Arbeits­ver­trag

Wich­ti­ge Aspek­te und recht­li­che Grund­la­gen

  • Spe­zia­li­siert auf Arbeits­recht

  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Ein Arbeits­ver­trag ist essen­ti­ell für das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber
  • Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber soll­ten ver­schie­de­ne Aspek­te bei der Aus­ge­stal­tung eines Arbeits­ver­trags beach­ten
  • Juris­ti­sche Unter­stüt­zung, wie die von unse­rer Kanz­lei dhk law, kann bei allen Fra­gen zum Arbeits­recht hilf­reich sein

Ein Arbeits­ver­trag ist die Grund­la­ge jeder Beschäf­ti­gung und regelt das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Dabei ist es ein pri­vat­recht­li­cher Ver­trag und eine Varia­ti­on des Dienst­ver­trags, der im § 611 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) defi­niert ist. Der Arbeits­ver­trag selbst ist in § 611a BGB defi­niert. Es ist wich­tig, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an einen Arbeits­ver­trag zu ken­nen, um sei­ne Rech­te und Pflich­ten zu ver­ste­hen.

Arbeit­neh­mer soll­ten bei einem Arbeits­ver­trag auf ver­schie­de­ne Aspek­te ach­ten, etwa die Kon­di­tio­nen oder die Kün­di­gungs­frist. Arbeit­ge­ber hin­ge­gen müs­sen neben den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ggf. auch tarif­li­che oder betrieb­li­che Ver­ein­ba­run­gen berück­sich­ti­gen. Aus die­sem Grund ist juris­ti­sche Unter­stüt­zung wich­tig und kann in vie­len Fäl­len von Vor­teil sein.

Was ist ein Arbeits­ver­trag?

Ein Arbeits­ver­trag ist eine recht­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und einem Arbeit­neh­mer. In die­sem Ver­trag wer­den die wesent­li­chen Arbeits­be­din­gun­gen, die zwi­schen bei­den Par­tei­en ver­ein­bart wer­den, sowie die Ver­pflich­tun­gen und Rech­te jeder der bei­den Par­tei­en fest­ge­legt. Ein Arbeits­ver­trag dient als Grund­la­ge eines Arbeits­ver­hält­nis­ses und bil­det die Basis für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.

Über­sicht über die ver­schie­de­nen Arten von Arbeits­ver­trä­gen

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Arbeits­ver­trä­gen, die je nach Bedürf­nis­sen der Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ver­wen­det wer­den kön­nen:

  • Befris­te­ter Arbeits­ver­trag: Die­ser Ver­trag wird für eine bestimm­te Zeit­dau­er ver­ein­bart und endet nach Ablauf die­ser Frist auto­ma­tisch.
  • Unbe­fris­te­ter Arbeits­ver­trag: Hier­bei han­delt es sich um einen Ver­trag ohne fest­ge­leg­tes End­da­tum. Sol­che Ver­trä­ge kön­nen von bei­den Par­tei­en unter Ein­hal­tung bestimm­ter Kün­di­gungs­fris­ten gekün­digt wer­den.
  • Teil­zeit­ver­trag: In die­sem Ver­trag wird eine redu­zier­te Arbeits­zeit fest­ge­legt, zum Bei­spiel für Arbeit­neh­mer, die neben­be­ruf­lich stu­die­ren oder Kin­der betreu­en.
  • Gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung: Die­se Art des Ver­trags bezieht sich auf Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se mit gerin­gem monat­li­chen Arbeits­ent­gelt.

Die wich­tigs­ten Bestand­tei­le und Klau­seln eines Arbeits­ver­trags

Ein Arbeits­ver­trag soll­te min­des­tens die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten:

  1. Ver­trags­part­ner: Die Iden­ti­tät von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, ein­schließ­lich Namen und Adres­sen.
  2. Beginn und Dau­er: Der Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses und gege­be­nen­falls das vor­ge­se­he­ne Ende bei befris­te­ten Ver­trä­gen.
  3. Arbeits­ort und Tätig­keits­be­schrei­bung: Hier wird der Arbeits­ort sowie eine Beschrei­bung der Auf­ga­ben und Tätig­kei­ten des Arbeit­neh­mers fest­ge­legt.
  4. Arbeits­zeit: Die ver­ein­bar­te Wochen­ar­beits­zeit und even­tu­ell Rege­lun­gen zur Über­stun­den­ver­gü­tung.
  5. Ver­gü­tung: Das monat­li­che oder jähr­li­che Arbeits­ent­gelt, inklu­si­ve mög­li­cher Son­der­zah­lun­gen wie Urlaubs­geld oder Weih­nachts­geld.
  6. Urlaub: Die Anzahl der jähr­li­chen Urlaubs­ta­ge, die dem Arbeit­neh­mer zuste­hen.
  7. Kün­di­gungs­form und Frist: Hier soll­ten die gesetz­li­chen oder indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­fris­ten sowie die Form der Kün­di­gung (z. B. schrift­lich) ange­ge­ben wer­den.

