Anwalt Arbeits­recht

Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des Indi­vi­du­al- und Kol­lek­tiv­ar­beits­rechts sowohl auf Arbeit­ge­ber- als auch auf Arbeit­neh­mer­sei­te.

Ansprech­part­ner

Dr. Dirk Brust

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Ver­kehrs­recht

Dr. Jörg Wer­nery

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Erbrecht
Ver­mö­gens­nach­fol­ge und Stif­tun­gen
Ver­trags­ge­stal­tung

Katha­ri­na Mül­ler

Fach­ge­bie­te:
Arbeits­recht
Ver­kehrs­recht
Ver­trags­ge­stal­tung

Prü­fung, Kon­zi­pie­rung und Über­ar­bei­tung von Arbeits­ver­trä­gen

Wir bie­ten Ihnen unse­re Bera­tungs­leis­tun­gen bei der Prü­fung, Kon­zi­pie­rung und Über­ar­bei­tung von Arbeits­ver­trä­gen an. Dabei beach­ten wir auch beson­de­re sozi­al- und steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen. Bei der Gestal­tung der Arbeits­ver­gü­tung, etwa durch Ziel­ver­ein­ba­run­gen oder sons­ti­ge indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­kon­zep­te, ste­hen Ihnen unse­re im Arbeits­recht täti­gen Kol­le­gen mit ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung eben­falls zur Ver­fü­gung.

Unter­stüt­zung bei Abmah­nun­gen, Kün­di­gun­gen, Auf­he­bungs­ver­trä­gen und Arbeits­zeug­nis­sen

Auch bei allen Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen ste­hen wir Ihnen ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te. Wir unter­stüt­zen Sie gericht­lich und außer­ge­richt­lich. Sei es, dass eine Abmah­nung aus­ge­spro­chen wur­de, eine Kün­di­gung beab­sich­tigt ist oder bereits aus­ge­spro­chen wur­de oder dass ein Auf­he­bungs­ver­trag mit Abfin­dungs­re­ge­lung aus­zu­han­deln ist. Auch in Strei­tig­kei­ten um die Ertei­lung eines ord­nungs­ge­mä­ßen Zeug­nis­ses oder um sons­ti­ge arbeits­ver­trag­li­che Ansprü­che bie­ten wir Ihnen unse­re Hil­fe an.

Inten­si­ve Bera­tung für gro­ße betrieb­li­che Ver­än­de­run­gen

Im Fal­le grö­ße­rer betrieb­li­cher Ver­än­de­run­gen, wie Mas­sen­ent­las­sun­gen, Betriebs­ver­äu­ße­run­gen, Betriebs­schlie­ßun­gen oder ‑still­le­gun­gen besteht häu­fig inten­si­ver Bera­tungs­be­darf im Hin­blick auf die Vor­be­rei­tung und Umset­zung der jewei­li­gen Maß­nah­me. Wir bie­ten Ihnen als Arbeit­ge­ber eine voll­stän­di­ge arbeits­recht­li­che Beglei­tung sol­cher Betriebs­än­de­run­gen. Dies fängt bei der Pla­nung über erfor­der­li­che Ver­hand­lun­gen mit dem Betriebs­rat (Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan) an und geht bis hin zur Ver­tre­tung in arbeits­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren nach Voll­zug der Betriebs­än­de­rung. Arbeit­neh­mer, die von der­ar­ti­gen Betriebs­än­de­run­gen betrof­fen sind, bera­ten wir über die Fol­gen für ihr Arbeits­ver­hält­nis und unter­stüt­zen sie in Ver­hand­lun­gen und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Arbeit­ge­ber.

Schließ­lich bie­ten Ihnen unse­re im Arbeits­recht täti­gen Kol­le­gen kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung im Bereich des Betriebs­ver­fas­sungs­rechts an, ins­be­son­de­re bei der Ver­hand­lung und Erstel­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen.

Direkt in Kon­takt tre­ten

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