Gehalts­zah­lun­gen.

Spre­chen Sie uns an. Ger­ne suchen wir Sie in Ihrem Unter­neh­men auf.

Ansprech­part­ner für Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Alters­ren­te und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te

Neben die­sen The­men beglei­ten wir Sie kom­pe­tent durch die ver­schie­de­nen Lebens­la­gen mit ihren Berüh­rungs­punk­ten zum Sozi­al­recht.

Ver­wei­gert Ihre Kran­ken­ver­si­che­rung die Über­nah­me von medi­zi­ni­schen Behand­lun­gen, klä­ren wir dies für Sie. Wir sind zudem Ihr Ansprech­part­ner für alle Fra­gen der Alters­ren­te und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, für Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­run­gen sowie Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen.

Im Fal­le eines schwe­ren Unfalls oder einer gra­vie­ren­den Erkran­kung bie­ten wir Ihnen die Mög­lich­keit des »inte­grier­ten Scha­dens­ma­nage­ments«. Wenn Sie oder einer Ihrer Ange­hö­ri­gen bei­spiels­wei­se durch einen Unfall schwer ver­letzt wird und dadurch eine lebens­läng­li­che Betreu­ung erfor­der­lich ist, wer­den wir dafür kämp­fen, die medi­zi­ni­schen und sozia­len Aus­wir­kun­gen des Unfalls für den Betrof­fe­nen und die Ange­hö­ri­gen so erträg­lich wie mög­lich zu gestal­ten.

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