Am 1. August 2012 sind die neuen Regelungen zum Verbraucherschutz beim Online-Einkauf in Kraft getreten. Mit einer eindeutigen Schaltfläche sollen Verbraucher künftig vor Online-Betrügern geschützt werden. Der Bestell-Button muss bei allen Online-Shops nun mit Passagen wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ beschriftet werden. Nicht mehr zulässig hingegen sind Begriffe wie „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben”.

Verträge, die noch nicht mit einem ausreichend beschrifteten Button abgeschlossen wurden, sind ab sofort nicht mehr wirksam. Außerdem droht jedem Online-Händler, der den Bestell-Button noch nicht gesetzeskonform ausgestaltet hat, eine Abmahnung.

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Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Eric Heitzer
Rechtsanwältin Dr. Vera I. Gronen

Über den Autor

  • Dr. Vera I. Gronen

    Dr. Vera I. Gronen ist zugelassene Rechtsanwältin seit 2002, Promotion an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Ihre Fachgebiete sind Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Kauf- und Handelsrecht, EDV-Recht sowie Vertriebs- und Transportrecht. Zum Anwaltsprofil