Bei dhk law ste­hen wir Ihnen zur Sei­te, um Ihnen bei allen Fra­gen rund um das Arbeits­recht, ins­be­son­de­re bei Arbeits­ver­trä­gen, zu hel­fen.

Wor­auf soll­ten Arbeit­neh­mer bei einem Arbeits­ver­trag ach­ten?

Einen Arbeits­ver­trag zu unter­schrei­ben ist ein wich­ti­ger Schritt in Ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn. Daher soll­ten Sie eini­ge Aspek­te beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass Sie fai­re Bedin­gun­gen erhal­ten:

  • Prü­fen Sie die Anga­ben zur Ver­gü­tung, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Gehalt klar und unmiss­ver­ständ­lich ist.
  • Ach­ten Sie auf die Arbeits­zei­ten und stel­len Sie sicher, dass sie Ihren Bedürf­nis­sen ent­spre­chen.
  • Lesen Sie die Bestim­mun­gen zu Urlaubs­an­sprü­chen und Son­der­leis­tun­gen, wie z.B. die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge, Bonus­zah­lun­gen oder Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten.

Typi­sche Fal­len und Risi­ken

Trotz bes­ter Absich­ten kön­nen eini­ge Fall­stri­cke und Risi­ken in Arbeits­ver­trä­gen auf­tre­ten. Hier sind eini­ge häu­fi­ge Fal­len:

  • Befris­te­te Ver­trä­ge: Ach­ten Sie dar­auf, ob Ihr Ver­trag befris­tet oder unbe­fris­tet ist. Befris­te­te Ver­trä­ge kön­nen Unsi­cher­hei­ten in Bezug auf Ihre lang­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung schaf­fen.
  • Kün­di­gungs­fris­ten: Über­prü­fen Sie die Kün­di­gungs­fris­ten im Ver­trag und stel­len Sie sicher, dass sie den gesetz­li­chen Min­dest­fris­ten ent­spre­chen.
  • Wett­be­werbs­ver­bo­te: Ach­ten Sie auf Klau­seln, die Ihnen ver­bie­ten, nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses in der Bran­che zu arbei­ten. Die­se soll­ten ange­mes­sen und zeit­lich begrenzt sein.

Rat­schlä­ge, wie man ungüns­ti­ge Ver­trags­be­din­gun­gen ver­mei­det

Um ungüns­ti­ge Ver­trags­be­din­gun­gen zu ver­mei­den, emp­feh­len wir Ihnen, eini­ge der fol­gen­den Maß­nah­men zu ergrei­fen:

  • Lesen Sie den Ver­trag sorg­fäl­tig durch und prü­fen Sie alle Bedin­gun­gen, die Ihnen unklar oder unfair erschei­nen.
  • Holen Sie sich recht­li­chen Rat von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht, der Sie bei der Über­prü­fung des Ver­trags unter­stützt.
  • Ver­han­deln Sie Ände­run­gen am Ver­trag, wenn Sie Bedin­gun­gen iden­ti­fi­zie­ren, die für Sie nicht akzep­ta­bel sind.
  • Ver­glei­chen Sie Ihren Ver­trag und sei­ne Bedin­gun­gen mit ande­ren in Ihrer Bran­che, um sicher­zu­stel­len, dass Sie wett­be­werbs­fä­hi­ge und fai­re Kon­di­tio­nen erhal­ten.

Bei dhk law hel­fen wir Ihnen ger­ne bei Fra­gen zum Arbeits­recht und unter­stüt­zen Sie bei der Über­prü­fung und Ver­hand­lung Ihres Arbeits­ver­trags. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren, wenn Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder Rechts­be­ra­tung benö­ti­gen.

Wor­auf soll­ten Arbeit­ge­ber bei einem Arbeits­ver­trag ach­ten?

