Am 1. August 2012 sind die neu­en Rege­lun­gen zum Ver­brau­cher­schutz beim Online-Ein­kauf in Kraft getre­ten. Mit einer ein­deu­ti­gen Schalt­flä­che sol­len Ver­brau­cher künf­tig vor Online-Betrü­gern geschützt wer­den. Der Bestell-But­ton muss bei allen Online-Shops nun mit Pas­sa­gen wie „kos­ten­pflich­tig bestel­len“ oder „kau­fen“ beschrif­tet wer­den. Nicht mehr zuläs­sig hin­ge­gen sind Begrif­fe wie „Bestel­len“ oder „Bestel­lung abge­ben”.

Ver­trä­ge, die noch nicht mit einem aus­rei­chend beschrif­te­ten But­ton abge­schlos­sen wur­den, sind ab sofort nicht mehr wirk­sam. Außer­dem droht jedem Online-Händ­ler, der den Bestell-But­ton noch nicht geset­zes­kon­form aus­ge­stal­tet hat, eine Abmah­nung.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Dr. Vera I. Gronen

    Dr. Vera I. Gro­nen ist zuge­las­se­ne Rechts­an­wäl­tin seit 2002, Pro­mo­ti­on an der rechts- und wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät des Saar­lan­des. Ihre Fach­ge­bie­te sind Kauf‑, Ver­triebs- und Han­dels­recht, Ver­trags­recht und Gestal­tung von All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und IT-Recht.

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