Der Han­dels­ver­kehr ist geprägt von dem Grund­satz der Ein­fach­heit und Schnel­lig­keit. Des­halb gibt es vie­le Rechts­ord­nun­gen, die vor­se­hen, dass der Käu­fer einer Sache den Kauf­ge­gen­stand nach Lie­fe­rung auf Ver­trags­kon­for­mi­tät unter­su­chen und mög­li­che Män­gel unver­züg­lich oder zumin­dest in ange­mes­se­ner Zeit rügen muss.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.