Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen VW in Belgien im Lichte der Entscheidungen des BGH vom 25. Februar 2020 und des EuGH vom 9. Juli 2020

Am 25. Februar 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung1 zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten VW2. Damit ist der Diesel-Abgasskandal rechtlich aufgearbeitet und entschieden.

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil