Urteil vom 09.01.2020 – 9 S 179/19

Das Bessere ist der Feind des Guten. Die Wirtschaft lebt von Innovation und dauernder Verbesserung des Bestehenden. Regelmäßig ist es jedoch für den Käufer ärgerlich, wenn das Glück über den Erwerb einer hochwertigen Sache dadurch getrübt wird, dass kurz nach dem Kauf das Vorgängermodell durch ein besseres Nachfolgemodell ersetzt wird. Menschlich verständlich ist der Ärger, wenn kurze Zeit nach Abholung des neuen Pkw der Nachbar mit dem Nachfolgemodell vorfährt, es sei denn, der Verkäufer hat das Vorgängermodell mit erheblichem Preisnachlass unter Hinweis auf den anstehenden Modellwechsel verkauft.

 

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil