
Anwalt Arbeitsrecht
Prüfung, Konzipierung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistungen bei der Prüfung, Konzipierung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen an. Dabei beachten wir auch besondere sozial- und steuerrechtliche Fragestellungen. Bei der Gestaltung der Arbeitsvergütung, etwa durch Zielvereinbarungen oder sonstige individuelle Vergütungskonzepte, stehen Ihnen unsere im Arbeitsrecht tätigen Kollegen mit ihrer langjährigen Erfahrung ebenfalls zur Verfügung.


Unterstützung bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen
Auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich. Sei es, dass eine Abmahnung ausgesprochen wurde, eine Kündigung beabsichtigt ist oder bereits ausgesprochen wurde oder dass ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung auszuhandeln ist. Auch in Streitigkeiten um die Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses oder um sonstige arbeitsvertragliche Ansprüche bieten wir Ihnen unsere Hilfe an.
Intensive Beratung für große betriebliche Veränderungen
Im Falle größerer betrieblicher Veränderungen, wie Massenentlassungen, Betriebsveräußerungen, Betriebsschließungen oder ‑stilllegungen besteht häufig intensiver Beratungsbedarf im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahme. Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber eine vollständige arbeitsrechtliche Begleitung solcher Betriebsänderungen. Dies fängt bei der Planung über erforderliche Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Interessenausgleich und Sozialplan) an und geht bis hin zur Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Vollzug der Betriebsänderung. Arbeitnehmer, die von derartigen Betriebsänderungen betroffen sind, beraten wir über die Folgen für ihr Arbeitsverhältnis und unterstützen sie in Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Schließlich bieten Ihnen unsere im Arbeitsrecht tätigen Kollegen kompetente Beratung und Unterstützung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts an, insbesondere bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen.