Der Eigen­tums­vor­be­halt ist eines der wich­tigs­ten Siche­rungs­mit­tel im unter­neh­me­ri­schen Ver­kehr. Bei den meis­ten Trans­ak­tio­nen ist der Ver­käu­fer vor­leis­tungs­pflich­tig und hat daher ein gro­ßes Inter­es­se dar­an, den Anspruch auf Kauf­preis­zah­lung dadurch abzu­si­chern, dass er für den Fall, dass der Käu­fer den Kauf­preis nicht ent­rich­tet, das Recht hat, die Ware als Eigen­tü­mer auf sachen­recht­li­cher Grund­la­ge (§ 985 BGB) im Rah­men der soge­nann­ten Vin­di­ka­ti­on zurück­zu­for­dern.

 

News­let­ter-Anmel­dung

Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.