
Dr. Jörg Wernery

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Das Wichtigste im Überblick
- Abfindungen sind Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, es besteht aber kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch
- Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab und bedarf der Verhandlung
- Professionelle Rechtsberatung wie von DHK Law kann bei der Durchsetzung einer angemessenen Abfindung helfen
Abfindungen sind ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht und können in bestimmten Fällen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands gezahlt werden. Obwohl es im deutschen Arbeitsrecht keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, gibt es doch Situationen, in denen Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten können.
Ein gutes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der Faktoren, die bei der Abfindung eine Rolle spielen, ist unerlässlich. Die Höhe einer Abfindungszahlung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Gehalts. Die Verhandlung und Durchsetzung einer angemessenen Abfindung kann für Arbeitnehmer oft schwierig sein, weshalb professionelle Rechtsberatung dabei von Vorteil sein kann.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer leistet. Sie dient als Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert und im Zuge dessen keinen weiteren Lohn bezieht. Die Abfindung ist keine reguläre Gehaltszahlung, sondern eine außerordentliche Leistung des Arbeitgebers in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Kündigungen.
Verschiedene Gründe für eine Abfindung
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Abfindung gezahlt wird:
- Kündigungsschutzklage verhindern: Der Arbeitgeber kann eine Abfindung anbieten, um den betroffenen Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den entsprechenden Verdienstausfall zu entschädigen. Damit möchte er verhindern, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
- Aufhebungsvertrag: Häufig werden Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages vereinbart. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – den Vertrag unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen und Zahlungen beenden.
In jedem Fall ist es wichtig, dass die betroffenen Arbeitnehmer sich über ihre Rechte im Klaren sind und wissen, welche Ansprüche sie haben. Bei allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere in Bezug auf Abfindungen, stehen wir Ihnen bei der Kanzlei DHK Law zur Seite und unterstützen Sie mit unserer Expertise und Erfahrung.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die den Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung regeln. Eine der bekanntesten Regelungen ist der § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der einen gesetzlichen Abfindungsanspruch vorsieht, wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigt und dabei ausdrücklich auf den § 1a KSchG Bezug nimmt.
Neben dem Kündigungsschutzgesetz können Abfindungen auch aufgrund eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. In solchen Fällen handelt es sich um frei ausgehandelte Abfindungen, die auf der Befürchtung des Arbeitgebers beruhen, mit einer Kündigung oder einem demnächst auslaufenden Vertrag vor Gericht nicht durchzukommen.
Abfindungshöhe
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen. Bei einem Sozialplan können diese Faktoren beispielsweise das Alter des Arbeitnehmers, die Betriebszugehörigkeit, die Entgeltgruppe und gegebenenfalls eine Schwerbehinderung sein.
Eine übliche Faustregel für die Berechnung der Abfindungshöhe ist die sogenannte “Regelabfindung”, bei der das Bruttomonatsgehalt mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit und mit dem Faktor 0,5 multipliziert wird. Allerdings ist dies nur eine Orientierung und es können individuelle Verhandlungen, tarifliche Regelungen oder gerichtliche Entscheidungen zu einer höheren oder niedrigeren Abfindung führen.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Anwält*innen im Arbeitsrecht zur Verfügung, um Sie bei Fragen zur Abfindung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Anspruch auf Abfindung
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es grundsätzlich keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt. Dennoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer*innen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Abfindung haben. Beispielsweise können folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Abfindungsanspruch ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
- Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, und der Arbeitnehmer erfüllt die Bedingungen gemäß § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz).
- Es gibt einen Abfindungsanspruch nach einem Sozialplan.
Es ist wichtig, sich bei Fragen zu Abfindungen individuell von erfahrenen Arbeitsrechtsexperten beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten optimal einschätzen zu können.
Typische Situationen
Hier sind einige typische Situationen, in denen ein Anspruch auf Abfindung in Betracht kommen kann:
- Betriebsbedingte Kündigung: Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung besteht nach § 1a KSchG die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten, wenn der Arbeitnehmer*in nicht gegen die Kündigung klagt und die Kündigungsfrist eingehalten wird.
- Aufhebungsvertrag: Beide Parteien einigen sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Hier kann eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart werden.
- Sozialplan: Bei einem größeren Stellenabbau oder Betriebsänderungen kann ein Sozialplan erstellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der unter anderem Abfindungen für betroffene Arbeitnehmer festgelegt werden.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Abfindung zur Seite und beraten Sie kompetent und umfassend. Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Anspruch auf Abfindung in Ihrem konkreten Fall besteht und welche Schritte notwendig sind.
Verhandlung und Durchsetzung der Abfindung
Um die bestmögliche Abfindung für unsere Mandanten zu erzielen, empfehlen wir folgende Tipps und Strategien:
- Chancen auf Abfindung prüfen: Zunächst gilt es, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abzuwägen, da diese maßgeblich für die Verhandlungsposition sind.
- Zügig handeln: Eine zügige Reaktion auf die Kündigung kann entscheidend sein, um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
- Dokumente zusammentragen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihre Position stärken können, wie zum Beispiel Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen oder Zeugnisse.
- Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen: Eine professionelle Beratung durch Expert*innen für Arbeitsrecht kann die Verhandlungsposition und die Höhe der Abfindung maßgeblich beeinflussen. Wir sind gerne für Sie da!
Wie DHK Law helfen kann
Wir unterstützen Arbeitnehmer umfassend bei Fragen rund um die Abfindung:
- Erfolgsaussichten prüfen: Unsere erfahrenen Anwält*innen analysieren Ihre individuelle Situation und schätzen die Chancen auf eine Abfindungszahlung realistisch ein.
- Strategie entwickeln: Basierend auf unserer Einschätzung entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie und setzen diese zielgerichtet um.
- Verhandlungsführung: Wir vertreten Ihre Interessen in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um die bestmögliche Abfindungssumme für Sie zu erzielen.
- Juristische Begleitung: Vom Aufhebungsvertrag über den Kündigungsschutz bis hin zu steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Expertise zur Seite.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen können und die Abfindung Ihren Vorstellungen entspricht.
Gemeinsam sind wir bestrebt, Ihnen eine professionelle und effektive Rechtsberatung im Arbeitsrecht zu bieten und Sie bestmöglich im Bereich Abfindung zu unterstützen.