Wir wol­len Arbeit­ge­ber dabei unter­stüt­zen, rechts­si­che­re Arbeits­ver­trä­ge zu gestal­ten. In die­sem Abschnitt möch­ten wir Ihnen eini­ge Hin­wei­se geben, wel­che Aspek­te beson­ders wich­tig sind und wor­auf Sie im Zusam­men­hang mit Arbeits­ver­trä­gen ach­ten soll­ten.

  • Sorg­fäl­ti­ge For­mu­lie­rung: Ach­ten Sie dar­auf, alle Ver­ein­ba­run­gen klar und ver­ständ­lich zu for­mu­lie­ren. Unkla­re oder mehr­deu­ti­ge Klau­seln kön­nen zu spä­te­ren Miss­ver­ständ­nis­sen füh­ren.
  • Ein­hal­ten von gesetz­li­chen Vor­ga­ben: Stel­len Sie sicher, dass Ihr Arbeits­ver­trag alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Bestand­tei­le ent­hält. Dazu zäh­len unter ande­rem Anga­ben zu Arbeits­zeit, Ver­gü­tung und Kün­di­gungs­fris­ten.
  • Berück­sich­ti­gen von Tarif­ver­trä­gen: Ist Ihr Unter­neh­men an einen Tarif­ver­trag gebun­den, soll­ten die Bedin­gun­gen des Tarif­ver­trags in den Arbeits­ver­trä­gen berück­sich­tigt wer­den.
  • Ver­mei­den unzu­läs­si­ger Klau­seln: Ach­ten Sie dar­auf, kei­ne unwirk­sa­men oder unzu­läs­si­gen Klau­seln in den Arbeits­ver­trag auf­zu­neh­men, bei­spiels­wei­se hin­sicht­lich Über­stun­den oder Ver­set­zun­gen.

Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern

Wir emp­feh­len, sowohl die Rech­te als auch die Pflich­ten von Arbeit­ge­bern im Arbeits­ver­trag genau zu beschrei­ben. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Arbeits­zei­ten: Legen Sie die Regel­ar­beits­zeit und even­tu­el­le Über­stun­den­re­ge­lun­gen fest.
  • Ver­gü­tung und Zusatz­leis­tun­gen: Beschrei­ben Sie die Ver­gü­tungs­struk­tur, ein­schließ­lich etwa­iger Bonus­zah­lun­gen oder sons­ti­ger Zusatz­leis­tun­gen.
  • Urlaubs­an­spruch: Infor­mie­ren Sie über den Anspruch auf bezahl­ten Urlaub.
  • Arbeit­ge­ber­pflich­ten: Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Pflich­ten als Arbeit­ge­ber, wie etwa Für­sor­ge­pflich­ten, Ein­hal­tung von Arbeits­schutz­vor­schrif­ten und die Bereit­stel­lung von Arbeits­mit­teln.

Tipps, wie man poten­ti­el­le Kon­flik­te und recht­li­che Pro­ble­me ver­mei­det

  • Offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on: Füh­ren Sie regel­mä­ßi­ge Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­che und sei­en Sie offen für Feed­back. Dies kann hel­fen, mög­li­che Kon­flik­te früh­zei­tig zu erken­nen und zu lösen.
  • Doku­men­ta­ti­on von Ver­ein­ba­run­gen: Hal­ten Sie alle münd­li­chen Ver­ein­ba­run­gen schrift­lich fest, um spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den.
  • Fai­re und trans­pa­ren­te Rege­lun­gen: Gestal­ten Sie Arbeits­ver­trä­ge fair, trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar. Ach­ten Sie dabei auf eine aus­ge­wo­ge­ne Ver­tei­lung von Rech­ten und Pflich­ten.
  • Kon­takt zu Exper­ten: Bei recht­li­chen Fra­gen oder Unsi­cher­hei­ten emp­fiehlt es sich, auf die Unter­stüt­zung von Exper­ten zurück­zu­grei­fen, wie etwa einer Kanz­lei wie dhk law, die Ihnen in allen Fra­gen des Arbeits­rechts zur Sei­te steht.

Ins­ge­samt ist es ent­schei­dend, dass Arbeit­ge­ber bei der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen sorg­fäl­tig vor­ge­hen und sich an gesetz­li­che Vor­ga­ben hal­ten. Eine gute Kom­mu­ni­ka­ti­on und fai­re Ver­trags­be­din­gun­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, poten­zi­el­le Kon­flik­te und recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den. Bei Fra­gen oder recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen unter­stüt­zen wir Sie ger­ne mit unse­rer Exper­ti­se im Arbeits­recht.

