Rechtsanwalt Thomas Oedekoven (Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht) informierte im Rahmen des Augenärztesymposium im Augen Centrum Dreiländereck zusammen mit Dr. Stephan Kohnen und weiteren Referenten u. a. zur vertraglichen Haftung im Rahmen des Behandlungsvertrags, zum Einwilligungserfordernis und zur Dokumentationspflicht.

Die Folien zur Veranstaltung »Vorschriften und Fallstricke bei der (medizinischen) Einverständniserklärung« stellen wir zur Ansicht hier zur Verfügung.

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Über den Autor

  • Thomas Oedekoven

    Thomas Oedekoven ist zugelassen als Rechtsanwalt seit 2000 und Fachanwalt für Medizinrecht, Sozialrecht und für Versicherungsrecht. Zum Anwaltsprofil