Inter­na­tio­nal Sale of Goods

Die recht­li­chen Fall­stri­cke des UN-Kauf­rechts (CISG) ste­hen im Mit­tel­punkt eines Semi­nars, das am Don­ners­tag, 18. Sep­tem­ber, in unse­ren Räu­men statt­fin­det.

Hin­ter­grund: Kaum jemand weiß, dass sämt­li­che Ver­käu­fe eines deut­schen Unter­neh­mens ins Aus­land dem UN-Kauf­recht unter­lie­gen und dass das UN-Recht in sei­nem Anwen­dungs­be­reich die Regeln des BGB und HGB voll­stän­dig ver­drängt. Dies gilt im Übri­gen auch für mehr als 80% aller Lie­fe­run­gen an deut­sche Unter­neh­men, da sehr viel im Aus­land ein­ge­kauft wird.
Das Gesetz, in Deutsch­land am 1. Janu­ar 1991 in Kraft getre­ten, gilt welt­weit in 80 Län­dern und ist auf alle inter­na­tio­na­len Kauf­ver­trä­ge anwend­bar.

Neben den Beson­der­hei­ten des UN-Kauf­rechts für deut­sche Unter­neh­men wird es auch um die Vor­tei­le im Ver­gleich zum BGB/HGB und Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten in der Pra­xis gehen.

Das Semi­nar hält Herr Rechts­an­walt Gui­do Imfeld. Beginn ist um 16.30 Uhr.

Wir bit­ten freund­lich um eine kur­ze Online-Anmel­dung, da die Anzahl der Teil­neh­mer begrenzt ist.

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