Wie wir hel­fen kön­nen

Wir sind Exper­ten im Arbeits­recht und bie­ten unse­ren Man­dan­ten umfas­sen­de recht­li­che Unter­stüt­zung. Unse­re Fachanwält*innen sind erfah­ren und ver­fü­gen über das nöti­ge Wis­sen, um Ihnen in allen Fra­gen rund um den Arbeits­ver­trag zur Sei­te zu ste­hen.

Unser Haupt­ziel ist es, sowohl Arbeit­neh­mern als auch Arbeit­ge­bern bei der Klä­rung von Fra­gen und Pro­ble­men rund um den Arbeits­ver­trag zu hel­fen. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie in den fol­gen­den Berei­chen:

  • Prü­fung und Ver­hand­lung von Arbeits­ver­trä­gen
  • Erläu­te­rung von arbeits­ver­trag­li­chen Klau­seln
  • Unter­stüt­zung bei arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen

Unse­re Fach­an­wäl­te arbei­ten eng mit Ihnen zusam­men, um den best­mög­li­chen Aus­gang für Ihre Situa­ti­on zu errei­chen.

Soll­ten Sie Fra­gen zu Ihrem Arbeits­ver­trag haben oder recht­li­chen Bei­stand benö­ti­gen, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein Arbeits­ver­trag muss bestimm­te Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, wie z. B. die Namen der Ver­trags­par­tei­en, den Arbeits­be­ginn, die Pro­be­zeit (falls zutref­fend), den Arbeits­ort, die Arbeits­zeit, das Gehalt, den Urlaubs­an­spruch und Kün­di­gungs­fris­ten. Wir hel­fen Ihnen dabei, sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Inhal­te in Ihrem Arbeits­ver­trag auf­ge­führt sind.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Arbeits­ver­trä­gen, z. B. befris­te­te und unbe­fris­te­te Ver­trä­ge, Voll­zeit- und Teil­zeit­ar­beits­ver­trä­ge sowie gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­trä­ge. Jeder Ver­trags­typ hat sei­ne eige­nen gesetz­li­chen Vor­ga­ben und Bedin­gun­gen. Wir kön­nen Sie bei Fra­gen zu den Unter­schie­den und den für Ihre Situa­ti­on am bes­ten geeig­ne­ten Ver­trags­typ bera­ten.

Ein Voll­zeit­ar­beits­ver­trag umfasst in der Regel eine wöchent­li­che Arbeits­zeit von 35–40 Stun­den, wäh­rend ein Teil­zeit­ar­beits­ver­trag eine redu­zier­te Stun­den­zahl vor­sieht. Die Ver­trä­ge sind in Bezug auf Rech­te und Pflich­ten der Arbeit­neh­mer sowie der Arbeit­ge­ber ähn­lich, jedoch kön­nen bei Teil­zeit­be­schäf­tig­ten z. B. Urlaubs­an­sprü­che und Gehalt antei­lig berech­net wer­den.

Ein unbe­fris­te­ter Arbeits­ver­trag bie­tet Arbeit­neh­mern grö­ße­re Sicher­heit, da er auf unbe­stimm­te Zeit besteht und nicht auto­ma­tisch endet. Befris­te­te Ver­trä­ge hin­ge­gen haben ein fest­ge­leg­tes End­da­tum, kön­nen aber unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ver­län­gert oder in einen unbe­fris­te­ten Ver­trag umge­wan­delt wer­den. Die Wahl des Ver­trags­typs hängt von den Bedürf­nis­sen und Wün­schen von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ab.

Arbeits­ver­trä­ge unter­lie­gen bestimm­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben, wie z. B. dem Min­dest­lohn, gesetz­li­chem Urlaubs­an­spruch, Pau­sen­zei­ten und Kün­di­gungs­fris­ten. Die­se Rege­lun­gen dür­fen nicht zum Nach­teil des Arbeit­neh­mers ver­än­dert wer­den. Wir bie­ten recht­li­che Bera­tung, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Arbeits­ver­trag geset­zes­kon­form ist.

Die Kün­di­gung eines Arbeits­ver­trags durch Arbeit­ge­ber oder Arbeit­neh­mer muss schrift­lich erfol­gen und die gesetz­li­chen oder ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­fris­ten ein­hal­ten. In bestimm­ten Fäl­len, wie z. B. bei schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen oder beson­de­ren betrieb­li­chen Grün­den, kann der Ver­trag auch frist­los gekün­digt wer­den. Wir unter­stüt­zen Sie bei Fra­gen zur Kün­di­gung und even­tu­el­len recht­li­chen Schrit­ten.

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